Hundesteuer Kirchheim unter Teckanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: HybridRasseliste: eingeschränkt
Ersthund141,00 €pro Jahr
Zweithundca. 282,00 €pro Jahr
Listenhundca. 612,00 €pro Jahr
vs. Ø Baden-Württemberg+33,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Kirchheim unter Teck geprüft (veröffentlichte Erhebung 2025/2026) — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Kirchheim unter Teck

BehördeStadtverwaltung Kirchheim unter TeckSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Landkreis Esslingen.

Zuständiges Amt — Standort Kirchheim unter Teck

Hundesteuersätze Kirchheim unter Teck — Übersicht 2026

KategorieKirchheim unter TeckØ Baden-WürttembergDifferenz
Ersthund141,00 €108,00 €+33,00 €
Zweithundca. 282,00 €216,00 €+66,00 €
Listenhund / gefährl. Hundca. 612,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Kirchheim unter Teck). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Kirchheim unter Teck 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Kirchheim unter Teck beträgt 141 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 282 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 612 € pro Jahr.
  • Kirchheim unter Teck liegt damit 33 € über dem Durchschnitt von Baden-Württemberg (108 €).
  • Im Landkreis Esslingen ist Kirchheim unter Teck die 4.-teuerste von 44 Gemeinden.
  • Unter den 520 geprüften Gemeinden in Baden-Württemberg hat Kirchheim unter Teck den 37.-höchsten Satz (Landes-Median: 100 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Kirchheim unter Teck in Baden-Württemberg.

Wer in Kirchheim unter Teck (Baden-Württemberg) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Kirchheim unter Teck derzeit 141,00 € pro Jahr fällig — 33 € über dem Durchschnitt von Baden-Württemberg.

Mit 42.178 Einwohnern auf 64 km² zählt Kirchheim unter Teck zu den Mittelstadtn in Baden-Württemberg. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Kirchheim unter Teck.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Kirchheim unter Teck?

Die Hundesteuer in Kirchheim unter Teck ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 141,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 282,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: ca. 612,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Kirchheim unter Teck auf rund 1.833 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 141€ für Ihren Ersthund können Sie in Kirchheim unter Teck nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Kirchheim unter Teck

Nicht jeder Hundehalter in Kirchheim unter Teck muss den vollen Steuersatz von 141 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Kirchheim unter Teck bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Kirchheim unter Teck

Baden-Württemberg führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Kirchheim unter Teck gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 612,00 € pro Jahr — das ist das 4.3-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Kirchheim unter Teck

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Kirchheim unter Teck. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Kirchheim unter Teck)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Kirchheim unter Teck: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Kirchheim unter Teck sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Baden-Württemberg für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Kirchheim unter Teck gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Baden-Württemberg →

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Kirchheim unter Teck?

Mit einem Steuersatz von 141 € pro Jahr für den Ersthund liegt Kirchheim unter Teck 33 € über dem Durchschnitt von Baden-Württemberg. Damit gehört Kirchheim unter Teck zu den teureren Gemeinden in Baden-Württemberg.

Im Landkreis Esslingen ist Kirchheim unter Teck damit die 4.-teuerste von 44 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 117 €). Am günstigsten ist Neuffen mit 84 €, am teuersten Wernau (Neckar) mit 156 €.

Landesweit betrachtet: Unter allen 520 geprüften Gemeinden in Baden-Württemberg hat Kirchheim unter Teck den 37.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 93 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 100 € — Kirchheim unter Teck liegt 41 € darüber.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Kirchheim unter Teck einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 282 € statt 141 €).

Bei 42.178 Einwohnern und einer Fläche von 64 km² ist Kirchheim unter Teck als Mittelstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Kirchheim unter Teck

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Kirchheim unter Teck in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Kirchheim unter Teck wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Kirchheim unter Teck zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Kirchheim unter Teck

Wie viel Hundesteuer muss ich in Kirchheim unter Teck zahlen?

Die Hundesteuer in Kirchheim unter Teck liegt bei 141,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 282,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von ca. 612,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Kirchheim unter Teck?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Kirchheim unter Teck oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Kirchheim unter Teck anzumelden?

Zur Anmeldung in Kirchheim unter Teck benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.

Gibt es in Baden-Württemberg eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

In Baden-Württemberg Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Kirchheim unter Teck?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Kirchheim unter Teck bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Kirchheim unter Teck befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Kirchheim unter Teck oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Kirchheim unter Teck ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Kirchheim unter Teck erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Kirchheim unter Teck?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Kirchheim unter Teck fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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