Hundesteuer Anschauanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🏷️ Steuermarke 2026: Klassisch⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund57.00pro Jahr
Zweithund103.00pro Jahr
Listenhund342.00pro Jahr
vs. Ø Rheinland-Pfalz-27.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Anschau

BehördeStadtverwaltung AnschauSteueramt / Gemeindekasse
AdresseIm Aspeln 9, 56729 Anschau
Telefon02656 1877

Zuständiges Amt — Standort Anschau

Öffnungszeiten — Steueramt Anschau

ℹ️ Öffnungszeiten: Bitte informieren Sie sich auf der offiziellen Webseite von Anschau über die aktuellen Öffnungszeiten des Steueramts.

Hundesteuersätze Anschau — Übersicht 2026

KategorieAnschauØ Rheinland-PfalzDifferenz
Ersthund57.0084.00 €-27.00
Zweithund103.00168.00 €-65.00
Listenhund / gefährl. Hund342.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Anschau, Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Anschau 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Anschau beträgt 57€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 103€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 342€ pro Jahr.
  • Anschau liegt damit 27€ unter dem Durchschnitt von Rheinland-Pfalz (84€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Anschau in Rheinland-Pfalz.

Wer in Anschau (Rheinland-Pfalz) einen Hund hält, ist nach der geltenden kommunalen Satzung verpflichtet, diesen offiziell anzumelden und Hundesteuer zu entrichten. Die Anmeldung muss in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt erfolgen.

Bei einer Bevölkerung von 285 Einwohnern ist Anschau eine von vielen Gemeinden in Rheinland-Pfalz, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Anschau zahlen?

Hundehalter in Anschau müssen für ihren ersten Hund mit Kosten von 57.00 Euro jährlich rechnen. Wer einen weiteren Hund hält, zahlt 103.00 Euro für den Zweithund. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 342 Euro jährlich.

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Die Kosten von 57€ für Ihren Ersthund können Sie in Anschau nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Anschau

Die Hundesteuersatzung von Anschau sieht mehrere Ausnahmeregelungen vor. Nicht jeder Hundehalter muss den vollen Steuersatz von 57.00 Euro entrichten. Folgende Befreiungsmöglichkeiten bestehen:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Anschau zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Rheinland-Pfalz als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Anschau ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 342.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Anschau

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Anschau beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Anschau.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Rheinland-Pfalz drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Anschau: So funktioniert es

Zur reibungslosen Anmeldung im Steueramt von Anschau sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Hundehaftpflichtversicherung: In Rheinland-Pfalz kann der Nachweis zwingend verlangt werden.
  • Impfpass / EU-Heimtierausweis mit aktueller Chipnummer
  • Ggf. Nachweis über die Herkunft (Tierheim-Bescheinigung für evt. Steuerbefreiung)

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Anschau gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Rheinland-Pfalz

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Anschau speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Anschau – Was tun?

Die Steuermarke gilt in Anschau als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, müssen Sie dies dem Steueramt melden und eine Ersatzmarke beantragen:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Anschau.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege (z.B. aus dem Tierschutz), gilt in vielen Kommunen in Rheinland-Pfalz eine steuerfreie Dauer von bis zu zwei Monaten. Befindet sich der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Anschau, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden – auch dann, wenn er noch auf eine finale Vermittlung wartet.

Ist die Hundesteuer in Anschau steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Anschau über 57.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Anschau da?

Mit einem Steuersatz von 57€ pro Jahr für den Ersthund liegt Anschau 27€ unter dem Durchschnitt von Rheinland-Pfalz. Das macht Anschau zu einer der günstigeren Gemeinden für Hundehalter in Rheinland-Pfalz.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Anschau einen Aufschlag von 81% gegenüber dem Ersthund (103€ statt 57€).

Bei 285 Einwohnern und einer Fläche von 53 km² ist Anschau als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Anschau

Das Hundeanmeldeformular können Sie in Anschau häufig direkt auf der Website der Stadtverwaltung herunterladen. Alternativ erhalten Sie es im Bürgerbüro. Tipp: Richten Sie gleichzeitig ein SEPA-Lastschriftmandat ein, damit die Hundesteuer automatisch abgebucht wird.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Anschau wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Anschau zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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