Hundesteuer Schifferstadtanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Ersthund-Satz für Schifferstadt verifiziert. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Kontakt — Stadtverwaltung Schifferstadt
Zuständiges Amt — Standort Schifferstadt
Öffnungszeiten — Steueramt Schifferstadt
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | 08:00–12:00 Uhr | |
| Dienstag | 08:00–12:00 Uhr, 14:00–17:30 Uhr | |
| Mittwoch | 08:00–12:00 Uhr | |
| Donnerstag | 08:00–12:00 Uhr, 14:00–17:30 Uhr | |
| Freitag | 08:00–12:00 Uhr | |
| Samstag | geschlossen | |
| Sonntag | geschlossen | |
⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Schifferstadt.
Hundesteuersätze Schifferstadt — Übersicht 2026
| Kategorie | Schifferstadt | Ø Rheinland-Pfalz | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 84.00 € | 84.00 € | 0.00 € |
| Zweithund | 168.00 € | 168.00 € | 0.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 600.00 € | — | — |
Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Schifferstadt). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. Juni 2026
Hundesteuer Schifferstadt 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Schifferstadt beträgt 84 € pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 168 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 600 € pro Jahr.
- Schifferstadt liegt damit genau im Durchschnitt von Rheinland-Pfalz (84 €).
- Im Rhein-Pfalz-Kreis ist Schifferstadt die 3.-teuerste von 5 Gemeinden.
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Schifferstadt in Rheinland-Pfalz.
Wer in Schifferstadt (Rheinland-Pfalz) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Schifferstadtderzeit 84.00 € pro Jahr fällig — genau im Durchschnitt von Rheinland-Pfalz.
Mit 20.682 Einwohnern auf 138 km² zählt Schifferstadt zu den Mittelstadtn in Rheinland-Pfalz. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Schifferstadt.
Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Schifferstadt?
Die Hundesteuer in Schifferstadt ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:
- Erster Hund: 84.00 € pro Jahr
- Zweiter Hund: 168.00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
- Listenhund: 600.00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen
Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Schifferstadt auf rund 1.092 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.
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Die Kosten von 84€ für Ihren Ersthund können Sie in Schifferstadt nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Schifferstadt
Nicht jeder Hundehalter in Schifferstadt muss den vollen Steuersatz von 84 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:
- Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Schifferstadt bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Schifferstadt
Rheinland-Pfalz führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.
In Schifferstadt gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 600.00 € pro Jahr — das ist das 7.1-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Schifferstadt
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Schifferstadt beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Schifferstadt.
- Anmeldung: innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: meist vierteljährlich (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November)
- Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Rheinland-Pfalz drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Schifferstadt: So funktioniert es
Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Schifferstadt sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Rheinland-Pfalz kann dieser zwingend verlangt werden
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Schifferstadt gut sichtbar am Halsband tragen.
Achtung: Hundehaftpflicht in Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.
Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Rheinland-Pfalz →
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Hundemarke verloren in Schifferstadt – Was tun?
Die Hundesteuermarke gilt in Schifferstadt als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, sollten Sie wie folgt vorgehen:
- Melden Sie den Verlust umgehend — oft formlos per E-Mail — beim Steueramt der Gemeinde Schifferstadt.
- Geben Sie dabei Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes an.
- Das Amt stellt gegen eine geringe Verwaltungsgebühr (meist 5–15 €) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege — etwa aus dem Tierschutz —, gilt in Rheinland-Pfalz meist eine steuerfreie Übergangszeit von bis zu zwei Monaten. Bleibt der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Schifferstadt, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden — auch wenn er noch auf eine endgültige Vermittlung wartet.
Ist die Hundesteuer in Schifferstadt steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Für Privatpersonen lautet die Antwort: Nein. Die Hundesteuer in Schifferstadt über 84.00 € ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z. B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände oder als Therapiehund in einer Praxis), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Schifferstadt?
Mit einem Steuersatz von 84 € pro Jahr für den Ersthund liegt Schifferstadt genau im Durchschnitt von Rheinland-Pfalz. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Rheinland-Pfalz.
Im Rhein-Pfalz-Kreis ist Schifferstadt damit die 3.-teuerste von 5 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 72 €). Am günstigsten ist Mutterstadt mit 54 €, am teuersten Bobenheim-Roxheim mit 84 €.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Schifferstadt einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (168 € statt 84 €).
Bei 20.682 Einwohnern und einer Fläche von 138 km² ist Schifferstadt als Mittelstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Schifferstadt
Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Schifferstadt in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Schifferstadt wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Schifferstadt zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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