Hundesteuer Glückstadtanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Ersthund-Satz für Glückstadt aus der kommunalen Hundesteuersatzung entnommen (unten verlinkt). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.
Kontakt — Stadtverwaltung Glückstadt
Zuständiges Amt — Standort Glückstadt
Hundesteuersätze Glückstadt — Übersicht 2026
| Kategorie | Glückstadt | Ø Schleswig-Holstein | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 120,00 € | 80,00 € | +40,00 € |
| Zweithund | ca. 240,00 € | 160,00 € | +80,00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | ca. 600,00 € | — | — |
Ersthund-Satz verifiziert (Quelle: Hundesteuersatzung Glückstadt, amtlich). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan Berrar
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
17.09.2026
Hundesteuer Glückstadt 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Glückstadt beträgt 120 € pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet ca. 240 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 600 € pro Jahr.
- Glückstadt liegt damit 40 € über dem Durchschnitt von Schleswig-Holstein (80 €).
- Im Kreis Steinburg ist Glückstadt die 1.-teuerste von 103 Gemeinden.
- Unter den 101 geprüften Gemeinden in Schleswig-Holstein hat Glückstadt den 15.-höchsten Satz (Landes-Median: 100 €).
- Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Glückstadt in Schleswig-Holstein.
Wer in Glückstadt (Schleswig-Holstein) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Glückstadt derzeit 120,00 € pro Jahr fällig — 40 € über dem Durchschnitt von Schleswig-Holstein.
Mit 10.987 Einwohnern auf 184 km² zählt Glückstadt zu den Kleinstadtn in Schleswig-Holstein. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Glückstadt.
Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Glückstadt?
Die Hundesteuer in Glückstadt ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:
- Erster Hund: 120,00 € pro Jahr
- Zweiter Hund: ca. 240,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
- Listenhund: ca. 600,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen
Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Glückstadt auf rund 1.560 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.
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Die Kosten von 120€ für Ihren Ersthund können Sie in Glückstadt nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Glückstadt
Nicht jeder Hundehalter in Glückstadt muss den vollen Steuersatz von 120 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:
- Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Glückstadt bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Glückstadt
Schleswig-Holstein führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.
In Glückstadt gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 600,00 € pro Jahr — das ist das 5.0-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Glückstadt
Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Glückstadt. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.
- Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Glückstadt)
- Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
- Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Glückstadt: So funktioniert es
Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Glückstadt sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Schleswig-Holstein für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Glückstadt gut sichtbar am Halsband tragen.
Mit einem Waldanteil von 37 % bietet Glückstadt gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Schleswig-Holstein verschärfte Leinenpflicht gelten kann.
Achtung: Hundehaftpflicht in Schleswig-Holstein
Ja — in Schleswig-Holstein ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.
Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Schleswig-Holstein →
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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen
- Steuermarke verloren? — So beantragen Sie Ersatz beim Steueramt.
- Umzug mit Hund — Ummelden ohne doppelte Hundesteuer.
- Hundesteuer absetzen — Warum das privat nicht geht und wann gewerblich doch.
- Befreiung & Ermäßigung — Alle Voraussetzungen im Überblick.
Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Glückstadt?
Mit einem Steuersatz von 120 € pro Jahr für den Ersthund liegt Glückstadt 40 € über dem Durchschnitt von Schleswig-Holstein. Damit gehört Glückstadt zu den teureren Gemeinden in Schleswig-Holstein.
Im Kreis Steinburg ist Glückstadt damit die 1.-teuerste von 103 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 81 €). Am günstigsten ist Horst mit 40 €.
Glückstadt ist damit die teuerste Gemeinde für Hundehalter im Kreis Steinburg.
Landesweit betrachtet: Unter allen 101 geprüften Gemeinden in Schleswig-Holstein hat Glückstadt den 15.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 86 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 100 € — Glückstadt liegt 20 € darüber.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Glückstadt einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 240 € statt 120 €).
Bei 10.987 Einwohnern und einer Fläche von 184 km² ist Glückstadt als Kleinstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Glückstadt
Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Glückstadt in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Glückstadt wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Glückstadt zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Glückstadt
Wie viel Hundesteuer muss ich in Glückstadt zahlen?
Die Hundesteuer in Glückstadt liegt bei 120,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 240,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von ca. 600,00 € fällig.
Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Glückstadt?
Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Glückstadt oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.
Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Glückstadt anzumelden?
Zur Anmeldung in Glückstadt benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Da in Schleswig-Holstein die Hundehaftpflicht für alle Hunde Pflicht ist, wird zusätzlich der Versicherungsnachweis verlangt.
Gibt es in Schleswig-Holstein eine Hundehaftpflicht-Pflicht?
Ja — in Schleswig-Holstein ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.
Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Glückstadt?
Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Glückstadt bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.
Wann bin ich von der Hundesteuer in Glückstadt befreit?
Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Glückstadt oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.
Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Glückstadt ab?
Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Glückstadt erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.
Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Glückstadt?
Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Glückstadt fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
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