Hundesteuer Kathendorfanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Kontakt — Stadtverwaltung Kathendorf
Zuständiges Amt — Standort Kathendorf
Öffnungszeiten — Steueramt Kathendorf
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | 09:00–12:00 Uhr | |
| Dienstag | 09:00–12:00 Uhr, 13:00–18:00 Uhr | |
| Mittwoch | geschlossen | |
| Donnerstag | 09:00–12:00 Uhr, 13:00–16:00 Uhr | |
| Freitag | geschlossen | |
| Samstag | geschlossen | |
| Sonntag | geschlossen | |
⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Kathendorf.
Hundesteuersätze Kathendorf — Übersicht 2026
| Kategorie | Kathendorf | Ø Sachsen-Anhalt | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 44.00 € | 58.00 € | -14.00 € |
| Zweithund | 79.00 € | 116.00 € | -37.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 264.00 € | — | — |
Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Kathendorf, Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. März 2026
Hundesteuer Kathendorf 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Kathendorf beträgt 44€ pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 79€ pro Jahr.
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 264€ pro Jahr.
- Kathendorf liegt damit 14€ unter dem Durchschnitt von Sachsen-Anhalt (58€).
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Kathendorf in Sachsen-Anhalt.
Die Hundesteuer ist eine traditionelle Gemeindesteuer. Auch wenn Sie mit Ihrem Vierbeiner im schönen Kathendorf leben, kommen Sie um die Anmeldung beim Steueramt nicht herum. Hier erfahren Sie alles zu den aktuellen Gebühren, Fristen und Vorgaben für Kathendorf.
Bei einer Bevölkerung von 7.187 Einwohnern ist Kathendorf eine von vielen Gemeinden in Sachsen-Anhalt, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.
Wie viel Hundesteuer muss ich in Kathendorf zahlen?
Die Kosten für die Hundesteuer in Kathendorf richten sich nach der Anzahl der Hunde im Haushalt. Für den ersten Hund werden aktuell 44.00 Euro pro Jahr berechnet. Jeder weitere Hund wird teurer: Für den Zweithund zahlen Sie 79.00 Euro. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 264 Euro jährlich.
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Die Kosten von 44€ für Ihren Ersthund können Sie in Kathendorf nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Kathendorf
In Kathendorf gibt es gesetzliche Grundlagen, die bestimmte Hundehalter von der Steuer teilweise oder vollständig befreien. Die Stadtverwaltung prüft hierbei auf Antrag:
- Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.
Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Kathendorf zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")
Für Rassen, die in Sachsen-Anhalt als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Kathendorf ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 264.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Kathendorf
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Kathendorf beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Kathendorf.
- Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
- Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Sachsen-Anhalt drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Kathendorf: So funktioniert es
Zur reibungslosen Anmeldung im Steueramt von Kathendorf sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Hundehaftpflichtversicherung: In Sachsen-Anhalt kann der Nachweis zwingend verlangt werden.
- Impfpass / EU-Heimtierausweis mit aktueller Chipnummer
- Ggf. Nachweis über die Herkunft (Tierheim-Bescheinigung für evt. Steuerbefreiung)
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Kathendorf gut sichtbar am Halsband tragen.
Mit einem Waldanteil von 34% bietet Kathendorfhervorragende Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie jedoch die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die saisonale Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Sachsen-Anhalt generell Leinenpflicht gelten kann.
Achtung: Hundehaftpflicht in Sachsen-Anhalt
Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Kathendorf speziell) gesetzliche Pflicht.
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Hundemarke verloren in Kathendorf – Was tun?
Die Steuermarke gilt in Kathendorf als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, müssen Sie dies dem Steueramt melden und eine Ersatzmarke beantragen:
- Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Kathendorf.
- Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
- Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege (z.B. aus dem Tierschutz), gilt in vielen Kommunen in Sachsen-Anhalt eine steuerfreie Dauer von bis zu zwei Monaten. Befindet sich der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Kathendorf, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden – auch dann, wenn er noch auf eine finale Vermittlung wartet.
Ist die Hundesteuer in Kathendorf steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Kathendorf über 44.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Kathendorf da?
Mit einem Steuersatz von 44€ pro Jahr für den Ersthund liegt Kathendorf 14€ unter dem Durchschnitt von Sachsen-Anhalt. Der Steuersatz in Kathendorf bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Sachsen-Anhalt.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Kathendorf einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (79€ statt 44€).
Bei 7.187 Einwohnern und einer Fläche von 151 km² ist Kathendorf als Kleinstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Kathendorf
Das Hundeanmeldeformular können Sie in Kathendorf häufig direkt auf der Website der Stadtverwaltung herunterladen. Alternativ erhalten Sie es im Bürgerbüro. Tipp: Richten Sie gleichzeitig ein SEPA-Lastschriftmandat ein, damit die Hundesteuer automatisch abgebucht wird.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Kathendorf wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Kathendorf zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
Hundesteuer in der Nähe von Kathendorf
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