Hundesteuer Görlitzanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Ersthund-Satz für Görlitz amtlich verifiziert (Quelle: kommunale Hundesteuersatzung). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.
Kontakt — Stadtverwaltung Görlitz
Zuständiges Amt — Standort Görlitz
Hundesteuersätze Görlitz — Übersicht 2026
| Kategorie | Görlitz | Ø Sachsen | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 102,00 € | 60,00 € | +42,00 € |
| Zweithund | ca. 204,00 € | 120,00 € | +84,00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | ca. 600,00 € | — | — |
Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Görlitz). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan Berrar
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. September 2026
Hundesteuer Görlitz 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Görlitz beträgt 102 € pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet ca. 204 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 600 € pro Jahr.
- Görlitz liegt damit 42 € über dem Durchschnitt von Sachsen (60 €).
- Im Landkreis Görlitz ist Görlitz die 1.-teuerste von 52 Gemeinden.
- Unter den 118 amtlich verifizierten Gemeinden in Sachsen hat Görlitz den 4.-höchsten Satz (Landes-Median: 54 €).
- Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Görlitz in Sachsen.
Wer in Görlitz (Sachsen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Görlitz derzeit 102,00 € pro Jahr fällig — 42 € über dem Durchschnitt von Sachsen.
Mit 56.694 Einwohnern auf 192 km² zählt Görlitz zu den Mittelstadtn in Sachsen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Görlitz.
Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Görlitz?
Die Hundesteuer in Görlitz ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:
- Erster Hund: 102,00 € pro Jahr
- Zweiter Hund: ca. 204,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
- Listenhund: ca. 600,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen
Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Görlitz auf rund 1.326 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.
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Die Kosten von 102€ für Ihren Ersthund können Sie in Görlitz nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Görlitz
Nicht jeder Hundehalter in Görlitz muss den vollen Steuersatz von 102 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:
- Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
- Diensthunde: Als Mittelstadt mit über 56.694 Einwohnern bietet Görlitz teils erweiterte Befreiungen für Hunde im öffentlichen Dienst.
Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Görlitz bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Görlitz
Sachsen führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.
In Görlitz gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 600,00 € pro Jahr — das ist das 5.9-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Görlitz
Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Görlitz. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.
- Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Görlitz)
- Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
- Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Görlitz: So funktioniert es
Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Görlitz sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Sachsen für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Görlitz gut sichtbar am Halsband tragen.
Mit einem Waldanteil von 30 % bietet Görlitz gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Sachsen verschärfte Leinenpflicht gelten kann.
Achtung: Hundehaftpflicht in Sachsen
In Sachsen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.
Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Sachsen →
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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen
- Steuermarke verloren? — So beantragen Sie Ersatz beim Steueramt.
- Umzug mit Hund — Ummelden ohne doppelte Hundesteuer.
- Hundesteuer absetzen — Warum das privat nicht geht und wann gewerblich doch.
- Befreiung & Ermäßigung — Alle Voraussetzungen im Überblick.
Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Görlitz?
Mit einem Steuersatz von 102 € pro Jahr für den Ersthund liegt Görlitz 42 € über dem Durchschnitt von Sachsen. Damit gehört Görlitz zu den teureren Gemeinden in Sachsen.
Im Landkreis Görlitz ist Görlitz damit die 1.-teuerste von 52 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 60 €). Am günstigsten ist Waldhufen mit 25 €.
Görlitz ist damit die teuerste Gemeinde für Hundehalter im gesamten Landkreis Görlitz.
Landesweit betrachtet: Unter allen 118 amtlich verifizierten Gemeinden in Sachsen hat Görlitz den 4.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 97 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 54 € — Görlitz liegt 48 € darüber.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Görlitz einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 204 € statt 102 €).
Bei 56.694 Einwohnern und einer Fläche von 192 km² ist Görlitz als Mittelstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Görlitz
Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Görlitz in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Görlitz wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Görlitz zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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