Hundesteuer Raschau-Markersbachanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: KlassischRasseliste: eingeschränkt
Ersthund25,00pro Jahr
Zweithundca. 50,00pro Jahr
Listenhundca. 600,00pro Jahr
vs. Ø Sachsen-35,00Differenz

Ersthund-Satz für Raschau-Markersbach amtlich verifiziert (Quelle: kommunale Hundesteuersatzung). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Raschau-Markersbach

BehördeStadtverwaltung Raschau-MarkersbachSteueramt / Gemeindekasse
AdresseHauptstraße 71, 08352 Raschau-Markersbach

Zuständiges Amt — Standort Raschau-Markersbach

Öffnungszeiten — Steueramt Raschau-Markersbach

TagÖffnungszeiten
Montaggeschlossen
Dienstag09:00–12:00 Uhr, 13:00–18:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag09:00–12:00 Uhr, 13:00–16:00 Uhr
Freitag09:00–12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Raschau-Markersbach.

Hundesteuersätze Raschau-Markersbach — Übersicht 2026

KategorieRaschau-MarkersbachØ SachsenDifferenz
Ersthund25,0060,00 €-35,00
Zweithundca. 50,00120,00 €-70,00
Listenhund / gefährl. Hundca. 600,00

Ersthund-Satz verifiziert (Quelle: Hundesteuersatzung Raschau-Markersbach, amtlich). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. September 2026

Hundesteuer Raschau-Markersbach 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Raschau-Markersbach beträgt 25 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 50 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 600 € pro Jahr.
  • Raschau-Markersbach liegt damit 35 € unter dem Durchschnitt von Sachsen (60 €).
  • Im Erzgebirgskreis ist Raschau-Markersbach die 58.-teuerste von 58 Gemeinden.
  • Unter den 118 amtlich verifizierten Gemeinden in Sachsen hat Raschau-Markersbach den 118.-höchsten Satz (Landes-Median: 54 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Raschau-Markersbach in Sachsen.

Quelle: Hundesteuersatzung Raschau-Markersbach (amtliches Dokument)

Wer in Raschau-Markersbach (Sachsen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Raschau-Markersbach derzeit 25,00 pro Jahr fällig — 35 € unter dem Durchschnitt von Sachsen.

Mit 4.873 Einwohnern auf 149 km² zählt Raschau-Markersbach zu den Landgemeinden in Sachsen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Raschau-Markersbach.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Raschau-Markersbach?

Die Hundesteuer in Raschau-Markersbach ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 25,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 50,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: ca. 600,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Raschau-Markersbach auf rund 325. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 25€ für Ihren Ersthund können Sie in Raschau-Markersbach nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Raschau-Markersbach

Nicht jeder Hundehalter in Raschau-Markersbach muss den vollen Steuersatz von 25 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Raschau-Markersbach bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Raschau-Markersbach

Sachsen führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Raschau-Markersbach gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 600,00 € pro Jahr — das ist das 24.0-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Raschau-Markersbach

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Raschau-Markersbach. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Raschau-Markersbach)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Raschau-Markersbach: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Raschau-Markersbach sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherungin Sachsen für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Raschau-Markersbach gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Sachsen

In Sachsen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Sachsen

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Raschau-Markersbach?

Mit einem Steuersatz von 25 € pro Jahr für den Ersthund liegt Raschau-Markersbach 35 € unter dem Durchschnitt von Sachsen. Das macht Raschau-Markersbach zu einer der günstigeren Adressen für Hundehalter in Sachsen.

Im Erzgebirgskreis ist Raschau-Markersbach damit die 58.-teuerste von 58 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 57 €)..

Raschau-Markersbach ist damit die günstigste Gemeinde für Hundehalter im gesamten Erzgebirgskreis.

Landesweit betrachtet: Unter allen 118 amtlich verifizierten Gemeinden in Sachsen hat Raschau-Markersbach den 118.-höchsten Ersthund-Satz. Der Landes-Median liegt bei 54Raschau-Markersbach liegt 29 € darunter.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Raschau-Markersbach einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 50 € statt 25 €).

Bei 4.873 Einwohnern und einer Fläche von 149 km² ist Raschau-Markersbach als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Raschau-Markersbach

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Raschau-Markersbach in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Raschau-Markersbach wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Raschau-Markersbach zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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