Hundesteuer Mönkeberganmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🏷️ Steuermarke 2026: Klassisch⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund79.00pro Jahr
Zweithund142.00pro Jahr
Listenhund474.00pro Jahr
vs. Ø Schleswig-Holstein-1.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Mönkeberg

BehördeStadtverwaltung MönkebergSteueramt / Gemeindekasse
AdresseDorfstraße 1, 24248 Mönkeberg

Zuständiges Amt — Standort Mönkeberg

Öffnungszeiten — Steueramt Mönkeberg

TagÖffnungszeiten
Montag09:00–12:00 Uhr
Dienstag09:00–12:00 Uhr, 14:00–16:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag09:00–12:00 Uhr, 14:00–18:00 Uhr
Freitag09:00–12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Mönkeberg.

Hundesteuersätze Mönkeberg — Übersicht 2026

KategorieMönkebergØ Schleswig-HolsteinDifferenz
Ersthund79.0080.00 €-1.00
Zweithund142.00160.00 €-18.00
Listenhund / gefährl. Hund474.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Mönkeberg, Statistisches Landesamt Schleswig-Holstein. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Mönkeberg 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Mönkeberg beträgt 79€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 142€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 474€ pro Jahr.
  • Mönkeberg liegt damit 1€ unter dem Durchschnitt von Schleswig-Holstein (80€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Mönkeberg in Schleswig-Holstein.

Hundehalter in Mönkeberg müssen ihren Hund steuerlich registrieren lassen. Die Einnahmen aus dieser Aufwandsteuer fließen direkt in den Haushalt von Mönkeberg. Informieren Sie sich hier über die exakten Kosten für Erst- und Zweithunde sowie gesetzliche Pflichten.

Bei einer Bevölkerung von 4.093 Einwohnern ist Mönkeberg eine von vielen Gemeinden in Schleswig-Holstein, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Mönkeberg zahlen?

In Mönkeberg kostet der erste angemeldete Hund 79.00 Euro im Jahr. Wenn Sie einen zweiten Hund aufnehmen, steigt die Abgabe auf 142.00 Euro für das zweite Tier. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 474 Euro jährlich.

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💡 Tipp: Hundesteuer ist fix – bei der Versicherung können Sie 80% sparen!

Die Kosten von 79€ für Ihren Ersthund können Sie in Mönkeberg nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Mönkeberg

Auch wenn die Steuer in Mönkeberg bei 79.00 Euro pro Jahr liegt, gibt es legale Wege zur Befreiung. Das Steueramt gewährt Rabatte insbesondere für:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Mönkeberg zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Schleswig-Holstein als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Mönkeberg ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 474.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Mönkeberg

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Mönkeberg beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Mönkeberg.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Schleswig-Holstein drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Mönkeberg: So funktioniert es

Für die Hundeanmeldung in Mönkeberg sollten Sie diese Unterlagen griffbereit haben:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweis der Mikrochip-Kennzeichnung (Chipnummer im EU-Heimtierausweis)
  • Haftpflichtversicherungsnachweis – in Schleswig-Holstein häufig gesetzlich vorgeschrieben
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Mönkeberg gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Schleswig-Holstein

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Mönkeberg speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Mönkeberg – Was tun?

Ist die Hundemarke verschwunden? In Mönkeberg sind Sie verpflichtet, den Verlust umgehend dem Steueramt zu melden. Ohne gültige Marke drohen bei Kontrollen Bußgelder. So erhalten Sie Ersatz:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Mönkeberg.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Sie betreuen vorübergehend einen Hund in Mönkeberg? Dann greift in den meisten Fällen die sogenannte Probezeit-Regelung. In Schleswig-Holstein sind kurzfristige Pflegeverhältnisse (in der Regel bis 8 Wochen) von der Steuer befreit. Eine Anmeldung ist erst danach erforderlich.

Ist die Hundesteuer in Mönkeberg steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Mönkeberg über 79.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Mönkeberg da?

Mit einem Steuersatz von 79€ pro Jahr für den Ersthund liegt Mönkeberg 1€ unter dem Durchschnitt von Schleswig-Holstein. Der Steuersatz in Mönkeberg bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Schleswig-Holstein.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Mönkeberg einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (142€ statt 79€).

Bei 4.093 Einwohnern und einer Fläche von 70 km² ist Mönkeberg als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Mönkeberg

Viele Verwaltungen, so oft auch Mönkeberg, bieten das Formular zur Hundeanmeldung mittlerweile online an. Nutzen Sie am besten das SEPA-Lastschriftmandat. So wird die Steuer bequem abgebucht und Sie verpassen keine Zahlungsfrist (oft vierteljährlich fällig).

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Mönkeberg wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Mönkeberg zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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