Hundesteuer Lutherstadt Wittenberganmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🔄 Steuermarke 2026: Hybrid⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund57.00pro Jahr
Zweithund103.00pro Jahr
Listenhund342.00pro Jahr
vs. Ø Sachsen-Anhalt-1.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Lutherstadt Wittenberg

BehördeStadtverwaltung Lutherstadt WittenbergSteueramt / Gemeindekasse
AdresseLutherstraße 56, 06886 Wittenberg
Telefon03491 4210

Zuständiges Amt — Standort Lutherstadt Wittenberg

Öffnungszeiten — Steueramt Lutherstadt Wittenberg

TagÖffnungszeiten
Montag08:00–12:00 Uhr
Dienstag08:00–18:00 Uhr
Mittwoch08:00–12:00 Uhr
Donnerstag08:00–18:00 Uhr
Freitag08:00–12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Lutherstadt Wittenberg.

Hundesteuersätze Lutherstadt Wittenberg — Übersicht 2026

KategorieLutherstadt WittenbergØ Sachsen-AnhaltDifferenz
Ersthund57.0058.00 €-1.00
Zweithund103.00116.00 €-13.00
Listenhund / gefährl. Hund342.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Lutherstadt Wittenberg, Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Lutherstadt Wittenberg 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Lutherstadt Wittenberg beträgt 57€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 103€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 342€ pro Jahr.
  • Lutherstadt Wittenberg liegt damit 1€ unter dem Durchschnitt von Sachsen-Anhalt (58€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Lutherstadt Wittenberg in Sachsen-Anhalt.

Die Hundeanmeldung in Lutherstadt Wittenberg ist Pflicht – und zwar unabhängig von Rasse, Größe oder Alter des Tieres. Das Steueramt von Lutherstadt Wittenberg erhebt eine jährliche Hundesteuer, deren Höhe sich nach der Anzahl der gehaltenen Hunde richtet.

Bei einer Bevölkerung von 45.588 Einwohnern ist Lutherstadt Wittenberg eine von vielen Gemeinden in Sachsen-Anhalt, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Lutherstadt Wittenberg zahlen?

Hundehalter in Lutherstadt Wittenberg müssen für ihren ersten Hund mit Kosten von 57.00 Euro jährlich rechnen. Wer einen weiteren Hund hält, zahlt 103.00 Euro für den Zweithund. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 342 Euro jährlich.

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Die Kosten von 57€ für Ihren Ersthund können Sie in Lutherstadt Wittenberg nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Lutherstadt Wittenberg

Die Hundesteuersatzung von Lutherstadt Wittenberg sieht mehrere Ausnahmeregelungen vor. Nicht jeder Hundehalter muss den vollen Steuersatz von 57.00 Euro entrichten. Folgende Befreiungsmöglichkeiten bestehen:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Lutherstadt Wittenberg zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Sachsen-Anhalt als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Lutherstadt Wittenberg ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 342.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Lutherstadt Wittenberg

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Lutherstadt Wittenberg beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Lutherstadt Wittenberg.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Sachsen-Anhalt drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Lutherstadt Wittenberg: So funktioniert es

Für die Hundeanmeldung in Lutherstadt Wittenberg sollten Sie diese Unterlagen griffbereit haben:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweis der Mikrochip-Kennzeichnung (Chipnummer im EU-Heimtierausweis)
  • Haftpflichtversicherungsnachweis – in Sachsen-Anhalt häufig gesetzlich vorgeschrieben
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Lutherstadt Wittenberg gut sichtbar am Halsband tragen.

Als dicht besiedeltes Stadtgebiet mit 1085 Einwohnern pro km² hat Lutherstadt Wittenberg naturgemäß eine hohe Hundepopulation, was die Einhaltung der Anmeldepflicht besonders wichtig macht. Das Ordnungsamt führt hier regelmäßig Kontrollen durch.

Mit einem Waldanteil von 33% bietet Lutherstadt Wittenberghervorragende Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie jedoch die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die saisonale Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Sachsen-Anhalt generell Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Sachsen-Anhalt

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Lutherstadt Wittenberg speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Lutherstadt Wittenberg – Was tun?

Ist die Hundemarke verschwunden? In Lutherstadt Wittenberg sind Sie verpflichtet, den Verlust umgehend dem Steueramt zu melden. Ohne gültige Marke drohen bei Kontrollen Bußgelder. So erhalten Sie Ersatz:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Lutherstadt Wittenberg.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Sie betreuen vorübergehend einen Hund in Lutherstadt Wittenberg? Dann greift in den meisten Fällen die sogenannte Probezeit-Regelung. In Sachsen-Anhalt sind kurzfristige Pflegeverhältnisse (in der Regel bis 8 Wochen) von der Steuer befreit. Eine Anmeldung ist erst danach erforderlich.

Ist die Hundesteuer in Lutherstadt Wittenberg steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Lutherstadt Wittenberg über 57.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Lutherstadt Wittenberg da?

Mit einem Steuersatz von 57€ pro Jahr für den Ersthund liegt Lutherstadt Wittenberg 1€ unter dem Durchschnitt von Sachsen-Anhalt. Der Steuersatz in Lutherstadt Wittenberg bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Sachsen-Anhalt.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Lutherstadt Wittenberg einen Aufschlag von 81% gegenüber dem Ersthund (103€ statt 57€).

Bei 45.588 Einwohnern und einer Fläche von 42 km² ist Lutherstadt Wittenberg als Mittelstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Lutherstadt Wittenberg

Viele Verwaltungen, so oft auch Lutherstadt Wittenberg, bieten das Formular zur Hundeanmeldung mittlerweile online an. Nutzen Sie am besten das SEPA-Lastschriftmandat. So wird die Steuer bequem abgebucht und Sie verpassen keine Zahlungsfrist (oft vierteljährlich fällig).

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Lutherstadt Wittenberg wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Lutherstadt Wittenberg zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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