Hundesteuer Raschau-Markersbachanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Ersthund-Satz für Raschau-Markersbach amtlich verifiziert (Quelle: kommunale Hundesteuersatzung). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.
Kontakt — Stadtverwaltung Raschau-Markersbach
Zuständiges Amt — Standort Raschau-Markersbach
Öffnungszeiten — Steueramt Raschau-Markersbach
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | geschlossen | |
| Dienstag | 09:00–12:00 Uhr, 13:00–18:00 Uhr | |
| Mittwoch | geschlossen | |
| Donnerstag | 09:00–12:00 Uhr, 13:00–16:00 Uhr | |
| Freitag | 09:00–12:00 Uhr | |
| Samstag | geschlossen | |
| Sonntag | geschlossen | |
Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Raschau-Markersbach.
Hundesteuersätze Raschau-Markersbach — Übersicht 2026
| Kategorie | Raschau-Markersbach | Ø Sachsen | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 25,00 € | 60,00 € | -35,00 € |
| Zweithund | ca. 50,00 € | 120,00 € | -70,00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | ca. 600,00 € | — | — |
Ersthund-Satz verifiziert (Quelle: Hundesteuersatzung Raschau-Markersbach, amtlich). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan Berrar
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. September 2026
Hundesteuer Raschau-Markersbach 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Raschau-Markersbach beträgt 25 € pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet ca. 50 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 600 € pro Jahr.
- Raschau-Markersbach liegt damit 35 € unter dem Durchschnitt von Sachsen (60 €).
- Im Erzgebirgskreis ist Raschau-Markersbach die 58.-teuerste von 58 Gemeinden.
- Unter den 118 amtlich verifizierten Gemeinden in Sachsen hat Raschau-Markersbach den 118.-höchsten Satz (Landes-Median: 54 €).
- Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Raschau-Markersbach in Sachsen.
Quelle: Hundesteuersatzung Raschau-Markersbach (amtliches Dokument)
Wer in Raschau-Markersbach (Sachsen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Raschau-Markersbach derzeit 25,00 € pro Jahr fällig — 35 € unter dem Durchschnitt von Sachsen.
Mit 4.873 Einwohnern auf 149 km² zählt Raschau-Markersbach zu den Landgemeinden in Sachsen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Raschau-Markersbach.
Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Raschau-Markersbach?
Die Hundesteuer in Raschau-Markersbach ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:
- Erster Hund: 25,00 € pro Jahr
- Zweiter Hund: ca. 50,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
- Listenhund: ca. 600,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen
Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Raschau-Markersbach auf rund 325 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.
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Die Kosten von 25€ für Ihren Ersthund können Sie in Raschau-Markersbach nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Raschau-Markersbach
Nicht jeder Hundehalter in Raschau-Markersbach muss den vollen Steuersatz von 25 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:
- Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Raschau-Markersbach bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Raschau-Markersbach
Sachsen führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.
In Raschau-Markersbach gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 600,00 € pro Jahr — das ist das 24.0-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Raschau-Markersbach
Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Raschau-Markersbach. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.
- Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Raschau-Markersbach)
- Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
- Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Raschau-Markersbach: So funktioniert es
Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Raschau-Markersbach sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Sachsen für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Raschau-Markersbach gut sichtbar am Halsband tragen.
Achtung: Hundehaftpflicht in Sachsen
In Sachsen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.
Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Sachsen →
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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen
- Steuermarke verloren? — So beantragen Sie Ersatz beim Steueramt.
- Umzug mit Hund — Ummelden ohne doppelte Hundesteuer.
- Hundesteuer absetzen — Warum das privat nicht geht und wann gewerblich doch.
- Befreiung & Ermäßigung — Alle Voraussetzungen im Überblick.
Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Raschau-Markersbach?
Mit einem Steuersatz von 25 € pro Jahr für den Ersthund liegt Raschau-Markersbach 35 € unter dem Durchschnitt von Sachsen. Das macht Raschau-Markersbach zu einer der günstigeren Adressen für Hundehalter in Sachsen.
Im Erzgebirgskreis ist Raschau-Markersbach damit die 58.-teuerste von 58 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 57 €)..
Raschau-Markersbach ist damit die günstigste Gemeinde für Hundehalter im gesamten Erzgebirgskreis.
Landesweit betrachtet: Unter allen 118 amtlich verifizierten Gemeinden in Sachsen hat Raschau-Markersbach den 118.-höchsten Ersthund-Satz. Der Landes-Median liegt bei 54 € — Raschau-Markersbach liegt 29 € darunter.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Raschau-Markersbach einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 50 € statt 25 €).
Bei 4.873 Einwohnern und einer Fläche von 149 km² ist Raschau-Markersbach als Landgemeinde einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Raschau-Markersbach
Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Raschau-Markersbach in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Raschau-Markersbach wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Raschau-Markersbach zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
Hundesteuer in der Nähe von Raschau-Markersbach
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