Hundesteuer Freyburganmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🏷️ Steuermarke 2026: Klassisch⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund47.00pro Jahr
Zweithund85.00pro Jahr
Listenhund282.00pro Jahr
vs. Ø Sachsen-Anhalt-11.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Freyburg

BehördeStadtverwaltung FreyburgSteueramt / Gemeindekasse
AdresseKirchstraße 8, 06632 Freyburg (Unstrut)

Zuständiges Amt — Standort Freyburg

Öffnungszeiten — Steueramt Freyburg

TagÖffnungszeiten
Montag09:00–12:00 Uhr, 13:00–18:00 Uhr
Dienstag09:00–12:00 Uhr, 13:00–18:00 Uhr
Mittwoch09:00–12:00 Uhr, 13:00–18:00 Uhr
Donnerstag09:00–12:00 Uhr, 13:00–18:00 Uhr
Freitag09:00–12:00 Uhr, 13:00–18:00 Uhr
Samstag09:00–12:00 Uhr, 13:00–18:00 Uhr
Sonntag09:00–12:00 Uhr, 13:00–18:00 Uhr

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Freyburg.

Hundesteuersätze Freyburg — Übersicht 2026

KategorieFreyburgØ Sachsen-AnhaltDifferenz
Ersthund47.0058.00 €-11.00
Zweithund85.00116.00 €-31.00
Listenhund / gefährl. Hund282.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Freyburg, Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Freyburg 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Freyburg beträgt 47€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 85€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 282€ pro Jahr.
  • Freyburg liegt damit 11€ unter dem Durchschnitt von Sachsen-Anhalt (58€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Freyburg in Sachsen-Anhalt.

Hundehalter in Freyburg müssen ihren Hund steuerlich registrieren lassen. Die Einnahmen aus dieser Aufwandsteuer fließen direkt in den Haushalt von Freyburg. Informieren Sie sich hier über die exakten Kosten für Erst- und Zweithunde sowie gesetzliche Pflichten.

Bei einer Bevölkerung von 4.579 Einwohnern ist Freyburg eine von vielen Gemeinden in Sachsen-Anhalt, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Freyburg zahlen?

In Freyburg kostet der erste angemeldete Hund 47.00 Euro im Jahr. Wenn Sie einen zweiten Hund aufnehmen, steigt die Abgabe auf 85.00 Euro für das zweite Tier. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 282 Euro jährlich.

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Die Kosten von 47€ für Ihren Ersthund können Sie in Freyburg nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Freyburg

Auch wenn die Steuer in Freyburg bei 47.00 Euro pro Jahr liegt, gibt es legale Wege zur Befreiung. Das Steueramt gewährt Rabatte insbesondere für:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Freyburg zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Sachsen-Anhalt als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Freyburg ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 282.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Freyburg

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Freyburg beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Freyburg.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Sachsen-Anhalt drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Freyburg: So funktioniert es

Für die Hundeanmeldung in Freyburg sollten Sie diese Unterlagen griffbereit haben:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweis der Mikrochip-Kennzeichnung (Chipnummer im EU-Heimtierausweis)
  • Haftpflichtversicherungsnachweis – in Sachsen-Anhalt häufig gesetzlich vorgeschrieben
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Freyburg gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 42% bietet Freyburghervorragende Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie jedoch die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die saisonale Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Sachsen-Anhalt generell Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Sachsen-Anhalt

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Freyburg speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Freyburg – Was tun?

Ist die Hundemarke verschwunden? In Freyburg sind Sie verpflichtet, den Verlust umgehend dem Steueramt zu melden. Ohne gültige Marke drohen bei Kontrollen Bußgelder. So erhalten Sie Ersatz:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Freyburg.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Sie betreuen vorübergehend einen Hund in Freyburg? Dann greift in den meisten Fällen die sogenannte Probezeit-Regelung. In Sachsen-Anhalt sind kurzfristige Pflegeverhältnisse (in der Regel bis 8 Wochen) von der Steuer befreit. Eine Anmeldung ist erst danach erforderlich.

Ist die Hundesteuer in Freyburg steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Freyburg über 47.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Freyburg da?

Mit einem Steuersatz von 47€ pro Jahr für den Ersthund liegt Freyburg 11€ unter dem Durchschnitt von Sachsen-Anhalt. Der Steuersatz in Freyburg bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Sachsen-Anhalt.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Freyburg einen Aufschlag von 81% gegenüber dem Ersthund (85€ statt 47€).

Bei 4.579 Einwohnern und einer Fläche von 192 km² ist Freyburg als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Freyburg

Viele Verwaltungen, so oft auch Freyburg, bieten das Formular zur Hundeanmeldung mittlerweile online an. Nutzen Sie am besten das SEPA-Lastschriftmandat. So wird die Steuer bequem abgebucht und Sie verpassen keine Zahlungsfrist (oft vierteljährlich fällig).

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Freyburg wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Freyburg zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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