Hundesteuer Hirtenanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🏷️ Steuermarke 2026: Klassisch⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthundca. 84.00pro Jahr
Zweithundca. 168.00pro Jahr
Listenhundca. 600.00pro Jahr

Für Hirten liegt uns noch kein amtlich verifizierter Satz vor — angezeigt wird der Richtwert für Rheinland-Pfalz. Verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde; verifizierte Werte ergänzen wir laufend.

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Kontakt — Stadtverwaltung Hirten

BehördeStadtverwaltung HirtenSteueramt / Gemeindekasse
AdresseRosengasse 2, 56727 Mayen
Telefon02651 880

Zuständiges Amt — Standort Hirten

Öffnungszeiten — Steueramt Hirten

TagÖffnungszeiten
Montag08:30–12:00 Uhr
Dienstag08:30–12:00 Uhr
Mittwoch08:30–12:00 Uhr
Donnerstag08:30–16:00 Uhr
Freitag08:30–12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Hirten.

Hundesteuersätze Hirten — Übersicht 2026

KategorieHirtenØ Rheinland-PfalzDifferenz
Ersthundca. 84.0084.00 €0.00
Zweithundca. 168.00168.00 €0.00
Listenhund / gefährl. Hundca. 600.00

Richtwerte auf Basis des Landesniveaus Rheinland-Pfalz — für Hirten liegt noch kein verifizierter Satz vor. Verbindlich ist die kommunale Hundesteuersatzung. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. Juni 2026

Hundesteuer Hirten 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Hirten beträgt ca. 84 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 168 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 600 € pro Jahr.
  • Hirten liegt damit genau im Durchschnitt von Rheinland-Pfalz (84 €).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Hirten in Rheinland-Pfalz.

Wer in Hirten (Rheinland-Pfalz) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Hirtenderzeit ca. 84.00 pro Jahr fällig — genau im Durchschnitt von Rheinland-Pfalz.

Mit 247 Einwohnern auf 195 km² zählt Hirten zu den Landgemeinden in Rheinland-Pfalz. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Hirten.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Hirten?

Die Hundesteuer in Hirten ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: ca. 84.00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 168.00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: ca. 600.00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Hirten auf rund 1.092. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von ca. 84€ für Ihren Ersthund können Sie in Hirten nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Hirten

Nicht jeder Hundehalter in Hirten muss den vollen Steuersatz von ca. 84 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Hirten bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Hirten

Rheinland-Pfalz führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Hirten gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 600.00 € pro Jahr — das ist das 7.1-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Hirten

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Hirten beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Hirten.

  • Anmeldung: innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: meist vierteljährlich (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November)
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Rheinland-Pfalz drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Hirten: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Hirten sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Rheinland-Pfalz kann dieser zwingend verlangt werden
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Hirten gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 39 % bietet Hirten gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Rheinland-Pfalz verschärfte Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Rheinland-Pfalz

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Hundemarke verloren in Hirten – Was tun?

Die Hundesteuermarke gilt in Hirten als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, sollten Sie wie folgt vorgehen:

  • Melden Sie den Verlust umgehend — oft formlos per E-Mail — beim Steueramt der Gemeinde Hirten.
  • Geben Sie dabei Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes an.
  • Das Amt stellt gegen eine geringe Verwaltungsgebühr (meist 5–15 €) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege — etwa aus dem Tierschutz —, gilt in Rheinland-Pfalz meist eine steuerfreie Übergangszeit von bis zu zwei Monaten. Bleibt der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Hirten, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden — auch wenn er noch auf eine endgültige Vermittlung wartet.

Ist die Hundesteuer in Hirten steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Für Privatpersonen lautet die Antwort: Nein. Die Hundesteuer in Hirten über ca. 84.00 € ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z. B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände oder als Therapiehund in einer Praxis), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Hirten?

Mit einem Steuersatz von ca. 84 € pro Jahr für den Ersthund liegt Hirten genau im Durchschnitt von Rheinland-Pfalz. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Rheinland-Pfalz.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Hirten einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 168 € statt ca. 84 €).

Bei 247 Einwohnern und einer Fläche von 195 km² ist Hirten als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Hirten

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Hirten in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Hirten wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Hirten zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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