Hundesteuer Lutherstadt Wittenberganmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🔄 Steuermarke 2026: Hybrid⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund84.00pro Jahr
Zweithund168.00pro Jahr
Listenhund500.00pro Jahr
vs. Ø Sachsen-Anhalt+26.00Differenz

Ersthund-Satz für Lutherstadt Wittenberg verifiziert. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde.

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Kontakt — Stadtverwaltung Lutherstadt Wittenberg

BehördeStadtverwaltung Lutherstadt WittenbergSteueramt / Gemeindekasse
AdresseLutherstraße 56, 06886 Wittenberg
Telefon03491 4210

Zuständiges Amt — Standort Lutherstadt Wittenberg

Öffnungszeiten — Steueramt Lutherstadt Wittenberg

TagÖffnungszeiten
Montag08:00–12:00 Uhr
Dienstag08:00–18:00 Uhr
Mittwoch08:00–12:00 Uhr
Donnerstag08:00–18:00 Uhr
Freitag08:00–12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Lutherstadt Wittenberg.

Hundesteuersätze Lutherstadt Wittenberg — Übersicht 2026

KategorieLutherstadt WittenbergØ Sachsen-AnhaltDifferenz
Ersthund84.0058.00 €+26.00
Zweithund168.00116.00 €+52.00
Listenhund / gefährl. Hund500.00

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Lutherstadt Wittenberg). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. Juni 2026

Hundesteuer Lutherstadt Wittenberg 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Lutherstadt Wittenberg beträgt 84 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 168 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 500 € pro Jahr.
  • Lutherstadt Wittenberg liegt damit 26 € über dem Durchschnitt von Sachsen-Anhalt (58 €).
  • Im Landkreis Wittenberg ist Lutherstadt Wittenberg die 1.-teuerste von 9 Gemeinden.
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Lutherstadt Wittenberg in Sachsen-Anhalt.

Wer in Lutherstadt Wittenberg (Sachsen-Anhalt) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Lutherstadt Wittenbergderzeit 84.00 pro Jahr fällig — 26 € über dem Durchschnitt von Sachsen-Anhalt.

Mit 45.588 Einwohnern auf 42 km² zählt Lutherstadt Wittenberg zu den Mittelstadtn in Sachsen-Anhalt. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Lutherstadt Wittenberg.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Lutherstadt Wittenberg?

Die Hundesteuer in Lutherstadt Wittenberg ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 84.00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: 168.00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: 500.00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Lutherstadt Wittenberg auf rund 1.092. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 84€ für Ihren Ersthund können Sie in Lutherstadt Wittenberg nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Lutherstadt Wittenberg

Nicht jeder Hundehalter in Lutherstadt Wittenberg muss den vollen Steuersatz von 84 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Lutherstadt Wittenberg bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Lutherstadt Wittenberg

Sachsen-Anhalt führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Lutherstadt Wittenberg gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 500.00 € pro Jahr — das ist das 6.0-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Lutherstadt Wittenberg

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Lutherstadt Wittenberg beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Lutherstadt Wittenberg.

  • Anmeldung: innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: meist vierteljährlich (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November)
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Sachsen-Anhalt drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Lutherstadt Wittenberg: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Lutherstadt Wittenberg sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Sachsen-Anhalt kann dieser zwingend verlangt werden
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Lutherstadt Wittenberg gut sichtbar am Halsband tragen.

Als dicht besiedeltes Stadtgebiet mit 1085 Einwohnern pro km² hat Lutherstadt Wittenberg naturgemäß eine hohe Hundepopulation. Das Ordnungsamt führt hier regelmäßig Kontrollen der Anmeldepflicht durch.

Mit einem Waldanteil von 33 % bietet Lutherstadt Wittenberg gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Sachsen-Anhalt verschärfte Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Sachsen-Anhalt

Ja — in Sachsen-Anhalt ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Sachsen-Anhalt

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Hundemarke verloren in Lutherstadt Wittenberg – Was tun?

Die Hundesteuermarke gilt in Lutherstadt Wittenberg als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, sollten Sie wie folgt vorgehen:

  • Melden Sie den Verlust umgehend — oft formlos per E-Mail — beim Steueramt der Gemeinde Lutherstadt Wittenberg.
  • Geben Sie dabei Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes an.
  • Das Amt stellt gegen eine geringe Verwaltungsgebühr (meist 5–15 €) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege — etwa aus dem Tierschutz —, gilt in Sachsen-Anhalt meist eine steuerfreie Übergangszeit von bis zu zwei Monaten. Bleibt der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Lutherstadt Wittenberg, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden — auch wenn er noch auf eine endgültige Vermittlung wartet.

Ist die Hundesteuer in Lutherstadt Wittenberg steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Für Privatpersonen lautet die Antwort: Nein. Die Hundesteuer in Lutherstadt Wittenberg über 84.00 € ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z. B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände oder als Therapiehund in einer Praxis), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Lutherstadt Wittenberg?

Mit einem Steuersatz von 84 € pro Jahr für den Ersthund liegt Lutherstadt Wittenberg 26 € über dem Durchschnitt von Sachsen-Anhalt. Damit gehört Lutherstadt Wittenberg zu den teureren Gemeinden in Sachsen-Anhalt.

Im Landkreis Wittenberg ist Lutherstadt Wittenberg damit die 1.-teuerste von 9 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 59 €). Am günstigsten ist Gräfenhainichen mit 40.

Lutherstadt Wittenberg ist damit die teuerste Gemeinde für Hundehalter im gesamten Landkreis Wittenberg.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Lutherstadt Wittenberg einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (168 € statt 84 €).

Bei 45.588 Einwohnern und einer Fläche von 42 km² ist Lutherstadt Wittenberg als Mittelstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Lutherstadt Wittenberg

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Lutherstadt Wittenberg in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Lutherstadt Wittenberg wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Lutherstadt Wittenberg zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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