Hundesteuer Strüthanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🏷️ Steuermarke 2026: Klassisch⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund72.00pro Jahr
Zweithund130.00pro Jahr
Listenhund432.00pro Jahr
vs. Ø Rheinland-Pfalz-12.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Strüth

BehördeStadtverwaltung StrüthSteueramt / Gemeindekasse
AdresseBrühl-Weiher-Straße 4-6, 56357 Strüth
Telefon06775 327

Zuständiges Amt — Standort Strüth

Öffnungszeiten — Steueramt Strüth

TagÖffnungszeiten
Montaggeschlossen
Dienstag18:30–19:45 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstaggeschlossen
Freitaggeschlossen
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Strüth.

Hundesteuersätze Strüth — Übersicht 2026

KategorieStrüthØ Rheinland-PfalzDifferenz
Ersthund72.0084.00 €-12.00
Zweithund130.00168.00 €-38.00
Listenhund / gefährl. Hund432.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Strüth, Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Strüth 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Strüth beträgt 72€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 130€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 432€ pro Jahr.
  • Strüth liegt damit 12€ unter dem Durchschnitt von Rheinland-Pfalz (84€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Strüth in Rheinland-Pfalz.

Hundehalter in Strüth müssen ihren Hund steuerlich registrieren lassen. Die Einnahmen aus dieser Aufwandsteuer fließen direkt in den Haushalt von Strüth. Informieren Sie sich hier über die exakten Kosten für Erst- und Zweithunde sowie gesetzliche Pflichten.

Bei einer Bevölkerung von 321 Einwohnern ist Strüth eine von vielen Gemeinden in Rheinland-Pfalz, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Strüth zahlen?

Hundehalter in Strüth müssen für ihren ersten Hund mit Kosten von 72.00 Euro jährlich rechnen. Wer einen weiteren Hund hält, zahlt 130.00 Euro für den Zweithund. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 432 Euro jährlich.

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Die Kosten von 72€ für Ihren Ersthund können Sie in Strüth nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Strüth

Die Hundesteuersatzung von Strüth sieht mehrere Ausnahmeregelungen vor. Nicht jeder Hundehalter muss den vollen Steuersatz von 72.00 Euro entrichten. Folgende Befreiungsmöglichkeiten bestehen:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Strüth zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Rheinland-Pfalz als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Strüth ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 432.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Strüth

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Strüth beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Strüth.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Rheinland-Pfalz drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Strüth: So funktioniert es

Zur reibungslosen Anmeldung im Steueramt von Strüth sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Hundehaftpflichtversicherung: In Rheinland-Pfalz kann der Nachweis zwingend verlangt werden.
  • Impfpass / EU-Heimtierausweis mit aktueller Chipnummer
  • Ggf. Nachweis über die Herkunft (Tierheim-Bescheinigung für evt. Steuerbefreiung)

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Strüth gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 45% bietet Strüthhervorragende Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie jedoch die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die saisonale Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Rheinland-Pfalz generell Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Rheinland-Pfalz

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Strüth speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Strüth – Was tun?

Die Steuermarke gilt in Strüth als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, müssen Sie dies dem Steueramt melden und eine Ersatzmarke beantragen:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Strüth.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege (z.B. aus dem Tierschutz), gilt in vielen Kommunen in Rheinland-Pfalz eine steuerfreie Dauer von bis zu zwei Monaten. Befindet sich der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Strüth, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden – auch dann, wenn er noch auf eine finale Vermittlung wartet.

Ist die Hundesteuer in Strüth steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Strüth über 72.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Strüth da?

Mit einem Steuersatz von 72€ pro Jahr für den Ersthund liegt Strüth 12€ unter dem Durchschnitt von Rheinland-Pfalz. Der Steuersatz in Strüth bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Rheinland-Pfalz.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Strüth einen Aufschlag von 81% gegenüber dem Ersthund (130€ statt 72€).

Bei 321 Einwohnern und einer Fläche von 181 km² ist Strüth als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Strüth

Das Hundeanmeldeformular können Sie in Strüth häufig direkt auf der Website der Stadtverwaltung herunterladen. Alternativ erhalten Sie es im Bürgerbüro. Tipp: Richten Sie gleichzeitig ein SEPA-Lastschriftmandat ein, damit die Hundesteuer automatisch abgebucht wird.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Strüth wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Strüth zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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