Hundesteuer Kirchheim unter Teckanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Ersthund-Satz für Kirchheim unter Teck verifiziert. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Kontakt — Stadtverwaltung Kirchheim unter Teck
Zuständiges Amt — Standort Kirchheim unter Teck
Öffnungszeiten — Steueramt Kirchheim unter Teck
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | 08:00–12:00 Uhr | |
| Dienstag | 08:00–12:00 Uhr | |
| Mittwoch | geschlossen | |
| Donnerstag | 08:00–12:00 Uhr, 14:00–18:00 Uhr | |
| Freitag | 08:00–12:00 Uhr | |
| Samstag | geschlossen | |
| Sonntag | geschlossen | |
⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Kirchheim unter Teck.
Hundesteuersätze Kirchheim unter Teck — Übersicht 2026
| Kategorie | Kirchheim unter Teck | Ø Baden-Württemberg | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 141.00 € | 108.00 € | +33.00 € |
| Zweithund | 282.00 € | 216.00 € | +66.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 612.00 € | — | — |
Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Kirchheim unter Teck). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. Juni 2026
Hundesteuer Kirchheim unter Teck 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Kirchheim unter Teck beträgt 141 € pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 282 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 612 € pro Jahr.
- Kirchheim unter Teck liegt damit 33 € über dem Durchschnitt von Baden-Württemberg (108 €).
- Im Landkreis Esslingen ist Kirchheim unter Teck die 3.-teuerste von 44 Gemeinden.
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Kirchheim unter Teck in Baden-Württemberg.
Wer in Kirchheim unter Teck (Baden-Württemberg) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Kirchheim unter Teckderzeit 141.00 € pro Jahr fällig — 33 € über dem Durchschnitt von Baden-Württemberg.
Mit 42.178 Einwohnern auf 64 km² zählt Kirchheim unter Teck zu den Mittelstadtn in Baden-Württemberg. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Kirchheim unter Teck.
Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Kirchheim unter Teck?
Die Hundesteuer in Kirchheim unter Teck ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:
- Erster Hund: 141.00 € pro Jahr
- Zweiter Hund: 282.00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
- Listenhund: 612.00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen
Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Kirchheim unter Teck auf rund 1.833 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.
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Die Kosten von 141€ für Ihren Ersthund können Sie in Kirchheim unter Teck nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Kirchheim unter Teck
Nicht jeder Hundehalter in Kirchheim unter Teck muss den vollen Steuersatz von 141 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:
- Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Kirchheim unter Teck bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Kirchheim unter Teck
Baden-Württemberg führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.
In Kirchheim unter Teck gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 612.00 € pro Jahr — das ist das 4.3-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Kirchheim unter Teck
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Kirchheim unter Teck beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Kirchheim unter Teck.
- Anmeldung: innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: meist vierteljährlich (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November)
- Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Baden-Württemberg drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Kirchheim unter Teck: So funktioniert es
Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Kirchheim unter Teck sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Baden-Württemberg kann dieser zwingend verlangt werden
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Kirchheim unter Teck gut sichtbar am Halsband tragen.
Achtung: Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.
Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Baden-Württemberg →
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Hundemarke verloren in Kirchheim unter Teck – Was tun?
Die Hundesteuermarke gilt in Kirchheim unter Teck als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, sollten Sie wie folgt vorgehen:
- Melden Sie den Verlust umgehend — oft formlos per E-Mail — beim Steueramt der Gemeinde Kirchheim unter Teck.
- Geben Sie dabei Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes an.
- Das Amt stellt gegen eine geringe Verwaltungsgebühr (meist 5–15 €) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege — etwa aus dem Tierschutz —, gilt in Baden-Württemberg meist eine steuerfreie Übergangszeit von bis zu zwei Monaten. Bleibt der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Kirchheim unter Teck, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden — auch wenn er noch auf eine endgültige Vermittlung wartet.
Ist die Hundesteuer in Kirchheim unter Teck steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Für Privatpersonen lautet die Antwort: Nein. Die Hundesteuer in Kirchheim unter Teck über 141.00 € ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z. B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände oder als Therapiehund in einer Praxis), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Kirchheim unter Teck?
Mit einem Steuersatz von 141 € pro Jahr für den Ersthund liegt Kirchheim unter Teck 33 € über dem Durchschnitt von Baden-Württemberg. Damit gehört Kirchheim unter Teck zu den teureren Gemeinden in Baden-Württemberg.
Im Landkreis Esslingen ist Kirchheim unter Teck damit die 3.-teuerste von 44 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 114 €). Am günstigsten ist Weilheim an der Teck mit 108 €, am teuersten Wernau (Neckar) mit 156 €.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Kirchheim unter Teck einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (282 € statt 141 €).
Bei 42.178 Einwohnern und einer Fläche von 64 km² ist Kirchheim unter Teck als Mittelstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Kirchheim unter Teck
Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Kirchheim unter Teck in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Kirchheim unter Teck wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Kirchheim unter Teck zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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