Hundesteuer Geislingen an der Steigeanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🔄 Steuermarke 2026: Hybrid⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund137.00pro Jahr
Zweithund247.00pro Jahr
Listenhund822.00pro Jahr
vs. Ø Baden-Württemberg+29.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Geislingen an der Steige

BehördeStadtverwaltung Geislingen an der SteigeSteueramt / Gemeindekasse
AdresseHauptstraße 1, 73312 Geislingen an der Steige
Telefon07331 240

Zuständiges Amt — Standort Geislingen an der Steige

Öffnungszeiten — Steueramt Geislingen an der Steige

TagÖffnungszeiten
Montag08:00–12:00 Uhr, 14:00–17:00 Uhr
Dienstag08:00–12:00 Uhr
Mittwoch08:00–12:00 Uhr
Donnerstag08:00–12:00 Uhr, 14:00–17:00 Uhr
Freitag08:00–12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Geislingen an der Steige.

Hundesteuersätze Geislingen an der Steige — Übersicht 2026

KategorieGeislingen an der SteigeØ Baden-WürttembergDifferenz
Ersthund137.00108.00 €+29.00
Zweithund247.00216.00 €+31.00
Listenhund / gefährl. Hund822.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Geislingen an der Steige, Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Geislingen an der Steige 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Geislingen an der Steige beträgt 137€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 247€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 822€ pro Jahr.
  • Geislingen an der Steige liegt damit 29€ über dem Durchschnitt von Baden-Württemberg (108€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Geislingen an der Steige in Baden-Württemberg.

Hundehalter in Geislingen an der Steige müssen ihren Hund steuerlich registrieren lassen. Die Einnahmen aus dieser Aufwandsteuer fließen direkt in den Haushalt von Geislingen an der Steige. Informieren Sie sich hier über die exakten Kosten für Erst- und Zweithunde sowie gesetzliche Pflichten.

Bei einer Bevölkerung von 29.261 Einwohnern ist Geislingen an der Steige eine von vielen Gemeinden in Baden-Württemberg, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Geislingen an der Steige zahlen?

Der jährliche Steuersatz für den Ersthund liegt in Geislingen an der Steige bei 137.00 Euro. Ein Zweithund kostet 247.00 Euro pro Jahr. Diese Beträge werden vierteljahr-­lich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung fällig. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 822 Euro jährlich.

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💡 Tipp: Hundesteuer ist fix – bei der Versicherung können Sie 80% sparen!

Die Kosten von 137€ für Ihren Ersthund können Sie in Geislingen an der Steige nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Geislingen an der Steige

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie in Geislingen an der Steige eine Befreiung oder Ermäßigung der Hundesteuer beantragen. Typische Fälle, die zu einer Steuerbefreiung führen können, sind:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Geislingen an der Steige zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Baden-Württemberg als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Geislingen an der Steige ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 822.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Geislingen an der Steige

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Geislingen an der Steige beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Geislingen an der Steige.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Baden-Württemberg drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Geislingen an der Steige: So funktioniert es

Zur reibungslosen Anmeldung im Steueramt von Geislingen an der Steige sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Hundehaftpflichtversicherung: In Baden-Württemberg kann der Nachweis zwingend verlangt werden.
  • Impfpass / EU-Heimtierausweis mit aktueller Chipnummer
  • Ggf. Nachweis über die Herkunft (Tierheim-Bescheinigung für evt. Steuerbefreiung)

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Geislingen an der Steige gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Geislingen an der Steige speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Geislingen an der Steige – Was tun?

Die Steuermarke gilt in Geislingen an der Steige als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, müssen Sie dies dem Steueramt melden und eine Ersatzmarke beantragen:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Geislingen an der Steige.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege (z.B. aus dem Tierschutz), gilt in vielen Kommunen in Baden-Württemberg eine steuerfreie Dauer von bis zu zwei Monaten. Befindet sich der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Geislingen an der Steige, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden – auch dann, wenn er noch auf eine finale Vermittlung wartet.

Ist die Hundesteuer in Geislingen an der Steige steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Geislingen an der Steige über 137.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Geislingen an der Steige da?

Mit einem Steuersatz von 137€ pro Jahr für den Ersthund liegt Geislingen an der Steige 29€ über dem Durchschnitt von Baden-Württemberg. Damit gehört Geislingen an der Steige zu den teureren Gemeinden in Baden-Württemberg. Hundehalter zahlen hier deutlich mehr als in vielen Nachbargemeinden.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Geislingen an der Steige einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (247€ statt 137€).

Bei 29.261 Einwohnern und einer Fläche von 35 km² ist Geislingen an der Steige als Mittelstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Geislingen an der Steige

Das Hundeanmeldeformular können Sie in Geislingen an der Steige häufig direkt auf der Website der Stadtverwaltung herunterladen. Alternativ erhalten Sie es im Bürgerbüro. Tipp: Richten Sie gleichzeitig ein SEPA-Lastschriftmandat ein, damit die Hundesteuer automatisch abgebucht wird.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Geislingen an der Steige wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Geislingen an der Steige zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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