Hundesteuer Gohreanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🏷️ Steuermarke 2026: Klassisch⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund40.00pro Jahr
Zweithund72.00pro Jahr
Listenhund240.00pro Jahr
vs. Ø Sachsen-Anhalt-18.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Gohre

BehördeStadtverwaltung GohreSteueramt / Gemeindekasse
AdresseMarkt 1, 39576 Stendal
Telefon03931 650

Zuständiges Amt — Standort Gohre

Öffnungszeiten — Steueramt Gohre

TagÖffnungszeiten
Montaggeschlossen
Dienstag09:00–12:00 Uhr, 14:00–16:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag09:00–12:00 Uhr, 14:00–18:00 Uhr
Freitaggeschlossen
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Gohre.

Hundesteuersätze Gohre — Übersicht 2026

KategorieGohreØ Sachsen-AnhaltDifferenz
Ersthund40.0058.00 €-18.00
Zweithund72.00116.00 €-44.00
Listenhund / gefährl. Hund240.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Gohre, Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Gohre 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Gohre beträgt 40€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 72€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 240€ pro Jahr.
  • Gohre liegt damit 18€ unter dem Durchschnitt von Sachsen-Anhalt (58€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Gohre in Sachsen-Anhalt.

Hundehalter in Gohre müssen ihren Hund steuerlich registrieren lassen. Die Einnahmen aus dieser Aufwandsteuer fließen direkt in den Haushalt von Gohre. Informieren Sie sich hier über die exakten Kosten für Erst- und Zweithunde sowie gesetzliche Pflichten.

Bei einer Bevölkerung von 733 Einwohnern ist Gohre eine von vielen Gemeinden in Sachsen-Anhalt, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Gohre zahlen?

In Gohre kostet der erste angemeldete Hund 40.00 Euro im Jahr. Wenn Sie einen zweiten Hund aufnehmen, steigt die Abgabe auf 72.00 Euro für das zweite Tier. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 240 Euro jährlich.

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Die Kosten von 40€ für Ihren Ersthund können Sie in Gohre nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Gohre

Auch wenn die Steuer in Gohre bei 40.00 Euro pro Jahr liegt, gibt es legale Wege zur Befreiung. Das Steueramt gewährt Rabatte insbesondere für:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Gohre zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Sachsen-Anhalt als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Gohre ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 240.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Gohre

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Gohre beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Gohre.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Sachsen-Anhalt drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Gohre: So funktioniert es

Zur reibungslosen Anmeldung im Steueramt von Gohre sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Hundehaftpflichtversicherung: In Sachsen-Anhalt kann der Nachweis zwingend verlangt werden.
  • Impfpass / EU-Heimtierausweis mit aktueller Chipnummer
  • Ggf. Nachweis über die Herkunft (Tierheim-Bescheinigung für evt. Steuerbefreiung)

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Gohre gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Sachsen-Anhalt

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Gohre speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Gohre – Was tun?

Die Steuermarke gilt in Gohre als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, müssen Sie dies dem Steueramt melden und eine Ersatzmarke beantragen:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Gohre.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege (z.B. aus dem Tierschutz), gilt in vielen Kommunen in Sachsen-Anhalt eine steuerfreie Dauer von bis zu zwei Monaten. Befindet sich der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Gohre, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden – auch dann, wenn er noch auf eine finale Vermittlung wartet.

Ist die Hundesteuer in Gohre steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Gohre über 40.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Gohre da?

Mit einem Steuersatz von 40€ pro Jahr für den Ersthund liegt Gohre 18€ unter dem Durchschnitt von Sachsen-Anhalt. Der Steuersatz in Gohre bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Sachsen-Anhalt.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Gohre einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (72€ statt 40€).

Bei 733 Einwohnern und einer Fläche von 117 km² ist Gohre als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Gohre

Das Hundeanmeldeformular können Sie in Gohre häufig direkt auf der Website der Stadtverwaltung herunterladen. Alternativ erhalten Sie es im Bürgerbüro. Tipp: Richten Sie gleichzeitig ein SEPA-Lastschriftmandat ein, damit die Hundesteuer automatisch abgebucht wird.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Gohre wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Gohre zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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