Hundesteuer Grömitzanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Ersthund-Satz für Grömitz amtlich verifiziert (Quelle: kommunale Hundesteuersatzung). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.
Kontakt — Stadtverwaltung Grömitz
Zuständiges Amt — Standort Grömitz
Öffnungszeiten — Steueramt Grömitz
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | 08:00–12:30 Uhr, 14:00–18:00 Uhr | |
| Dienstag | 08:00–12:30 Uhr | |
| Mittwoch | geschlossen | |
| Donnerstag | 08:00–12:30 Uhr, 14:00–16:00 Uhr | |
| Freitag | 08:00–12:30 Uhr | |
| Samstag | geschlossen | |
| Sonntag | geschlossen | |
Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Grömitz.
Hundesteuersätze Grömitz — Übersicht 2026
| Kategorie | Grömitz | Ø Schleswig-Holstein | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 95,00 € | 80,00 € | +15,00 € |
| Zweithund | ca. 190,00 € | 160,00 € | +30,00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | ca. 600,00 € | — | — |
Ersthund-Satz verifiziert (Quelle: Hundesteuersatzung Grömitz, amtlich). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan Berrar
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. September 2026
Hundesteuer Grömitz 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Grömitz beträgt 95 € pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet ca. 190 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 600 € pro Jahr.
- Grömitz liegt damit 15 € über dem Durchschnitt von Schleswig-Holstein (80 €).
- Im Kreis Ostholstein ist Grömitz die 8.-teuerste von 37 Gemeinden.
- Unter den 101 amtlich verifizierten Gemeinden in Schleswig-Holstein hat Grömitz den 55.-höchsten Satz (Landes-Median: 100 €).
- Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Grömitz in Schleswig-Holstein.
Wer in Grömitz (Schleswig-Holstein) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Grömitz derzeit 95,00 € pro Jahr fällig — 15 € über dem Durchschnitt von Schleswig-Holstein.
Mit 7.257 Einwohnern auf 194 km² zählt Grömitz zu den Kleinstadtn in Schleswig-Holstein. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Grömitz.
Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Grömitz?
Die Hundesteuer in Grömitz ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:
- Erster Hund: 95,00 € pro Jahr
- Zweiter Hund: ca. 190,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
- Listenhund: ca. 600,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen
Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Grömitz auf rund 1.235 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.
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Die Kosten von 95€ für Ihren Ersthund können Sie in Grömitz nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Grömitz
Nicht jeder Hundehalter in Grömitz muss den vollen Steuersatz von 95 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:
- Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Grömitz bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Grömitz
Schleswig-Holstein führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.
In Grömitz gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 600,00 € pro Jahr — das ist das 6.3-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Grömitz
Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Grömitz. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.
- Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Grömitz)
- Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
- Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Grömitz: So funktioniert es
Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Grömitz sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Schleswig-Holstein für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Grömitz gut sichtbar am Halsband tragen.
Achtung: Hundehaftpflicht in Schleswig-Holstein
Ja — in Schleswig-Holstein ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.
Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Schleswig-Holstein →
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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen
- Steuermarke verloren? — So beantragen Sie Ersatz beim Steueramt.
- Umzug mit Hund — Ummelden ohne doppelte Hundesteuer.
- Hundesteuer absetzen — Warum das privat nicht geht und wann gewerblich doch.
- Befreiung & Ermäßigung — Alle Voraussetzungen im Überblick.
Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Grömitz?
Mit einem Steuersatz von 95 € pro Jahr für den Ersthund liegt Grömitz 15 € über dem Durchschnitt von Schleswig-Holstein. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Schleswig-Holstein.
Im Kreis Ostholstein ist Grömitz damit die 8.-teuerste von 37 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 88 €). Am günstigsten ist Lensahn mit 70 €, am teuersten Neustadt in Holstein mit 132 €.
Landesweit betrachtet: Unter allen 101 amtlich verifizierten Gemeinden in Schleswig-Holstein hat Grömitz den 55.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 46 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 100 € — Grömitz liegt 5 € darunter.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Grömitz einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 190 € statt 95 €).
Bei 7.257 Einwohnern und einer Fläche von 194 km² ist Grömitz als Kleinstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Grömitz
Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Grömitz in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Grömitz wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Grömitz zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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