Hundesteuer Nemsdorf-Göhrendorfanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Kontakt — Stadtverwaltung Nemsdorf-Göhrendorf
Zuständiges Amt — Standort Nemsdorf-Göhrendorf
Öffnungszeiten — Steueramt Nemsdorf-Göhrendorf
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | 09:00–12:00 Uhr | |
| Dienstag | 09:00–12:00 Uhr, 14:00–18:00 Uhr | |
| Mittwoch | geschlossen | |
| Donnerstag | 09:00–12:00 Uhr, 14:00–16:00 Uhr | |
| Freitag | 09:00–12:00 Uhr | |
| Samstag | geschlossen | |
| Sonntag | geschlossen | |
⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Nemsdorf-Göhrendorf.
Hundesteuersätze Nemsdorf-Göhrendorf — Übersicht 2026
| Kategorie | Nemsdorf-Göhrendorf | Ø Sachsen-Anhalt | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 45.00 € | 58.00 € | -13.00 € |
| Zweithund | 81.00 € | 116.00 € | -35.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 270.00 € | — | — |
Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Nemsdorf-Göhrendorf, Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
Hundesteuer-Rechner 2026
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. März 2026
Hundesteuer Nemsdorf-Göhrendorf 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Nemsdorf-Göhrendorf beträgt 45€ pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 81€ pro Jahr.
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 270€ pro Jahr.
- Nemsdorf-Göhrendorf liegt damit 13€ unter dem Durchschnitt von Sachsen-Anhalt (58€).
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Nemsdorf-Göhrendorf in Sachsen-Anhalt.
Die Hundeanmeldung in Nemsdorf-Göhrendorf ist Pflicht – und zwar unabhängig von Rasse, Größe oder Alter des Tieres. Das Steueramt von Nemsdorf-Göhrendorf erhebt eine jährliche Hundesteuer, deren Höhe sich nach der Anzahl der gehaltenen Hunde richtet.
Bei einer Bevölkerung von 826 Einwohnern ist Nemsdorf-Göhrendorf eine von vielen Gemeinden in Sachsen-Anhalt, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.
Wie viel Hundesteuer muss ich in Nemsdorf-Göhrendorf zahlen?
Hundehalter in Nemsdorf-Göhrendorf müssen für ihren ersten Hund mit Kosten von 45.00 Euro jährlich rechnen. Wer einen weiteren Hund hält, zahlt 81.00 Euro für den Zweithund. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 270 Euro jährlich.
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Die Kosten von 45€ für Ihren Ersthund können Sie in Nemsdorf-Göhrendorf nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Nemsdorf-Göhrendorf
Die Hundesteuersatzung von Nemsdorf-Göhrendorf sieht mehrere Ausnahmeregelungen vor. Nicht jeder Hundehalter muss den vollen Steuersatz von 45.00 Euro entrichten. Folgende Befreiungsmöglichkeiten bestehen:
- Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.
Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Nemsdorf-Göhrendorf zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")
Für Rassen, die in Sachsen-Anhalt als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Nemsdorf-Göhrendorf ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 270.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Nemsdorf-Göhrendorf
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Nemsdorf-Göhrendorf beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Nemsdorf-Göhrendorf.
- Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
- Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Sachsen-Anhalt drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Nemsdorf-Göhrendorf: So funktioniert es
Das Steueramt Nemsdorf-Göhrendorf benötigt für eine erfolgreiche steuerliche Registrierung in der Regel diese Basis-Dokumente:
- Ihren Personalausweis
- Den Impfpass des Tieres inklusive der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Den unterschriebenen Antrag auf Hundeanmeldung
Denken Sie zudem daran, dass in weiten Teilen von Sachsen-Anhalt eine Hundehaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist!
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Nemsdorf-Göhrendorf gut sichtbar am Halsband tragen.
Mit einem Waldanteil von 41% bietet Nemsdorf-Göhrendorfhervorragende Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie jedoch die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die saisonale Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Sachsen-Anhalt generell Leinenpflicht gelten kann.
Achtung: Hundehaftpflicht in Sachsen-Anhalt
Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Nemsdorf-Göhrendorf speziell) gesetzliche Pflicht.
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Hundemarke verloren in Nemsdorf-Göhrendorf – Was tun?
Ein Verlust der Hundesteuermarke kommt häufig vor. Die Plakette ist jedoch als offizieller Nachweis der Steuerzahlung zwingend erforderlich. Wenn Ihr Hund die aktuelle Marke verloren hat, gehen Sie in Nemsdorf-Göhrendorf wie folgt vor:
- Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Nemsdorf-Göhrendorf.
- Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
- Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Pflegehunde genießen in Sachsen-Anhalt eine steuerliche Sonderstellung: Während der Übergangszeit (meist bis zu zwei Monate) entfällt die Steuerpflicht in Nemsdorf-Göhrendorf. Erst wenn die Pflegezeit überschritten wird, greift die normale Hundesteuerpflicht auch für Pflegehunde.
Ist die Hundesteuer in Nemsdorf-Göhrendorf steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Nemsdorf-Göhrendorf über 45.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Nemsdorf-Göhrendorf da?
Mit einem Steuersatz von 45€ pro Jahr für den Ersthund liegt Nemsdorf-Göhrendorf 13€ unter dem Durchschnitt von Sachsen-Anhalt. Der Steuersatz in Nemsdorf-Göhrendorf bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Sachsen-Anhalt.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Nemsdorf-Göhrendorf einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (81€ statt 45€).
Bei 826 Einwohnern und einer Fläche von 19 km² ist Nemsdorf-Göhrendorf als Landgemeinde einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Nemsdorf-Göhrendorf
In Nemsdorf-Göhrendorf stehen die Anmeldeformulare zur Hundesteuer sowohl digital als auch in Papierform bereit. Bei der Anmeldung empfehlen wir, sofort das SEPA-Lastschriftverfahren zu wählen – so vermeiden Sie Säumniszuschläge bei verpassten Zahlungsfristen.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Nemsdorf-Göhrendorf wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Nemsdorf-Göhrendorf zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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