Hundesteuer Allmannsweileranmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🏷️ Steuermarke 2026: Klassisch⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund81.00pro Jahr
Zweithund146.00pro Jahr
Listenhund486.00pro Jahr
vs. Ø Baden-Württemberg-27.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Allmannsweiler

BehördeStadtverwaltung AllmannsweilerSteueramt / Gemeindekasse
AdresseBuchauer Str. 2, 88348 Allmannsweiler

Zuständiges Amt — Standort Allmannsweiler

Öffnungszeiten — Steueramt Allmannsweiler

TagÖffnungszeiten
Montag09:00–12:00 Uhr, 16:30–19:00 Uhr
Dienstaggeschlossen
Mittwoch09:00–12:00 Uhr
Donnerstaggeschlossen
Freitaggeschlossen
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Allmannsweiler.

Hundesteuersätze Allmannsweiler — Übersicht 2026

KategorieAllmannsweilerØ Baden-WürttembergDifferenz
Ersthund81.00108.00 €-27.00
Zweithund146.00216.00 €-70.00
Listenhund / gefährl. Hund486.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Allmannsweiler, Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Allmannsweiler 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Allmannsweiler beträgt 81€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 146€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 486€ pro Jahr.
  • Allmannsweiler liegt damit 27€ unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg (108€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Allmannsweiler in Baden-Württemberg.

Die Hundesteuer ist eine traditionelle Gemeindesteuer. Auch wenn Sie mit Ihrem Vierbeiner im schönen Allmannsweiler leben, kommen Sie um die Anmeldung beim Steueramt nicht herum. Hier erfahren Sie alles zu den aktuellen Gebühren, Fristen und Vorgaben für Allmannsweiler.

Bei einer Bevölkerung von 337 Einwohnern ist Allmannsweiler eine von vielen Gemeinden in Baden-Württemberg, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Allmannsweiler zahlen?

Der jährliche Steuersatz für den Ersthund liegt in Allmannsweiler bei 81.00 Euro. Ein Zweithund kostet 146.00 Euro pro Jahr. Diese Beträge werden vierteljahr-­lich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung fällig. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 486 Euro jährlich.

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💡 Tipp: Hundesteuer ist fix – bei der Versicherung können Sie 80% sparen!

Die Kosten von 81€ für Ihren Ersthund können Sie in Allmannsweiler nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Allmannsweiler

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie in Allmannsweiler eine Befreiung oder Ermäßigung der Hundesteuer beantragen. Typische Fälle, die zu einer Steuerbefreiung führen können, sind:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Allmannsweiler zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Baden-Württemberg als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Allmannsweiler ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 486.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Allmannsweiler

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Allmannsweiler beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Allmannsweiler.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Baden-Württemberg drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Allmannsweiler: So funktioniert es

Für die Hundeanmeldung in Allmannsweiler sollten Sie diese Unterlagen griffbereit haben:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweis der Mikrochip-Kennzeichnung (Chipnummer im EU-Heimtierausweis)
  • Haftpflichtversicherungsnachweis – in Baden-Württemberg häufig gesetzlich vorgeschrieben
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Allmannsweiler gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Allmannsweiler speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Allmannsweiler – Was tun?

Ist die Hundemarke verschwunden? In Allmannsweiler sind Sie verpflichtet, den Verlust umgehend dem Steueramt zu melden. Ohne gültige Marke drohen bei Kontrollen Bußgelder. So erhalten Sie Ersatz:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Allmannsweiler.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Sie betreuen vorübergehend einen Hund in Allmannsweiler? Dann greift in den meisten Fällen die sogenannte Probezeit-Regelung. In Baden-Württemberg sind kurzfristige Pflegeverhältnisse (in der Regel bis 8 Wochen) von der Steuer befreit. Eine Anmeldung ist erst danach erforderlich.

Ist die Hundesteuer in Allmannsweiler steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Allmannsweiler über 81.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Allmannsweiler da?

Mit einem Steuersatz von 81€ pro Jahr für den Ersthund liegt Allmannsweiler 27€ unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg. Das macht Allmannsweiler zu einer der günstigeren Gemeinden für Hundehalter in Baden-Württemberg.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Allmannsweiler einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (146€ statt 81€).

Bei 337 Einwohnern und einer Fläche von 147 km² ist Allmannsweiler als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Allmannsweiler

Viele Verwaltungen, so oft auch Allmannsweiler, bieten das Formular zur Hundeanmeldung mittlerweile online an. Nutzen Sie am besten das SEPA-Lastschriftmandat. So wird die Steuer bequem abgebucht und Sie verpassen keine Zahlungsfrist (oft vierteljährlich fällig).

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Allmannsweiler wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Allmannsweiler zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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