Hundesteuer Lutherstadt Wittenberganmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: HybridRasseliste: eingeschränkt
Ersthund84,00 €pro Jahr
Zweithundca. 168,00 €pro Jahr
Listenhundca. 500,00 €pro Jahr
vs. Ø Sachsen-Anhalt+26,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Lutherstadt Wittenberg geprüft (veröffentlichte Erhebung 2025/2026) — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Lutherstadt Wittenberg

BehördeStadtverwaltung Lutherstadt WittenbergSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Landkreis Wittenberg.

Zuständiges Amt — Standort Lutherstadt Wittenberg

Hundesteuersätze Lutherstadt Wittenberg — Übersicht 2026

KategorieLutherstadt WittenbergØ Sachsen-AnhaltDifferenz
Ersthund84,00 €58,00 €+26,00 €
Zweithundca. 168,00 €116,00 €+52,00 €
Listenhund / gefährl. Hundca. 500,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Lutherstadt Wittenberg). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Lutherstadt Wittenberg 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Lutherstadt Wittenberg beträgt 84 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 168 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 500 € pro Jahr.
  • Lutherstadt Wittenberg liegt damit 26 € über dem Durchschnitt von Sachsen-Anhalt (58 €).
  • Im Landkreis Wittenberg ist Lutherstadt Wittenberg die 1.-teuerste von 9 Gemeinden.
  • Unter den 63 geprüften Gemeinden in Sachsen-Anhalt hat Lutherstadt Wittenberg den 12.-höchsten Satz (Landes-Median: 55 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Lutherstadt Wittenberg in Sachsen-Anhalt.

Wer in Lutherstadt Wittenberg (Sachsen-Anhalt) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Lutherstadt Wittenberg derzeit 84,00 € pro Jahr fällig — 26 € über dem Durchschnitt von Sachsen-Anhalt.

Mit 45.588 Einwohnern auf 42 km² zählt Lutherstadt Wittenberg zu den Mittelstadtn in Sachsen-Anhalt. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Lutherstadt Wittenberg.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Lutherstadt Wittenberg?

Die Hundesteuer in Lutherstadt Wittenberg ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 84,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 168,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: ca. 500,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Lutherstadt Wittenberg auf rund 1.092 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 84€ für Ihren Ersthund können Sie in Lutherstadt Wittenberg nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Lutherstadt Wittenberg

Nicht jeder Hundehalter in Lutherstadt Wittenberg muss den vollen Steuersatz von 84 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Lutherstadt Wittenberg bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Lutherstadt Wittenberg

Sachsen-Anhalt führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Lutherstadt Wittenberg gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 500,00 € pro Jahr — das ist das 6.0-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Lutherstadt Wittenberg

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Lutherstadt Wittenberg. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Lutherstadt Wittenberg)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Lutherstadt Wittenberg: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Lutherstadt Wittenberg sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Sachsen-Anhalt für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Lutherstadt Wittenberg gut sichtbar am Halsband tragen.

Als dicht besiedeltes Stadtgebiet mit 1085 Einwohnern pro km² hat Lutherstadt Wittenberg naturgemäß eine hohe Hundepopulation. Das Ordnungsamt führt hier regelmäßig Kontrollen der Anmeldepflicht durch.

Mit einem Waldanteil von 33 % bietet Lutherstadt Wittenberg gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Sachsen-Anhalt verschärfte Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Sachsen-Anhalt

Ja — in Sachsen-Anhalt ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Sachsen-Anhalt →

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Lutherstadt Wittenberg?

Mit einem Steuersatz von 84 € pro Jahr für den Ersthund liegt Lutherstadt Wittenberg 26 € über dem Durchschnitt von Sachsen-Anhalt. Damit gehört Lutherstadt Wittenberg zu den teureren Gemeinden in Sachsen-Anhalt.

Im Landkreis Wittenberg ist Lutherstadt Wittenberg damit die 1.-teuerste von 9 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 53 €). Am günstigsten ist Oranienbaum-Wörlitz mit 40 €.

Lutherstadt Wittenberg ist damit die teuerste Gemeinde für Hundehalter im Landkreis Wittenberg.

Landesweit betrachtet: Unter allen 63 geprüften Gemeinden in Sachsen-Anhalt hat Lutherstadt Wittenberg den 12.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 82 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 55 € — Lutherstadt Wittenberg liegt 29 € darüber.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Lutherstadt Wittenberg einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 168 € statt 84 €).

Bei 45.588 Einwohnern und einer Fläche von 42 km² ist Lutherstadt Wittenberg als Mittelstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Lutherstadt Wittenberg

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Lutherstadt Wittenberg in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Lutherstadt Wittenberg wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Lutherstadt Wittenberg zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Lutherstadt Wittenberg

Wie viel Hundesteuer muss ich in Lutherstadt Wittenberg zahlen?

Die Hundesteuer in Lutherstadt Wittenberg liegt bei 84,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 168,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von ca. 500,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Lutherstadt Wittenberg?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Lutherstadt Wittenberg oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Lutherstadt Wittenberg anzumelden?

Zur Anmeldung in Lutherstadt Wittenberg benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Da in Sachsen-Anhalt die Hundehaftpflicht für alle Hunde Pflicht ist, wird zusätzlich der Versicherungsnachweis verlangt.

Gibt es in Sachsen-Anhalt eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

Ja — in Sachsen-Anhalt ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Lutherstadt Wittenberg?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Lutherstadt Wittenberg bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Lutherstadt Wittenberg befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Lutherstadt Wittenberg oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Lutherstadt Wittenberg ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Lutherstadt Wittenberg erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Lutherstadt Wittenberg?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Lutherstadt Wittenberg fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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