Hundesteuer Empfertshausenanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Kontakt — Stadtverwaltung Empfertshausen
Zuständiges Amt — Standort Empfertshausen
Öffnungszeiten — Steueramt Empfertshausen
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | 08:30–12:00 Uhr | |
| Dienstag | 08:30–12:00 Uhr, 13:30–16:00 Uhr | |
| Mittwoch | geschlossen | |
| Donnerstag | 08:30–12:00 Uhr, 13:30–18:00 Uhr | |
| Freitag | 08:30–12:00 Uhr | |
| Samstag | geschlossen | |
| Sonntag | geschlossen | |
⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Empfertshausen.
Hundesteuersätze Empfertshausen — Übersicht 2026
| Kategorie | Empfertshausen | Ø Thüringen | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 40.00 € | 55.00 € | -15.00 € |
| Zweithund | 72.00 € | 110.00 € | -38.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 240.00 € | — | — |
Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Empfertshausen, Statistisches Landesamt Thüringen. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. März 2026
Hundesteuer Empfertshausen 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Empfertshausen beträgt 40€ pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 72€ pro Jahr.
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 240€ pro Jahr.
- Empfertshausen liegt damit 15€ unter dem Durchschnitt von Thüringen (55€).
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Empfertshausen in Thüringen.
Die Hundesteuer ist eine traditionelle Gemeindesteuer. Auch wenn Sie mit Ihrem Vierbeiner im schönen Empfertshausen leben, kommen Sie um die Anmeldung beim Steueramt nicht herum. Hier erfahren Sie alles zu den aktuellen Gebühren, Fristen und Vorgaben für Empfertshausen.
Bei einer Bevölkerung von 509 Einwohnern ist Empfertshausen eine von vielen Gemeinden in Thüringen, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.
Wie viel Hundesteuer muss ich in Empfertshausen zahlen?
Die Kosten für die Hundesteuer in Empfertshausen richten sich nach der Anzahl der Hunde im Haushalt. Für den ersten Hund werden aktuell 40.00 Euro pro Jahr berechnet. Jeder weitere Hund wird teurer: Für den Zweithund zahlen Sie 72.00 Euro. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 240 Euro jährlich.
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Die Kosten von 40€ für Ihren Ersthund können Sie in Empfertshausen nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Empfertshausen
In Empfertshausen gibt es gesetzliche Grundlagen, die bestimmte Hundehalter von der Steuer teilweise oder vollständig befreien. Die Stadtverwaltung prüft hierbei auf Antrag:
- Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.
Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Empfertshausen zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")
Für Rassen, die in Thüringen als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Empfertshausen ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 240.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Empfertshausen
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Empfertshausen beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Empfertshausen.
- Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
- Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Thüringen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Empfertshausen: So funktioniert es
Für die Hundeanmeldung in Empfertshausen sollten Sie diese Unterlagen griffbereit haben:
- Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Nachweis der Mikrochip-Kennzeichnung (Chipnummer im EU-Heimtierausweis)
- Haftpflichtversicherungsnachweis – in Thüringen häufig gesetzlich vorgeschrieben
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Empfertshausen gut sichtbar am Halsband tragen.
Achtung: Hundehaftpflicht in Thüringen
Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Empfertshausen speziell) gesetzliche Pflicht.
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Hundemarke verloren in Empfertshausen – Was tun?
Ist die Hundemarke verschwunden? In Empfertshausen sind Sie verpflichtet, den Verlust umgehend dem Steueramt zu melden. Ohne gültige Marke drohen bei Kontrollen Bußgelder. So erhalten Sie Ersatz:
- Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Empfertshausen.
- Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
- Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Sie betreuen vorübergehend einen Hund in Empfertshausen? Dann greift in den meisten Fällen die sogenannte Probezeit-Regelung. In Thüringen sind kurzfristige Pflegeverhältnisse (in der Regel bis 8 Wochen) von der Steuer befreit. Eine Anmeldung ist erst danach erforderlich.
Ist die Hundesteuer in Empfertshausen steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Empfertshausen über 40.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Empfertshausen da?
Mit einem Steuersatz von 40€ pro Jahr für den Ersthund liegt Empfertshausen 15€ unter dem Durchschnitt von Thüringen. Der Steuersatz in Empfertshausen bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Thüringen.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Empfertshausen einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (72€ statt 40€).
Bei 509 Einwohnern und einer Fläche von 185 km² ist Empfertshausen als Landgemeinde einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Empfertshausen
Viele Verwaltungen, so oft auch Empfertshausen, bieten das Formular zur Hundeanmeldung mittlerweile online an. Nutzen Sie am besten das SEPA-Lastschriftmandat. So wird die Steuer bequem abgebucht und Sie verpassen keine Zahlungsfrist (oft vierteljährlich fällig).
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Empfertshausen wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Empfertshausen zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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