Hundesteuer Brande-Hörnerkirchenanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Kontakt — Stadtverwaltung Brande-Hörnerkirchen
Zuständiges Amt — Standort Brande-Hörnerkirchen
Öffnungszeiten — Steueramt Brande-Hörnerkirchen
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | geschlossen | |
| Dienstag | 08:00–12:00 Uhr | |
| Mittwoch | geschlossen | |
| Donnerstag | geschlossen | |
| Freitag | 08:00–12:00 Uhr | |
| Samstag | geschlossen | |
| Sonntag | geschlossen | |
⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Brande-Hörnerkirchen.
Hundesteuersätze Brande-Hörnerkirchen — Übersicht 2026
| Kategorie | Brande-Hörnerkirchen | Ø Schleswig-Holstein | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 78.00 € | 80.00 € | -2.00 € |
| Zweithund | 140.00 € | 160.00 € | -20.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 468.00 € | — | — |
Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Brande-Hörnerkirchen, Statistisches Landesamt Schleswig-Holstein. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
Hundesteuer-Rechner 2026
Ihr Unternehmen in Brande-Hörnerkirchen
Hier könnte Ihre Werbung stehen — sichtbar für alle Hundebesitzer in Brande-Hörnerkirchen. Hundeschulen, Tierärzte, Hundefriseure, Shops und mehr.
Beispielwerbung · Platzhalter
Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. März 2026
Hundesteuer Brande-Hörnerkirchen 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Brande-Hörnerkirchen beträgt 78€ pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 140€ pro Jahr.
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 468€ pro Jahr.
- Brande-Hörnerkirchen liegt damit 2€ unter dem Durchschnitt von Schleswig-Holstein (80€).
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen in Schleswig-Holstein.
Die Hundeanmeldung in Brande-Hörnerkirchen ist Pflicht – und zwar unabhängig von Rasse, Größe oder Alter des Tieres. Das Steueramt von Brande-Hörnerkirchen erhebt eine jährliche Hundesteuer, deren Höhe sich nach der Anzahl der gehaltenen Hunde richtet.
Bei einer Bevölkerung von 1.789 Einwohnern ist Brande-Hörnerkirchen eine von vielen Gemeinden in Schleswig-Holstein, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.
Wie viel Hundesteuer muss ich in Brande-Hörnerkirchen zahlen?
In Brande-Hörnerkirchen kostet der erste angemeldete Hund 78.00 Euro im Jahr. Wenn Sie einen zweiten Hund aufnehmen, steigt die Abgabe auf 140.00 Euro für das zweite Tier. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 468 Euro jährlich.
💡 Tipp: Hundesteuer ist fix – bei der Versicherung können Sie 80% sparen!
Die Kosten von 78€ für Ihren Ersthund können Sie in Brande-Hörnerkirchen nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
* = Affiliate / Werbelink
Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Brande-Hörnerkirchen
Auch wenn die Steuer in Brande-Hörnerkirchen bei 78.00 Euro pro Jahr liegt, gibt es legale Wege zur Befreiung. Das Steueramt gewährt Rabatte insbesondere für:
- Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.
Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Brande-Hörnerkirchen zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")
Für Rassen, die in Schleswig-Holstein als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Brande-Hörnerkirchen ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 468.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Brande-Hörnerkirchen
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Brande-Hörnerkirchen beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Brande-Hörnerkirchen.
- Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
- Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Schleswig-Holstein drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Brande-Hörnerkirchen: So funktioniert es
Für die Hundeanmeldung in Brande-Hörnerkirchen sollten Sie diese Unterlagen griffbereit haben:
- Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Nachweis der Mikrochip-Kennzeichnung (Chipnummer im EU-Heimtierausweis)
- Haftpflichtversicherungsnachweis – in Schleswig-Holstein häufig gesetzlich vorgeschrieben
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Brande-Hörnerkirchen gut sichtbar am Halsband tragen.
Achtung: Hundehaftpflicht in Schleswig-Holstein
Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Brande-Hörnerkirchen speziell) gesetzliche Pflicht.
* = Affiliate / Werbelink
Hundemarke verloren in Brande-Hörnerkirchen – Was tun?
Ist die Hundemarke verschwunden? In Brande-Hörnerkirchen sind Sie verpflichtet, den Verlust umgehend dem Steueramt zu melden. Ohne gültige Marke drohen bei Kontrollen Bußgelder. So erhalten Sie Ersatz:
- Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Brande-Hörnerkirchen.
- Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
- Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Sie betreuen vorübergehend einen Hund in Brande-Hörnerkirchen? Dann greift in den meisten Fällen die sogenannte Probezeit-Regelung. In Schleswig-Holstein sind kurzfristige Pflegeverhältnisse (in der Regel bis 8 Wochen) von der Steuer befreit. Eine Anmeldung ist erst danach erforderlich.
Ist die Hundesteuer in Brande-Hörnerkirchen steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Brande-Hörnerkirchen über 78.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Brande-Hörnerkirchen da?
Mit einem Steuersatz von 78€ pro Jahr für den Ersthund liegt Brande-Hörnerkirchen 2€ unter dem Durchschnitt von Schleswig-Holstein. Der Steuersatz in Brande-Hörnerkirchen bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Schleswig-Holstein.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Brande-Hörnerkirchen einen Aufschlag von 79% gegenüber dem Ersthund (140€ statt 78€).
Bei 1.789 Einwohnern und einer Fläche von 92 km² ist Brande-Hörnerkirchen als Landgemeinde einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Brande-Hörnerkirchen
Viele Verwaltungen, so oft auch Brande-Hörnerkirchen, bieten das Formular zur Hundeanmeldung mittlerweile online an. Nutzen Sie am besten das SEPA-Lastschriftmandat. So wird die Steuer bequem abgebucht und Sie verpassen keine Zahlungsfrist (oft vierteljährlich fällig).
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Brande-Hörnerkirchen wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Brande-Hörnerkirchen zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
Hundesteuer in der Nähe von Brande-Hörnerkirchen
Hundeversicherungen — Top Empfehlungen 2026
HanseMerkur Hundehaftpflicht
- ✓ Deckungssumme bis 50 Mio. €
- ✓ Keine Rasse-Ausschlüsse
- ✓ Mietsachschäden inkludiert
- ✓ Welpen automatisch mitversichert
- ✓ 24h-Schadensmeldung online
- ✓ Tägl. Kündigung möglich
HanseMerkur Hundekrankenversicherung
- ✓ Freie Tierarztwahl
- ✓ Bis zu 100% Kostenübernahme
- ✓ OP- und Behandlungskosten
- ✓ Direkte Abrechnung möglich
Die Tarife sind beispielhaft und können je nach Hunderasse, Alter und Wohnort variieren. Es handelt sich um unverbindliche Vergleichsinformationen. Stand: 2026.
* = Affiliate / Werbelink