Hundesteuer Moosburganmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🏷️ Steuermarke 2026: Klassisch⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund50.00pro Jahr
Zweithund100.00pro Jahr
Listenhund612.00pro Jahr
vs. Ø Baden-Württemberg-58.00Differenz

Ersthund-Satz für Moosburg verifiziert. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde.

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Kontakt — Stadtverwaltung Moosburg

BehördeStadtverwaltung MoosburgSteueramt / Gemeindekasse
AdresseRathaus, Stadtpl. 13, 85368 Moosburg an der Isar
Telefon08761 6840

Zuständiges Amt — Standort Moosburg

Öffnungszeiten — Steueramt Moosburg

TagÖffnungszeiten
Montag08:00–12:00 Uhr, 14:00–16:00 Uhr
Dienstag08:00–12:00 Uhr
Mittwoch08:00–12:00 Uhr
Donnerstag08:00–12:00 Uhr, 14:00–18:00 Uhr
Freitag08:00–12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Moosburg.

Hundesteuersätze Moosburg — Übersicht 2026

KategorieMoosburgØ Baden-WürttembergDifferenz
Ersthund50.00108.00 €-58.00
Zweithund100.00216.00 €-116.00
Listenhund / gefährl. Hund612.00

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Moosburg). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. Juni 2026

Hundesteuer Moosburg 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Moosburg beträgt 50 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 100 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 612 € pro Jahr.
  • Moosburg liegt damit 58 € unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg (108 €).
  • Im Landkreis Biberach ist Moosburg die 41.-teuerste von 41 Gemeinden.
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Moosburg in Baden-Württemberg.

Wer in Moosburg (Baden-Württemberg) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Moosburgderzeit 50.00 pro Jahr fällig — 58 € unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg.

Mit 215 Einwohnern auf 111 km² zählt Moosburg zu den Landgemeinden in Baden-Württemberg. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Moosburg.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Moosburg?

Die Hundesteuer in Moosburg ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 50.00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: 100.00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: 612.00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Moosburg auf rund 650. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 50€ für Ihren Ersthund können Sie in Moosburg nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Moosburg

Nicht jeder Hundehalter in Moosburg muss den vollen Steuersatz von 50 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Moosburg bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Moosburg

Baden-Württemberg führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Moosburg gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 612.00 € pro Jahr — das ist das 12.2-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Moosburg

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Moosburg beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Moosburg.

  • Anmeldung: innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: meist vierteljährlich (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November)
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Baden-Württemberg drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Moosburg: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Moosburg sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Baden-Württemberg kann dieser zwingend verlangt werden
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Moosburg gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Baden-Württemberg

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Hundemarke verloren in Moosburg – Was tun?

Die Hundesteuermarke gilt in Moosburg als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, sollten Sie wie folgt vorgehen:

  • Melden Sie den Verlust umgehend — oft formlos per E-Mail — beim Steueramt der Gemeinde Moosburg.
  • Geben Sie dabei Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes an.
  • Das Amt stellt gegen eine geringe Verwaltungsgebühr (meist 5–15 €) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege — etwa aus dem Tierschutz —, gilt in Baden-Württemberg meist eine steuerfreie Übergangszeit von bis zu zwei Monaten. Bleibt der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Moosburg, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden — auch wenn er noch auf eine endgültige Vermittlung wartet.

Ist die Hundesteuer in Moosburg steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Für Privatpersonen lautet die Antwort: Nein. Die Hundesteuer in Moosburg über 50.00 € ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z. B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände oder als Therapiehund in einer Praxis), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Moosburg?

Mit einem Steuersatz von 50 € pro Jahr für den Ersthund liegt Moosburg 58 € unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg. Das macht Moosburg zu einer der günstigeren Adressen für Hundehalter in Baden-Württemberg.

Im Landkreis Biberach ist Moosburg damit die 41.-teuerste von 41 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 107 €)..

Moosburg ist damit die günstigste Gemeinde für Hundehalter im gesamten Landkreis Biberach.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Moosburg einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (100 € statt 50 €).

Bei 215 Einwohnern und einer Fläche von 111 km² ist Moosburg als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Moosburg

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Moosburg in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Moosburg wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Moosburg zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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