Hundesteuer Rabenkirchen-Faulückanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🏷️ Steuermarke 2026: Klassisch⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund68.00pro Jahr
Zweithund122.00pro Jahr
Listenhund408.00pro Jahr
vs. Ø Schleswig-Holstein-12.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Rabenkirchen-Faulück

BehördeStadtverwaltung Rabenkirchen-FaulückSteueramt / Gemeindekasse
AdresseReeperbahn 2, 24376 Kappeln
Telefon04642 1830

Zuständiges Amt — Standort Rabenkirchen-Faulück

Öffnungszeiten — Steueramt Rabenkirchen-Faulück

TagÖffnungszeiten
Montag08:00–12:30 Uhr
Dienstag08:00–12:30 Uhr
Mittwoch08:00–12:30 Uhr
Donnerstag08:00–12:30 Uhr, 14:00–17:30 Uhr
Freitag08:00–12:30 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Rabenkirchen-Faulück.

Hundesteuersätze Rabenkirchen-Faulück — Übersicht 2026

KategorieRabenkirchen-FaulückØ Schleswig-HolsteinDifferenz
Ersthund68.0080.00 €-12.00
Zweithund122.00160.00 €-38.00
Listenhund / gefährl. Hund408.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Rabenkirchen-Faulück, Statistisches Landesamt Schleswig-Holstein. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Rabenkirchen-Faulück 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Rabenkirchen-Faulück beträgt 68€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 122€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 408€ pro Jahr.
  • Rabenkirchen-Faulück liegt damit 12€ unter dem Durchschnitt von Schleswig-Holstein (80€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Rabenkirchen-Faulück in Schleswig-Holstein.

Sie möchten Ihren Hund in Rabenkirchen-Faulück anmelden? Dann sind Sie hier richtig. Als Hundehalter in Schleswig-Holstein sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Ihren Vierbeiner beim zuständigen Steueramt zu registrieren und die jährliche Hundesteuer fristgerecht zu bezahlen.

Bei einer Bevölkerung von 611 Einwohnern ist Rabenkirchen-Faulück eine von vielen Gemeinden in Schleswig-Holstein, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Rabenkirchen-Faulück zahlen?

In Rabenkirchen-Faulück kostet der erste angemeldete Hund 68.00 Euro im Jahr. Wenn Sie einen zweiten Hund aufnehmen, steigt die Abgabe auf 122.00 Euro für das zweite Tier. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 408 Euro jährlich.

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💡 Tipp: Hundesteuer ist fix – bei der Versicherung können Sie 80% sparen!

Die Kosten von 68€ für Ihren Ersthund können Sie in Rabenkirchen-Faulück nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Rabenkirchen-Faulück

Auch wenn die Steuer in Rabenkirchen-Faulück bei 68.00 Euro pro Jahr liegt, gibt es legale Wege zur Befreiung. Das Steueramt gewährt Rabatte insbesondere für:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Rabenkirchen-Faulück zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Schleswig-Holstein als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Rabenkirchen-Faulück ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 408.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Rabenkirchen-Faulück

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Rabenkirchen-Faulück beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Rabenkirchen-Faulück.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Schleswig-Holstein drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Rabenkirchen-Faulück: So funktioniert es

Das Steueramt Rabenkirchen-Faulück benötigt für eine erfolgreiche steuerliche Registrierung in der Regel diese Basis-Dokumente:

  • Ihren Personalausweis
  • Den Impfpass des Tieres inklusive der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Den unterschriebenen Antrag auf Hundeanmeldung

Denken Sie zudem daran, dass in weiten Teilen von Schleswig-Holstein eine Hundehaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist!

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Rabenkirchen-Faulück gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 43% bietet Rabenkirchen-Faulückhervorragende Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie jedoch die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die saisonale Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Schleswig-Holstein generell Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Schleswig-Holstein

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Rabenkirchen-Faulück speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Rabenkirchen-Faulück – Was tun?

Ein Verlust der Hundesteuermarke kommt häufig vor. Die Plakette ist jedoch als offizieller Nachweis der Steuerzahlung zwingend erforderlich. Wenn Ihr Hund die aktuelle Marke verloren hat, gehen Sie in Rabenkirchen-Faulück wie folgt vor:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Rabenkirchen-Faulück.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Pflegehunde genießen in Schleswig-Holstein eine steuerliche Sonderstellung: Während der Übergangszeit (meist bis zu zwei Monate) entfällt die Steuerpflicht in Rabenkirchen-Faulück. Erst wenn die Pflegezeit überschritten wird, greift die normale Hundesteuerpflicht auch für Pflegehunde.

Ist die Hundesteuer in Rabenkirchen-Faulück steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Rabenkirchen-Faulück über 68.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Rabenkirchen-Faulück da?

Mit einem Steuersatz von 68€ pro Jahr für den Ersthund liegt Rabenkirchen-Faulück 12€ unter dem Durchschnitt von Schleswig-Holstein. Der Steuersatz in Rabenkirchen-Faulück bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Schleswig-Holstein.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Rabenkirchen-Faulück einen Aufschlag von 79% gegenüber dem Ersthund (122€ statt 68€).

Bei 611 Einwohnern und einer Fläche von 136 km² ist Rabenkirchen-Faulück als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Rabenkirchen-Faulück

In Rabenkirchen-Faulück stehen die Anmeldeformulare zur Hundesteuer sowohl digital als auch in Papierform bereit. Bei der Anmeldung empfehlen wir, sofort das SEPA-Lastschriftverfahren zu wählen – so vermeiden Sie Säumniszuschläge bei verpassten Zahlungsfristen.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Rabenkirchen-Faulück wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Rabenkirchen-Faulück zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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