Hundesteuer Gierslebenanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🏷️ Steuermarke 2026: Klassisch⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund43.00pro Jahr
Zweithund77.00pro Jahr
Listenhund258.00pro Jahr
vs. Ø Sachsen-Anhalt-15.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Giersleben

BehördeStadtverwaltung GierslebenSteueramt / Gemeindekasse
AdresseMarkt 1, 06449 Aschersleben
Telefon03473 9580

Zuständiges Amt — Standort Giersleben

Öffnungszeiten — Steueramt Giersleben

TagÖffnungszeiten
Montag09:00–12:00 Uhr, 14:00–15:00 Uhr
Dienstag09:00–12:00 Uhr, 14:00–16:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag09:00–12:00 Uhr, 14:00–18:00 Uhr
Freitag09:00–12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Giersleben.

Hundesteuersätze Giersleben — Übersicht 2026

KategorieGierslebenØ Sachsen-AnhaltDifferenz
Ersthund43.0058.00 €-15.00
Zweithund77.00116.00 €-39.00
Listenhund / gefährl. Hund258.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Giersleben, Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Giersleben 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Giersleben beträgt 43€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 77€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 258€ pro Jahr.
  • Giersleben liegt damit 15€ unter dem Durchschnitt von Sachsen-Anhalt (58€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Giersleben in Sachsen-Anhalt.

Wer in Giersleben (Sachsen-Anhalt) einen Hund hält, ist nach der geltenden kommunalen Satzung verpflichtet, diesen offiziell anzumelden und Hundesteuer zu entrichten. Die Anmeldung muss in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt erfolgen.

Bei einer Bevölkerung von 939 Einwohnern ist Giersleben eine von vielen Gemeinden in Sachsen-Anhalt, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Giersleben zahlen?

Hundehalter in Giersleben müssen für ihren ersten Hund mit Kosten von 43.00 Euro jährlich rechnen. Wer einen weiteren Hund hält, zahlt 77.00 Euro für den Zweithund. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 258 Euro jährlich.

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Die Kosten von 43€ für Ihren Ersthund können Sie in Giersleben nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Giersleben

Die Hundesteuersatzung von Giersleben sieht mehrere Ausnahmeregelungen vor. Nicht jeder Hundehalter muss den vollen Steuersatz von 43.00 Euro entrichten. Folgende Befreiungsmöglichkeiten bestehen:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Giersleben zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Sachsen-Anhalt als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Giersleben ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 258.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Giersleben

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Giersleben beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Giersleben.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Sachsen-Anhalt drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Giersleben: So funktioniert es

Für die Hundeanmeldung in Giersleben sollten Sie diese Unterlagen griffbereit haben:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweis der Mikrochip-Kennzeichnung (Chipnummer im EU-Heimtierausweis)
  • Haftpflichtversicherungsnachweis – in Sachsen-Anhalt häufig gesetzlich vorgeschrieben
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Giersleben gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Sachsen-Anhalt

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Giersleben speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Giersleben – Was tun?

Ist die Hundemarke verschwunden? In Giersleben sind Sie verpflichtet, den Verlust umgehend dem Steueramt zu melden. Ohne gültige Marke drohen bei Kontrollen Bußgelder. So erhalten Sie Ersatz:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Giersleben.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Sie betreuen vorübergehend einen Hund in Giersleben? Dann greift in den meisten Fällen die sogenannte Probezeit-Regelung. In Sachsen-Anhalt sind kurzfristige Pflegeverhältnisse (in der Regel bis 8 Wochen) von der Steuer befreit. Eine Anmeldung ist erst danach erforderlich.

Ist die Hundesteuer in Giersleben steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Giersleben über 43.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Giersleben da?

Mit einem Steuersatz von 43€ pro Jahr für den Ersthund liegt Giersleben 15€ unter dem Durchschnitt von Sachsen-Anhalt. Der Steuersatz in Giersleben bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Sachsen-Anhalt.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Giersleben einen Aufschlag von 79% gegenüber dem Ersthund (77€ statt 43€).

Bei 939 Einwohnern und einer Fläche von 162 km² ist Giersleben als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Giersleben

Viele Verwaltungen, so oft auch Giersleben, bieten das Formular zur Hundeanmeldung mittlerweile online an. Nutzen Sie am besten das SEPA-Lastschriftmandat. So wird die Steuer bequem abgebucht und Sie verpassen keine Zahlungsfrist (oft vierteljährlich fällig).

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Giersleben wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Giersleben zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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