Hundesteuer Brande-Hörnerkirchenanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Für Brande-Hörnerkirchen liegt uns noch kein amtlich verifizierter Satz vor — angezeigt wird der Richtwert für Schleswig-Holstein. Verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde; verifizierte Werte ergänzen wir laufend.
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Kontakt — Stadtverwaltung Brande-Hörnerkirchen
Zuständiges Amt — Standort Brande-Hörnerkirchen
Öffnungszeiten — Steueramt Brande-Hörnerkirchen
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | geschlossen | |
| Dienstag | 08:00–12:00 Uhr | |
| Mittwoch | geschlossen | |
| Donnerstag | geschlossen | |
| Freitag | 08:00–12:00 Uhr | |
| Samstag | geschlossen | |
| Sonntag | geschlossen | |
⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Brande-Hörnerkirchen.
Hundesteuersätze Brande-Hörnerkirchen — Übersicht 2026
| Kategorie | Brande-Hörnerkirchen | Ø Schleswig-Holstein | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | ca. 80.00 € | 80.00 € | 0.00 € |
| Zweithund | ca. 160.00 € | 160.00 € | 0.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | ca. 600.00 € | — | — |
Richtwerte auf Basis des Landesniveaus Schleswig-Holstein — für Brande-Hörnerkirchen liegt noch kein verifizierter Satz vor. Verbindlich ist die kommunale Hundesteuersatzung. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
Hundesteuer-Rechner 2026
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. Juni 2026
Hundesteuer Brande-Hörnerkirchen 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Brande-Hörnerkirchen beträgt ca. 80 € pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet ca. 160 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 600 € pro Jahr.
- Brande-Hörnerkirchen liegt damit genau im Durchschnitt von Schleswig-Holstein (80 €).
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen in Schleswig-Holstein.
Wer in Brande-Hörnerkirchen (Schleswig-Holstein) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Brande-Hörnerkirchenderzeit ca. 80.00 € pro Jahr fällig — genau im Durchschnitt von Schleswig-Holstein.
Mit 1.789 Einwohnern auf 92 km² zählt Brande-Hörnerkirchen zu den Landgemeinden in Schleswig-Holstein. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Brande-Hörnerkirchen.
Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Brande-Hörnerkirchen?
Die Hundesteuer in Brande-Hörnerkirchen ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:
- Erster Hund: ca. 80.00 € pro Jahr
- Zweiter Hund: ca. 160.00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
- Listenhund: ca. 600.00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen
Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Brande-Hörnerkirchen auf rund 1.040 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.
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Die Kosten von ca. 80€ für Ihren Ersthund können Sie in Brande-Hörnerkirchen nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Brande-Hörnerkirchen
Nicht jeder Hundehalter in Brande-Hörnerkirchen muss den vollen Steuersatz von ca. 80 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:
- Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Brande-Hörnerkirchen bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Brande-Hörnerkirchen
Schleswig-Holstein führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.
In Brande-Hörnerkirchen gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 600.00 € pro Jahr — das ist das 7.5-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Brande-Hörnerkirchen
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Brande-Hörnerkirchen beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Brande-Hörnerkirchen.
- Anmeldung: innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: meist vierteljährlich (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November)
- Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Schleswig-Holstein drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Brande-Hörnerkirchen: So funktioniert es
Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Brande-Hörnerkirchen sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Schleswig-Holstein kann dieser zwingend verlangt werden
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Brande-Hörnerkirchen gut sichtbar am Halsband tragen.
Achtung: Hundehaftpflicht in Schleswig-Holstein
Ja — in Schleswig-Holstein ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.
Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Schleswig-Holstein →
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Hundemarke verloren in Brande-Hörnerkirchen – Was tun?
Die Hundesteuermarke gilt in Brande-Hörnerkirchen als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, sollten Sie wie folgt vorgehen:
- Melden Sie den Verlust umgehend — oft formlos per E-Mail — beim Steueramt der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen.
- Geben Sie dabei Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes an.
- Das Amt stellt gegen eine geringe Verwaltungsgebühr (meist 5–15 €) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege — etwa aus dem Tierschutz —, gilt in Schleswig-Holstein meist eine steuerfreie Übergangszeit von bis zu zwei Monaten. Bleibt der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Brande-Hörnerkirchen, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden — auch wenn er noch auf eine endgültige Vermittlung wartet.
Ist die Hundesteuer in Brande-Hörnerkirchen steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Für Privatpersonen lautet die Antwort: Nein. Die Hundesteuer in Brande-Hörnerkirchen über ca. 80.00 € ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z. B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände oder als Therapiehund in einer Praxis), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Brande-Hörnerkirchen?
Mit einem Steuersatz von ca. 80 € pro Jahr für den Ersthund liegt Brande-Hörnerkirchen genau im Durchschnitt von Schleswig-Holstein. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Schleswig-Holstein.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Brande-Hörnerkirchen einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 160 € statt ca. 80 €).
Bei 1.789 Einwohnern und einer Fläche von 92 km² ist Brande-Hörnerkirchen als Landgemeinde einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Brande-Hörnerkirchen
Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Brande-Hörnerkirchen in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Brande-Hörnerkirchen wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Brande-Hörnerkirchen zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
Hundesteuer in der Nähe von Brande-Hörnerkirchen
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