Hundesteuer Gutach im Breisgauanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Kontakt — Stadtverwaltung Gutach im Breisgau
Zuständiges Amt — Standort Gutach im Breisgau
Öffnungszeiten — Steueramt Gutach im Breisgau
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | 08:00–12:30 Uhr | |
| Dienstag | 08:00–12:30 Uhr | |
| Mittwoch | 08:00–12:30 Uhr | |
| Donnerstag | 08:00–12:30 Uhr, 14:00–18:00 Uhr | |
| Freitag | 08:00–12:30 Uhr | |
| Samstag | geschlossen | |
| Sonntag | geschlossen | |
⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Gutach im Breisgau.
Hundesteuersätze Gutach im Breisgau — Übersicht 2026
| Kategorie | Gutach im Breisgau | Ø Baden-Württemberg | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 81.00 € | 108.00 € | -27.00 € |
| Zweithund | 146.00 € | 216.00 € | -70.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 486.00 € | — | — |
Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Gutach im Breisgau, Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. März 2026
Hundesteuer Gutach im Breisgau 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Gutach im Breisgau beträgt 81€ pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 146€ pro Jahr.
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 486€ pro Jahr.
- Gutach im Breisgau liegt damit 27€ unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg (108€).
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Gutach im Breisgau in Baden-Württemberg.
Hundehalter in Gutach im Breisgau müssen ihren Hund steuerlich registrieren lassen. Die Einnahmen aus dieser Aufwandsteuer fließen direkt in den Haushalt von Gutach im Breisgau. Informieren Sie sich hier über die exakten Kosten für Erst- und Zweithunde sowie gesetzliche Pflichten.
Bei einer Bevölkerung von 4.707 Einwohnern ist Gutach im Breisgau eine von vielen Gemeinden in Baden-Württemberg, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.
Wie viel Hundesteuer muss ich in Gutach im Breisgau zahlen?
Der jährliche Steuersatz für den Ersthund liegt in Gutach im Breisgau bei 81.00 Euro. Ein Zweithund kostet 146.00 Euro pro Jahr. Diese Beträge werden vierteljahr-lich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung fällig. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 486 Euro jährlich.
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Die Kosten von 81€ für Ihren Ersthund können Sie in Gutach im Breisgau nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Gutach im Breisgau
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie in Gutach im Breisgau eine Befreiung oder Ermäßigung der Hundesteuer beantragen. Typische Fälle, die zu einer Steuerbefreiung führen können, sind:
- Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.
Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Gutach im Breisgau zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")
Für Rassen, die in Baden-Württemberg als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Gutach im Breisgau ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 486.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Gutach im Breisgau
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Gutach im Breisgau beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Gutach im Breisgau.
- Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
- Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Baden-Württemberg drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Gutach im Breisgau: So funktioniert es
Zur reibungslosen Anmeldung im Steueramt von Gutach im Breisgau sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Hundehaftpflichtversicherung: In Baden-Württemberg kann der Nachweis zwingend verlangt werden.
- Impfpass / EU-Heimtierausweis mit aktueller Chipnummer
- Ggf. Nachweis über die Herkunft (Tierheim-Bescheinigung für evt. Steuerbefreiung)
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Gutach im Breisgau gut sichtbar am Halsband tragen.
Mit einem Waldanteil von 33% bietet Gutach im Breisgauhervorragende Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie jedoch die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die saisonale Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Baden-Württemberg generell Leinenpflicht gelten kann.
Achtung: Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg
Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Gutach im Breisgau speziell) gesetzliche Pflicht.
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Hundemarke verloren in Gutach im Breisgau – Was tun?
Die Steuermarke gilt in Gutach im Breisgau als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, müssen Sie dies dem Steueramt melden und eine Ersatzmarke beantragen:
- Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Gutach im Breisgau.
- Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
- Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege (z.B. aus dem Tierschutz), gilt in vielen Kommunen in Baden-Württemberg eine steuerfreie Dauer von bis zu zwei Monaten. Befindet sich der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Gutach im Breisgau, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden – auch dann, wenn er noch auf eine finale Vermittlung wartet.
Ist die Hundesteuer in Gutach im Breisgau steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Gutach im Breisgau über 81.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Gutach im Breisgau da?
Mit einem Steuersatz von 81€ pro Jahr für den Ersthund liegt Gutach im Breisgau 27€ unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg. Das macht Gutach im Breisgau zu einer der günstigeren Gemeinden für Hundehalter in Baden-Württemberg.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Gutach im Breisgau einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (146€ statt 81€).
Bei 4.707 Einwohnern und einer Fläche von 83 km² ist Gutach im Breisgau als Landgemeinde einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Gutach im Breisgau
Das Hundeanmeldeformular können Sie in Gutach im Breisgau häufig direkt auf der Website der Stadtverwaltung herunterladen. Alternativ erhalten Sie es im Bürgerbüro. Tipp: Richten Sie gleichzeitig ein SEPA-Lastschriftmandat ein, damit die Hundesteuer automatisch abgebucht wird.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Gutach im Breisgau wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Gutach im Breisgau zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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