Hundesteuer Oberhonnefeld-Gierendanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Kontakt — Stadtverwaltung Oberhonnefeld-Gierend
Zuständiges Amt — Standort Oberhonnefeld-Gierend
Öffnungszeiten — Steueramt Oberhonnefeld-Gierend
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | 08:00–12:00 Uhr, 13:00–16:00 Uhr | |
| Dienstag | 08:00–12:00 Uhr, 13:00–16:00 Uhr | |
| Mittwoch | 08:00–12:00 Uhr | |
| Donnerstag | 08:00–12:00 Uhr, 13:00–18:00 Uhr | |
| Freitag | 08:00–12:00 Uhr | |
| Samstag | geschlossen | |
| Sonntag | geschlossen | |
⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Oberhonnefeld-Gierend.
Hundesteuersätze Oberhonnefeld-Gierend — Übersicht 2026
| Kategorie | Oberhonnefeld-Gierend | Ø Rheinland-Pfalz | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 58.00 € | 84.00 € | -26.00 € |
| Zweithund | 104.00 € | 168.00 € | -64.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 348.00 € | — | — |
Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Oberhonnefeld-Gierend, Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. März 2026
Hundesteuer Oberhonnefeld-Gierend 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Oberhonnefeld-Gierend beträgt 58€ pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 104€ pro Jahr.
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 348€ pro Jahr.
- Oberhonnefeld-Gierend liegt damit 26€ unter dem Durchschnitt von Rheinland-Pfalz (84€).
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Oberhonnefeld-Gierend in Rheinland-Pfalz.
Die Hundesteuer ist eine traditionelle Gemeindesteuer. Auch wenn Sie mit Ihrem Vierbeiner im schönen Oberhonnefeld-Gierend leben, kommen Sie um die Anmeldung beim Steueramt nicht herum. Hier erfahren Sie alles zu den aktuellen Gebühren, Fristen und Vorgaben für Oberhonnefeld-Gierend.
Bei einer Bevölkerung von 1.042 Einwohnern ist Oberhonnefeld-Gierend eine von vielen Gemeinden in Rheinland-Pfalz, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.
Wie viel Hundesteuer muss ich in Oberhonnefeld-Gierend zahlen?
In Oberhonnefeld-Gierend kostet der erste angemeldete Hund 58.00 Euro im Jahr. Wenn Sie einen zweiten Hund aufnehmen, steigt die Abgabe auf 104.00 Euro für das zweite Tier. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 348 Euro jährlich.
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Die Kosten von 58€ für Ihren Ersthund können Sie in Oberhonnefeld-Gierend nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Oberhonnefeld-Gierend
Auch wenn die Steuer in Oberhonnefeld-Gierend bei 58.00 Euro pro Jahr liegt, gibt es legale Wege zur Befreiung. Das Steueramt gewährt Rabatte insbesondere für:
- Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.
Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Oberhonnefeld-Gierend zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")
Für Rassen, die in Rheinland-Pfalz als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Oberhonnefeld-Gierend ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 348.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Oberhonnefeld-Gierend
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Oberhonnefeld-Gierend beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Oberhonnefeld-Gierend.
- Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
- Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Rheinland-Pfalz drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Oberhonnefeld-Gierend: So funktioniert es
Zur reibungslosen Anmeldung im Steueramt von Oberhonnefeld-Gierend sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Hundehaftpflichtversicherung: In Rheinland-Pfalz kann der Nachweis zwingend verlangt werden.
- Impfpass / EU-Heimtierausweis mit aktueller Chipnummer
- Ggf. Nachweis über die Herkunft (Tierheim-Bescheinigung für evt. Steuerbefreiung)
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Oberhonnefeld-Gierend gut sichtbar am Halsband tragen.
Achtung: Hundehaftpflicht in Rheinland-Pfalz
Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Oberhonnefeld-Gierend speziell) gesetzliche Pflicht.
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Hundemarke verloren in Oberhonnefeld-Gierend – Was tun?
Die Steuermarke gilt in Oberhonnefeld-Gierend als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, müssen Sie dies dem Steueramt melden und eine Ersatzmarke beantragen:
- Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Oberhonnefeld-Gierend.
- Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
- Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege (z.B. aus dem Tierschutz), gilt in vielen Kommunen in Rheinland-Pfalz eine steuerfreie Dauer von bis zu zwei Monaten. Befindet sich der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Oberhonnefeld-Gierend, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden – auch dann, wenn er noch auf eine finale Vermittlung wartet.
Ist die Hundesteuer in Oberhonnefeld-Gierend steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Oberhonnefeld-Gierend über 58.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Oberhonnefeld-Gierend da?
Mit einem Steuersatz von 58€ pro Jahr für den Ersthund liegt Oberhonnefeld-Gierend 26€ unter dem Durchschnitt von Rheinland-Pfalz. Das macht Oberhonnefeld-Gierend zu einer der günstigeren Gemeinden für Hundehalter in Rheinland-Pfalz.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Oberhonnefeld-Gierend einen Aufschlag von 79% gegenüber dem Ersthund (104€ statt 58€).
Bei 1.042 Einwohnern und einer Fläche von 43 km² ist Oberhonnefeld-Gierend als Landgemeinde einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Oberhonnefeld-Gierend
Das Hundeanmeldeformular können Sie in Oberhonnefeld-Gierend häufig direkt auf der Website der Stadtverwaltung herunterladen. Alternativ erhalten Sie es im Bürgerbüro. Tipp: Richten Sie gleichzeitig ein SEPA-Lastschriftmandat ein, damit die Hundesteuer automatisch abgebucht wird.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Oberhonnefeld-Gierend wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Oberhonnefeld-Gierend zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
Hundesteuer in der Nähe von Oberhonnefeld-Gierend
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