Hundesteuer Borgwedelanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Kontakt — Stadtverwaltung Borgwedel
Zuständiges Amt — Standort Borgwedel
Öffnungszeiten — Steueramt Borgwedel
ℹ️ Öffnungszeiten: Bitte informieren Sie sich auf der offiziellen Webseite von Borgwedel über die aktuellen Öffnungszeiten des Steueramts.
Hundesteuersätze Borgwedel — Übersicht 2026
| Kategorie | Borgwedel | Ø Schleswig-Holstein | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 65.00 € | 80.00 € | -15.00 € |
| Zweithund | 117.00 € | 160.00 € | -43.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 390.00 € | — | — |
Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Borgwedel, Statistisches Landesamt Schleswig-Holstein. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. März 2026
Hundesteuer Borgwedel 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Borgwedel beträgt 65€ pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 117€ pro Jahr.
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 390€ pro Jahr.
- Borgwedel liegt damit 15€ unter dem Durchschnitt von Schleswig-Holstein (80€).
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Borgwedel in Schleswig-Holstein.
Sie möchten Ihren Hund in Borgwedel anmelden? Dann sind Sie hier richtig. Als Hundehalter in Schleswig-Holstein sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Ihren Vierbeiner beim zuständigen Steueramt zu registrieren und die jährliche Hundesteuer fristgerecht zu bezahlen.
Bei einer Bevölkerung von 750 Einwohnern ist Borgwedel eine von vielen Gemeinden in Schleswig-Holstein, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.
Wie viel Hundesteuer muss ich in Borgwedel zahlen?
Die Kosten für die Hundesteuer in Borgwedel richten sich nach der Anzahl der Hunde im Haushalt. Für den ersten Hund werden aktuell 65.00 Euro pro Jahr berechnet. Jeder weitere Hund wird teurer: Für den Zweithund zahlen Sie 117.00 Euro. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 390 Euro jährlich.
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Die Kosten von 65€ für Ihren Ersthund können Sie in Borgwedel nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Borgwedel
In Borgwedel gibt es gesetzliche Grundlagen, die bestimmte Hundehalter von der Steuer teilweise oder vollständig befreien. Die Stadtverwaltung prüft hierbei auf Antrag:
- Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.
Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Borgwedel zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")
Für Rassen, die in Schleswig-Holstein als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Borgwedel ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 390.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Borgwedel
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Borgwedel beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Borgwedel.
- Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
- Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Schleswig-Holstein drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Borgwedel: So funktioniert es
Das Steueramt Borgwedel benötigt für eine erfolgreiche steuerliche Registrierung in der Regel diese Basis-Dokumente:
- Ihren Personalausweis
- Den Impfpass des Tieres inklusive der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Den unterschriebenen Antrag auf Hundeanmeldung
Denken Sie zudem daran, dass in weiten Teilen von Schleswig-Holstein eine Hundehaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist!
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Borgwedel gut sichtbar am Halsband tragen.
Achtung: Hundehaftpflicht in Schleswig-Holstein
Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Borgwedel speziell) gesetzliche Pflicht.
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Hundemarke verloren in Borgwedel – Was tun?
Ein Verlust der Hundesteuermarke kommt häufig vor. Die Plakette ist jedoch als offizieller Nachweis der Steuerzahlung zwingend erforderlich. Wenn Ihr Hund die aktuelle Marke verloren hat, gehen Sie in Borgwedel wie folgt vor:
- Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Borgwedel.
- Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
- Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Pflegehunde genießen in Schleswig-Holstein eine steuerliche Sonderstellung: Während der Übergangszeit (meist bis zu zwei Monate) entfällt die Steuerpflicht in Borgwedel. Erst wenn die Pflegezeit überschritten wird, greift die normale Hundesteuerpflicht auch für Pflegehunde.
Ist die Hundesteuer in Borgwedel steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Borgwedel über 65.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Borgwedel da?
Mit einem Steuersatz von 65€ pro Jahr für den Ersthund liegt Borgwedel 15€ unter dem Durchschnitt von Schleswig-Holstein. Der Steuersatz in Borgwedel bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Schleswig-Holstein.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Borgwedel einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (117€ statt 65€).
Bei 750 Einwohnern und einer Fläche von 39 km² ist Borgwedel als Landgemeinde einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Borgwedel
In Borgwedel stehen die Anmeldeformulare zur Hundesteuer sowohl digital als auch in Papierform bereit. Bei der Anmeldung empfehlen wir, sofort das SEPA-Lastschriftverfahren zu wählen – so vermeiden Sie Säumniszuschläge bei verpassten Zahlungsfristen.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Borgwedel wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Borgwedel zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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