Hundesteuer Sasbach am Kaiserstuhlanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: KlassischRasseliste: eingeschränkt
Ersthund96,00pro Jahr
Zweithundca. 192,00pro Jahr
Listenhundca. 612,00pro Jahr
vs. Ø Baden-Württemberg-12,00Differenz

Ersthund-Satz für Sasbach am Kaiserstuhl amtlich verifiziert (Quelle: kommunale Hundesteuersatzung). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Sasbach am Kaiserstuhl

BehördeStadtverwaltung Sasbach am KaiserstuhlSteueramt / Gemeindekasse
AdresseHauptstraße 15, 79361 Sasbach am Kaiserstuhl

Zuständiges Amt — Standort Sasbach am Kaiserstuhl

Öffnungszeiten — Steueramt Sasbach am Kaiserstuhl

TagÖffnungszeiten
Montag08:30–12:00 Uhr
Dienstaggeschlossen
Mittwoch08:30–12:30 Uhr
Donnerstag08:30–12:00 Uhr, 14:00–18:00 Uhr
Freitag08:30–12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Sasbach am Kaiserstuhl.

Hundesteuersätze Sasbach am Kaiserstuhl — Übersicht 2026

KategorieSasbach am KaiserstuhlØ Baden-WürttembergDifferenz
Ersthund96,00108,00 €-12,00
Zweithundca. 192,00216,00 €-24,00
Listenhund / gefährl. Hundca. 612,00

Ersthund-Satz verifiziert (Quelle: Hundesteuersatzung Sasbach am Kaiserstuhl, amtlich). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. September 2026

Hundesteuer Sasbach am Kaiserstuhl 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Sasbach am Kaiserstuhl beträgt 96 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 192 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 612 € pro Jahr.
  • Sasbach am Kaiserstuhl liegt damit 12 € unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg (108 €).
  • Im Landkreis Emmendingen ist Sasbach am Kaiserstuhl die 23.-teuerste von 23 Gemeinden.
  • Unter den 520 amtlich verifizierten Gemeinden in Baden-Württemberg hat Sasbach am Kaiserstuhl den 285.-höchsten Satz (Landes-Median: 100 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Sasbach am Kaiserstuhl in Baden-Württemberg.

Quelle: Hundesteuersatzung Sasbach am Kaiserstuhl (amtliches Dokument)

Wer in Sasbach am Kaiserstuhl (Baden-Württemberg) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Sasbach am Kaiserstuhl derzeit 96,00 pro Jahr fällig — 12 € unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg.

Mit 3.481 Einwohnern auf 205 km² zählt Sasbach am Kaiserstuhl zu den Landgemeinden in Baden-Württemberg. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Sasbach am Kaiserstuhl.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Sasbach am Kaiserstuhl?

Die Hundesteuer in Sasbach am Kaiserstuhl ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 96,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 192,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: ca. 612,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Sasbach am Kaiserstuhl auf rund 1.248. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 96€ für Ihren Ersthund können Sie in Sasbach am Kaiserstuhl nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Sasbach am Kaiserstuhl

Nicht jeder Hundehalter in Sasbach am Kaiserstuhl muss den vollen Steuersatz von 96 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Sasbach am Kaiserstuhl bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Sasbach am Kaiserstuhl

Baden-Württemberg führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Sasbach am Kaiserstuhl gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 612,00 € pro Jahr — das ist das 6.4-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Sasbach am Kaiserstuhl

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Sasbach am Kaiserstuhl. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Sasbach am Kaiserstuhl)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Sasbach am Kaiserstuhl: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Sasbach am Kaiserstuhl sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherungin Baden-Württemberg für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Sasbach am Kaiserstuhl gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 37 % bietet Sasbach am Kaiserstuhl gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Baden-Württemberg verschärfte Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Baden-Württemberg

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Sasbach am Kaiserstuhl?

Mit einem Steuersatz von 96 € pro Jahr für den Ersthund liegt Sasbach am Kaiserstuhl 12 € unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Baden-Württemberg.

Im Landkreis Emmendingen ist Sasbach am Kaiserstuhl damit die 23.-teuerste von 23 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 109 €)..

Sasbach am Kaiserstuhl ist damit die günstigste Gemeinde für Hundehalter im gesamten Landkreis Emmendingen.

Landesweit betrachtet: Unter allen 520 amtlich verifizierten Gemeinden in Baden-Württemberg hat Sasbach am Kaiserstuhl den 285.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 45 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 100Sasbach am Kaiserstuhl liegt 4 € darunter.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Sasbach am Kaiserstuhl einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 192 € statt 96 €).

Bei 3.481 Einwohnern und einer Fläche von 205 km² ist Sasbach am Kaiserstuhl als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Sasbach am Kaiserstuhl

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Sasbach am Kaiserstuhl in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Sasbach am Kaiserstuhl wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Sasbach am Kaiserstuhl zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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