Hundesteuer Lemnitzanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🏷️ Steuermarke 2026: Klassisch⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund42.00pro Jahr
Zweithund76.00pro Jahr
Listenhund252.00pro Jahr
vs. Ø Thüringen-13.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Lemnitz

BehördeStadtverwaltung LemnitzSteueramt / Gemeindekasse
AdresseMarkt 1, 07819 Triptis

Zuständiges Amt — Standort Lemnitz

Öffnungszeiten — Steueramt Lemnitz

TagÖffnungszeiten
Montaggeschlossen
Dienstag09:00–12:00 Uhr, 13:00–17:30 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag09:00–12:00 Uhr, 13:00–17:00 Uhr
Freitag09:00–12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Lemnitz.

Hundesteuersätze Lemnitz — Übersicht 2026

KategorieLemnitzØ ThüringenDifferenz
Ersthund42.0055.00 €-13.00
Zweithund76.00110.00 €-34.00
Listenhund / gefährl. Hund252.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Lemnitz, Statistisches Landesamt Thüringen. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Lemnitz 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Lemnitz beträgt 42€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 76€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 252€ pro Jahr.
  • Lemnitz liegt damit 13€ unter dem Durchschnitt von Thüringen (55€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Lemnitz in Thüringen.

Wer in Lemnitz (Thüringen) einen Hund hält, ist nach der geltenden kommunalen Satzung verpflichtet, diesen offiziell anzumelden und Hundesteuer zu entrichten. Die Anmeldung muss in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt erfolgen.

Bei einer Bevölkerung von 371 Einwohnern ist Lemnitz eine von vielen Gemeinden in Thüringen, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Lemnitz zahlen?

Die Kosten für die Hundesteuer in Lemnitz richten sich nach der Anzahl der Hunde im Haushalt. Für den ersten Hund werden aktuell 42.00 Euro pro Jahr berechnet. Jeder weitere Hund wird teurer: Für den Zweithund zahlen Sie 76.00 Euro. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 252 Euro jährlich.

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Die Kosten von 42€ für Ihren Ersthund können Sie in Lemnitz nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Lemnitz

In Lemnitz gibt es gesetzliche Grundlagen, die bestimmte Hundehalter von der Steuer teilweise oder vollständig befreien. Die Stadtverwaltung prüft hierbei auf Antrag:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Lemnitz zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Thüringen als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Lemnitz ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 252.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Lemnitz

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Lemnitz beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Lemnitz.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Thüringen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Lemnitz: So funktioniert es

Zur reibungslosen Anmeldung im Steueramt von Lemnitz sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Hundehaftpflichtversicherung: In Thüringen kann der Nachweis zwingend verlangt werden.
  • Impfpass / EU-Heimtierausweis mit aktueller Chipnummer
  • Ggf. Nachweis über die Herkunft (Tierheim-Bescheinigung für evt. Steuerbefreiung)

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Lemnitz gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Thüringen

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Lemnitz speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Lemnitz – Was tun?

Die Steuermarke gilt in Lemnitz als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, müssen Sie dies dem Steueramt melden und eine Ersatzmarke beantragen:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Lemnitz.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege (z.B. aus dem Tierschutz), gilt in vielen Kommunen in Thüringen eine steuerfreie Dauer von bis zu zwei Monaten. Befindet sich der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Lemnitz, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden – auch dann, wenn er noch auf eine finale Vermittlung wartet.

Ist die Hundesteuer in Lemnitz steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Lemnitz über 42.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Lemnitz da?

Mit einem Steuersatz von 42€ pro Jahr für den Ersthund liegt Lemnitz 13€ unter dem Durchschnitt von Thüringen. Der Steuersatz in Lemnitz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Thüringen.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Lemnitz einen Aufschlag von 81% gegenüber dem Ersthund (76€ statt 42€).

Bei 371 Einwohnern und einer Fläche von 65 km² ist Lemnitz als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Lemnitz

Das Hundeanmeldeformular können Sie in Lemnitz häufig direkt auf der Website der Stadtverwaltung herunterladen. Alternativ erhalten Sie es im Bürgerbüro. Tipp: Richten Sie gleichzeitig ein SEPA-Lastschriftmandat ein, damit die Hundesteuer automatisch abgebucht wird.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Lemnitz wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Lemnitz zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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