Hundesteuer Glückstadtanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Ersthund-Satz für Glückstadt amtlich verifiziert (Quelle: kommunale Hundesteuersatzung). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.
Kontakt — Stadtverwaltung Glückstadt
Zuständiges Amt — Standort Glückstadt
Öffnungszeiten — Steueramt Glückstadt
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | 08:00–12:30 Uhr, 14:00–16:00 Uhr | |
| Dienstag | 08:00–12:30 Uhr | |
| Mittwoch | geschlossen | |
| Donnerstag | 08:00–12:30 Uhr, 14:00–18:00 Uhr | |
| Freitag | 08:00–12:30 Uhr | |
| Samstag | geschlossen | |
| Sonntag | geschlossen | |
⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Glückstadt.
Hundesteuersätze Glückstadt — Übersicht 2026
| Kategorie | Glückstadt | Ø Schleswig-Holstein | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 120.00 € | 80.00 € | +40.00 € |
| Zweithund | ca. 240.00 € | 160.00 € | +80.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | ca. 600.00 € | — | — |
Ersthund-Satz verifiziert (Quelle: Hundesteuersatzung Glückstadt, amtlich). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. August 2026
Hundesteuer Glückstadt 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Glückstadt beträgt 120 € pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet ca. 240 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 600 € pro Jahr.
- Glückstadt liegt damit 40 € über dem Durchschnitt von Schleswig-Holstein (80 €).
- Im Kreis Steinburg ist Glückstadt die 1.-teuerste von 103 Gemeinden.
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Glückstadt in Schleswig-Holstein.
Wer in Glückstadt (Schleswig-Holstein) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Glückstadtderzeit 120.00 € pro Jahr fällig — 40 € über dem Durchschnitt von Schleswig-Holstein.
Mit 10.987 Einwohnern auf 184 km² zählt Glückstadt zu den Kleinstadtn in Schleswig-Holstein. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Glückstadt.
Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Glückstadt?
Die Hundesteuer in Glückstadt ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:
- Erster Hund: 120.00 € pro Jahr
- Zweiter Hund: ca. 240.00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
- Listenhund: ca. 600.00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen
Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Glückstadt auf rund 1.560 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.
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Die Kosten von 120€ für Ihren Ersthund können Sie in Glückstadt nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Glückstadt
Nicht jeder Hundehalter in Glückstadt muss den vollen Steuersatz von 120 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:
- Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Glückstadt bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Glückstadt
Schleswig-Holstein führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.
In Glückstadt gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 600.00 € pro Jahr — das ist das 5.0-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Glückstadt
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Glückstadt beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Glückstadt.
- Anmeldung: innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: meist vierteljährlich (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November)
- Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Schleswig-Holstein drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Glückstadt: So funktioniert es
Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Glückstadt sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Schleswig-Holstein kann dieser zwingend verlangt werden
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Glückstadt gut sichtbar am Halsband tragen.
Mit einem Waldanteil von 37 % bietet Glückstadt gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Schleswig-Holstein verschärfte Leinenpflicht gelten kann.
Achtung: Hundehaftpflicht in Schleswig-Holstein
Ja — in Schleswig-Holstein ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.
Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Schleswig-Holstein →
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Hundemarke verloren in Glückstadt – Was tun?
Die Hundesteuermarke gilt in Glückstadt als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, sollten Sie wie folgt vorgehen:
- Melden Sie den Verlust umgehend — oft formlos per E-Mail — beim Steueramt der Gemeinde Glückstadt.
- Geben Sie dabei Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes an.
- Das Amt stellt gegen eine geringe Verwaltungsgebühr (meist 5–15 €) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege — etwa aus dem Tierschutz —, gilt in Schleswig-Holstein meist eine steuerfreie Übergangszeit von bis zu zwei Monaten. Bleibt der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Glückstadt, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden — auch wenn er noch auf eine endgültige Vermittlung wartet.
Ist die Hundesteuer in Glückstadt steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Für Privatpersonen lautet die Antwort: Nein. Die Hundesteuer in Glückstadt über 120.00 € ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z. B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände oder als Therapiehund in einer Praxis), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Glückstadt?
Mit einem Steuersatz von 120 € pro Jahr für den Ersthund liegt Glückstadt 40 € über dem Durchschnitt von Schleswig-Holstein. Damit gehört Glückstadt zu den teureren Gemeinden in Schleswig-Holstein.
Im Kreis Steinburg ist Glückstadt damit die 1.-teuerste von 103 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 81 €). Am günstigsten ist Horst mit 40 €.
Glückstadt ist damit die teuerste Gemeinde für Hundehalter im gesamten Kreis Steinburg.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Glückstadt einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 240 € statt 120 €).
Bei 10.987 Einwohnern und einer Fläche von 184 km² ist Glückstadt als Kleinstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Glückstadt
Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Glückstadt in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Glückstadt wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Glückstadt zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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