Hundesteuer Bürgelanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Kontakt — Stadtverwaltung Bürgel
Zuständiges Amt — Standort Bürgel
Öffnungszeiten — Steueramt Bürgel
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | geschlossen | |
| Dienstag | 11:00–17:00 Uhr | |
| Mittwoch | 11:00–17:00 Uhr | |
| Donnerstag | 11:00–17:00 Uhr | |
| Freitag | 11:00–17:00 Uhr | |
| Samstag | 11:00–17:00 Uhr | |
| Sonntag | geschlossen | |
⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Bürgel.
Hundesteuersätze Bürgel — Übersicht 2026
| Kategorie | Bürgel | Ø Thüringen | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 39.00 € | 55.00 € | -16.00 € |
| Zweithund | 70.00 € | 110.00 € | -40.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 234.00 € | — | — |
Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Bürgel, Statistisches Landesamt Thüringen. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. März 2026
Hundesteuer Bürgel 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Bürgel beträgt 39€ pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 70€ pro Jahr.
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 234€ pro Jahr.
- Bürgel liegt damit 16€ unter dem Durchschnitt von Thüringen (55€).
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Bürgel in Thüringen.
Sie möchten Ihren Hund in Bürgel anmelden? Dann sind Sie hier richtig. Als Hundehalter in Thüringen sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Ihren Vierbeiner beim zuständigen Steueramt zu registrieren und die jährliche Hundesteuer fristgerecht zu bezahlen.
Bei einer Bevölkerung von 3.070 Einwohnern ist Bürgel eine von vielen Gemeinden in Thüringen, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.
Wie viel Hundesteuer muss ich in Bürgel zahlen?
In Bürgel kostet der erste angemeldete Hund 39.00 Euro im Jahr. Wenn Sie einen zweiten Hund aufnehmen, steigt die Abgabe auf 70.00 Euro für das zweite Tier. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 234 Euro jährlich.
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Die Kosten von 39€ für Ihren Ersthund können Sie in Bürgel nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Bürgel
Auch wenn die Steuer in Bürgel bei 39.00 Euro pro Jahr liegt, gibt es legale Wege zur Befreiung. Das Steueramt gewährt Rabatte insbesondere für:
- Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.
Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Bürgel zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")
Für Rassen, die in Thüringen als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Bürgel ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 234.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Bürgel
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Bürgel beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Bürgel.
- Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
- Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Thüringen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Bürgel: So funktioniert es
Für die Hundeanmeldung in Bürgel sollten Sie diese Unterlagen griffbereit haben:
- Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Nachweis der Mikrochip-Kennzeichnung (Chipnummer im EU-Heimtierausweis)
- Haftpflichtversicherungsnachweis – in Thüringen häufig gesetzlich vorgeschrieben
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Bürgel gut sichtbar am Halsband tragen.
Mit einem Waldanteil von 35% bietet Bürgelhervorragende Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie jedoch die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die saisonale Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Thüringen generell Leinenpflicht gelten kann.
Achtung: Hundehaftpflicht in Thüringen
Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Bürgel speziell) gesetzliche Pflicht.
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Hundemarke verloren in Bürgel – Was tun?
Ist die Hundemarke verschwunden? In Bürgel sind Sie verpflichtet, den Verlust umgehend dem Steueramt zu melden. Ohne gültige Marke drohen bei Kontrollen Bußgelder. So erhalten Sie Ersatz:
- Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Bürgel.
- Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
- Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Sie betreuen vorübergehend einen Hund in Bürgel? Dann greift in den meisten Fällen die sogenannte Probezeit-Regelung. In Thüringen sind kurzfristige Pflegeverhältnisse (in der Regel bis 8 Wochen) von der Steuer befreit. Eine Anmeldung ist erst danach erforderlich.
Ist die Hundesteuer in Bürgel steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Bürgel über 39.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Bürgel da?
Mit einem Steuersatz von 39€ pro Jahr für den Ersthund liegt Bürgel 16€ unter dem Durchschnitt von Thüringen. Der Steuersatz in Bürgel bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Thüringen.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Bürgel einen Aufschlag von 79% gegenüber dem Ersthund (70€ statt 39€).
Bei 3.070 Einwohnern und einer Fläche von 140 km² ist Bürgel als Landgemeinde einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Bürgel
Viele Verwaltungen, so oft auch Bürgel, bieten das Formular zur Hundeanmeldung mittlerweile online an. Nutzen Sie am besten das SEPA-Lastschriftmandat. So wird die Steuer bequem abgebucht und Sie verpassen keine Zahlungsfrist (oft vierteljährlich fällig).
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Bürgel wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Bürgel zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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