Hundesteuer Breitungen/Werraanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Kontakt — Stadtverwaltung Breitungen/Werra
Zuständiges Amt — Standort Breitungen/Werra
Öffnungszeiten — Steueramt Breitungen/Werra
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | 09:00–12:00 Uhr, 13:00–15:30 Uhr | |
| Dienstag | 09:00–12:00 Uhr, 13:00–17:30 Uhr | |
| Mittwoch | geschlossen | |
| Donnerstag | 09:00–12:00 Uhr, 13:00–15:30 Uhr | |
| Freitag | 09:00–12:00 Uhr | |
| Samstag | geschlossen | |
| Sonntag | geschlossen | |
⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Breitungen/Werra.
Hundesteuersätze Breitungen/Werra — Übersicht 2026
| Kategorie | Breitungen/Werra | Ø Thüringen | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 47.00 € | 55.00 € | -8.00 € |
| Zweithund | 85.00 € | 110.00 € | -25.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 282.00 € | — | — |
Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Breitungen/Werra, Statistisches Landesamt Thüringen. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. März 2026
Hundesteuer Breitungen/Werra 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Breitungen/Werra beträgt 47€ pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 85€ pro Jahr.
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 282€ pro Jahr.
- Breitungen/Werra liegt damit 8€ unter dem Durchschnitt von Thüringen (55€).
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Breitungen/Werra in Thüringen.
Die Hundeanmeldung in Breitungen/Werra ist Pflicht – und zwar unabhängig von Rasse, Größe oder Alter des Tieres. Das Steueramt von Breitungen/Werra erhebt eine jährliche Hundesteuer, deren Höhe sich nach der Anzahl der gehaltenen Hunde richtet.
Bei einer Bevölkerung von 4.555 Einwohnern ist Breitungen/Werra eine von vielen Gemeinden in Thüringen, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.
Wie viel Hundesteuer muss ich in Breitungen/Werra zahlen?
In Breitungen/Werra kostet der erste angemeldete Hund 47.00 Euro im Jahr. Wenn Sie einen zweiten Hund aufnehmen, steigt die Abgabe auf 85.00 Euro für das zweite Tier. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 282 Euro jährlich.
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Die Kosten von 47€ für Ihren Ersthund können Sie in Breitungen/Werra nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Breitungen/Werra
Auch wenn die Steuer in Breitungen/Werra bei 47.00 Euro pro Jahr liegt, gibt es legale Wege zur Befreiung. Das Steueramt gewährt Rabatte insbesondere für:
- Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.
Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Breitungen/Werra zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")
Für Rassen, die in Thüringen als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Breitungen/Werra ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 282.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Breitungen/Werra
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Breitungen/Werra beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Breitungen/Werra.
- Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
- Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Thüringen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Breitungen/Werra: So funktioniert es
Für die Hundeanmeldung in Breitungen/Werra sollten Sie diese Unterlagen griffbereit haben:
- Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Nachweis der Mikrochip-Kennzeichnung (Chipnummer im EU-Heimtierausweis)
- Haftpflichtversicherungsnachweis – in Thüringen häufig gesetzlich vorgeschrieben
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Breitungen/Werra gut sichtbar am Halsband tragen.
Achtung: Hundehaftpflicht in Thüringen
Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Breitungen/Werra speziell) gesetzliche Pflicht.
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Hundemarke verloren in Breitungen/Werra – Was tun?
Ist die Hundemarke verschwunden? In Breitungen/Werra sind Sie verpflichtet, den Verlust umgehend dem Steueramt zu melden. Ohne gültige Marke drohen bei Kontrollen Bußgelder. So erhalten Sie Ersatz:
- Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Breitungen/Werra.
- Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
- Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Sie betreuen vorübergehend einen Hund in Breitungen/Werra? Dann greift in den meisten Fällen die sogenannte Probezeit-Regelung. In Thüringen sind kurzfristige Pflegeverhältnisse (in der Regel bis 8 Wochen) von der Steuer befreit. Eine Anmeldung ist erst danach erforderlich.
Ist die Hundesteuer in Breitungen/Werra steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Breitungen/Werra über 47.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Breitungen/Werra da?
Mit einem Steuersatz von 47€ pro Jahr für den Ersthund liegt Breitungen/Werra 8€ unter dem Durchschnitt von Thüringen. Der Steuersatz in Breitungen/Werra bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Thüringen.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Breitungen/Werra einen Aufschlag von 81% gegenüber dem Ersthund (85€ statt 47€).
Bei 4.555 Einwohnern und einer Fläche von 126 km² ist Breitungen/Werra als Landgemeinde einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Breitungen/Werra
Viele Verwaltungen, so oft auch Breitungen/Werra, bieten das Formular zur Hundeanmeldung mittlerweile online an. Nutzen Sie am besten das SEPA-Lastschriftmandat. So wird die Steuer bequem abgebucht und Sie verpassen keine Zahlungsfrist (oft vierteljährlich fällig).
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Breitungen/Werra wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Breitungen/Werra zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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