Hundesteuer Geislingen an der Steigeanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Ersthund-Satz für Geislingen an der Steige geprüft (veröffentlichte Erhebung 2025/2026) — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.
Kontakt — Stadtverwaltung Geislingen an der Steige
Zuständiges Amt — Standort Geislingen an der Steige
Hundesteuersätze Geislingen an der Steige — Übersicht 2026
| Kategorie | Geislingen an der Steige | Ø Baden-Württemberg | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 126,00 € | 108,00 € | +18,00 € |
| Zweithund | ca. 252,00 € | 216,00 € | +36,00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | ca. 612,00 € | — | — |
Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Geislingen an der Steige). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan Berrar
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
17.09.2026
Hundesteuer Geislingen an der Steige 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Geislingen an der Steige beträgt 126 € pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet ca. 252 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 612 € pro Jahr.
- Geislingen an der Steige liegt damit 18 € über dem Durchschnitt von Baden-Württemberg (108 €).
- Im Landkreis Göppingen ist Geislingen an der Steige die 5.-teuerste von 36 Gemeinden.
- Unter den 520 geprüften Gemeinden in Baden-Württemberg hat Geislingen an der Steige den 77.-höchsten Satz (Landes-Median: 100 €).
- Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Geislingen an der Steige in Baden-Württemberg.
Wer in Geislingen an der Steige (Baden-Württemberg) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Geislingen an der Steige derzeit 126,00 € pro Jahr fällig — 18 € über dem Durchschnitt von Baden-Württemberg.
Mit 29.261 Einwohnern auf 35 km² zählt Geislingen an der Steige zu den Mittelstadtn in Baden-Württemberg. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Geislingen an der Steige.
Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Geislingen an der Steige?
Die Hundesteuer in Geislingen an der Steige ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:
- Erster Hund: 126,00 € pro Jahr
- Zweiter Hund: ca. 252,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
- Listenhund: ca. 612,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen
Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Geislingen an der Steige auf rund 1.638 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.
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Die Kosten von 126€ für Ihren Ersthund können Sie in Geislingen an der Steige nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Geislingen an der Steige
Nicht jeder Hundehalter in Geislingen an der Steige muss den vollen Steuersatz von 126 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:
- Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Geislingen an der Steige bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Geislingen an der Steige
Baden-Württemberg führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.
In Geislingen an der Steige gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 612,00 € pro Jahr — das ist das 4.9-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Geislingen an der Steige
Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Geislingen an der Steige. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.
- Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Geislingen an der Steige)
- Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
- Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Geislingen an der Steige: So funktioniert es
Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Geislingen an der Steige sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Baden-Württemberg für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Geislingen an der Steige gut sichtbar am Halsband tragen.
Achtung: Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.
Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Baden-Württemberg →
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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen
- Steuermarke verloren? — So beantragen Sie Ersatz beim Steueramt.
- Umzug mit Hund — Ummelden ohne doppelte Hundesteuer.
- Hundesteuer absetzen — Warum das privat nicht geht und wann gewerblich doch.
- Befreiung & Ermäßigung — Alle Voraussetzungen im Überblick.
Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Geislingen an der Steige?
Mit einem Steuersatz von 126 € pro Jahr für den Ersthund liegt Geislingen an der Steige 18 € über dem Durchschnitt von Baden-Württemberg. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Baden-Württemberg.
Im Landkreis Göppingen ist Geislingen an der Steige damit die 5.-teuerste von 36 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 110 €). Am günstigsten ist Drackenstein mit 60 €, am teuersten Bad Boll mit 165 €.
Landesweit betrachtet: Unter allen 520 geprüften Gemeinden in Baden-Württemberg hat Geislingen an der Steige den 77.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 85 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 100 € — Geislingen an der Steige liegt 26 € darüber.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Geislingen an der Steige einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 252 € statt 126 €).
Bei 29.261 Einwohnern und einer Fläche von 35 km² ist Geislingen an der Steige als Mittelstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Geislingen an der Steige
Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Geislingen an der Steige in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Geislingen an der Steige wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Geislingen an der Steige zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Geislingen an der Steige
Wie viel Hundesteuer muss ich in Geislingen an der Steige zahlen?
Die Hundesteuer in Geislingen an der Steige liegt bei 126,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 252,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von ca. 612,00 € fällig.
Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Geislingen an der Steige?
Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Geislingen an der Steige oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.
Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Geislingen an der Steige anzumelden?
Zur Anmeldung in Geislingen an der Steige benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.
Gibt es in Baden-Württemberg eine Hundehaftpflicht-Pflicht?
In Baden-Württemberg Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.
Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Geislingen an der Steige?
Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Geislingen an der Steige bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.
Wann bin ich von der Hundesteuer in Geislingen an der Steige befreit?
Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Geislingen an der Steige oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.
Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Geislingen an der Steige ab?
Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Geislingen an der Steige erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.
Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Geislingen an der Steige?
Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Geislingen an der Steige fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
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