Hundesteuer Notzingenanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Ersthund-Satz für Notzingen aus der kommunalen Hundesteuersatzung entnommen (unten verlinkt). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.
Kontakt — Stadtverwaltung Notzingen
Zuständiges Amt — Standort Notzingen
Hundesteuersätze Notzingen — Übersicht 2026
| Kategorie | Notzingen | Ø Baden-Württemberg | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 108,00 € | 108,00 € | 0,00 € |
| Zweithund | ca. 216,00 € | 216,00 € | 0,00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | ca. 612,00 € | — | — |
Ersthund-Satz verifiziert (Quelle: Hundesteuersatzung Notzingen, amtlich). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
Hundesteuer-Rechner 2026
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Jonathan Berrar
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
17.09.2026
Hundesteuer Notzingen 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Notzingen beträgt 108 € pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet ca. 216 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 612 € pro Jahr.
- Notzingen liegt damit genau im Durchschnitt von Baden-Württemberg (108 €).
- Im Landkreis Esslingen ist Notzingen die 36.-teuerste von 44 Gemeinden.
- Unter den 520 geprüften Gemeinden in Baden-Württemberg hat Notzingen den 210.-höchsten Satz (Landes-Median: 100 €).
- Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Notzingen in Baden-Württemberg.
Wer in Notzingen (Baden-Württemberg) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Notzingen derzeit 108,00 € pro Jahr fällig — genau im Durchschnitt von Baden-Württemberg.
Mit 3.610 Einwohnern auf 52 km² zählt Notzingen zu den Landgemeinden in Baden-Württemberg. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Notzingen.
Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Notzingen?
Die Hundesteuer in Notzingen ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:
- Erster Hund: 108,00 € pro Jahr
- Zweiter Hund: ca. 216,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
- Listenhund: ca. 612,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen
Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Notzingen auf rund 1.404 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.
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Die Kosten von 108€ für Ihren Ersthund können Sie in Notzingen nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Notzingen
Nicht jeder Hundehalter in Notzingen muss den vollen Steuersatz von 108 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:
- Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Notzingen bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Notzingen
Baden-Württemberg führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.
In Notzingen gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 612,00 € pro Jahr — das ist das 5.7-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Notzingen
Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Notzingen. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.
- Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Notzingen)
- Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
- Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Notzingen: So funktioniert es
Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Notzingen sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Baden-Württemberg für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Notzingen gut sichtbar am Halsband tragen.
Achtung: Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.
Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Baden-Württemberg →
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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen
- Steuermarke verloren? — So beantragen Sie Ersatz beim Steueramt.
- Umzug mit Hund — Ummelden ohne doppelte Hundesteuer.
- Hundesteuer absetzen — Warum das privat nicht geht und wann gewerblich doch.
- Befreiung & Ermäßigung — Alle Voraussetzungen im Überblick.
Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Notzingen?
Mit einem Steuersatz von 108 € pro Jahr für den Ersthund liegt Notzingen genau im Durchschnitt von Baden-Württemberg. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Baden-Württemberg.
Im Landkreis Esslingen ist Notzingen damit die 36.-teuerste von 44 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 117 €). Am günstigsten ist Neuffen mit 84 €, am teuersten Wernau (Neckar) mit 156 €.
Landesweit betrachtet: Unter allen 520 geprüften Gemeinden in Baden-Württemberg hat Notzingen den 210.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 60 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 100 € — Notzingen liegt 8 € darüber.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Notzingen einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 216 € statt 108 €).
Bei 3.610 Einwohnern und einer Fläche von 52 km² ist Notzingen als Landgemeinde einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Notzingen
Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Notzingen in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Notzingen wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Notzingen zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Notzingen
Wie viel Hundesteuer muss ich in Notzingen zahlen?
Die Hundesteuer in Notzingen liegt bei 108,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 216,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von ca. 612,00 € fällig.
Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Notzingen?
Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Notzingen oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.
Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Notzingen anzumelden?
Zur Anmeldung in Notzingen benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.
Gibt es in Baden-Württemberg eine Hundehaftpflicht-Pflicht?
In Baden-Württemberg Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.
Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Notzingen?
Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Notzingen bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.
Wann bin ich von der Hundesteuer in Notzingen befreit?
Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Notzingen oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.
Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Notzingen ab?
Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Notzingen erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.
Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Notzingen?
Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Notzingen fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
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