Hundesteuer Graben-Neudorfanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Ersthund-Satz für Graben-Neudorf verifiziert. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Kontakt — Stadtverwaltung Graben-Neudorf
Zuständiges Amt — Standort Graben-Neudorf
Öffnungszeiten — Steueramt Graben-Neudorf
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | 08:00–12:00 Uhr, 14:00–16:00 Uhr | |
| Dienstag | 08:00–12:00 Uhr, 14:00–16:00 Uhr | |
| Mittwoch | 08:00–12:00 Uhr | |
| Donnerstag | 08:00–12:00 Uhr, 14:00–18:00 Uhr | |
| Freitag | 09:00–12:00 Uhr | |
| Samstag | geschlossen | |
| Sonntag | geschlossen | |
⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Graben-Neudorf.
Hundesteuersätze Graben-Neudorf — Übersicht 2026
| Kategorie | Graben-Neudorf | Ø Baden-Württemberg | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 60.00 € | 108.00 € | -48.00 € |
| Zweithund | 120.00 € | 216.00 € | -96.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 612.00 € | — | — |
Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Graben-Neudorf). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. Juni 2026
Hundesteuer Graben-Neudorf 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Graben-Neudorf beträgt 60 € pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 120 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 612 € pro Jahr.
- Graben-Neudorf liegt damit 48 € unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg (108 €).
- Im Landkreis Karlsruhe ist Graben-Neudorf die 30.-teuerste von 30 Gemeinden.
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Graben-Neudorf in Baden-Württemberg.
Wer in Graben-Neudorf (Baden-Württemberg) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Graben-Neudorfderzeit 60.00 € pro Jahr fällig — 48 € unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg.
Mit 12.688 Einwohnern auf 180 km² zählt Graben-Neudorf zu den Kleinstadtn in Baden-Württemberg. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Graben-Neudorf.
Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Graben-Neudorf?
Die Hundesteuer in Graben-Neudorf ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:
- Erster Hund: 60.00 € pro Jahr
- Zweiter Hund: 120.00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
- Listenhund: 612.00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen
Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Graben-Neudorf auf rund 780 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.
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Die Kosten von 60€ für Ihren Ersthund können Sie in Graben-Neudorf nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Graben-Neudorf
Nicht jeder Hundehalter in Graben-Neudorf muss den vollen Steuersatz von 60 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:
- Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Graben-Neudorf bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Graben-Neudorf
Baden-Württemberg führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.
In Graben-Neudorf gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 612.00 € pro Jahr — das ist das 10.2-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Graben-Neudorf
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Graben-Neudorf beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Graben-Neudorf.
- Anmeldung: innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: meist vierteljährlich (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November)
- Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Baden-Württemberg drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Graben-Neudorf: So funktioniert es
Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Graben-Neudorf sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Baden-Württemberg kann dieser zwingend verlangt werden
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Graben-Neudorf gut sichtbar am Halsband tragen.
Mit einem Waldanteil von 36 % bietet Graben-Neudorf gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Baden-Württemberg verschärfte Leinenpflicht gelten kann.
Achtung: Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.
Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Baden-Württemberg →
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Hundemarke verloren in Graben-Neudorf – Was tun?
Die Hundesteuermarke gilt in Graben-Neudorf als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, sollten Sie wie folgt vorgehen:
- Melden Sie den Verlust umgehend — oft formlos per E-Mail — beim Steueramt der Gemeinde Graben-Neudorf.
- Geben Sie dabei Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes an.
- Das Amt stellt gegen eine geringe Verwaltungsgebühr (meist 5–15 €) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege — etwa aus dem Tierschutz —, gilt in Baden-Württemberg meist eine steuerfreie Übergangszeit von bis zu zwei Monaten. Bleibt der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Graben-Neudorf, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden — auch wenn er noch auf eine endgültige Vermittlung wartet.
Ist die Hundesteuer in Graben-Neudorf steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Für Privatpersonen lautet die Antwort: Nein. Die Hundesteuer in Graben-Neudorf über 60.00 € ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z. B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände oder als Therapiehund in einer Praxis), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Graben-Neudorf?
Mit einem Steuersatz von 60 € pro Jahr für den Ersthund liegt Graben-Neudorf 48 € unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg. Das macht Graben-Neudorf zu einer der günstigeren Adressen für Hundehalter in Baden-Württemberg.
Im Landkreis Karlsruhe ist Graben-Neudorf damit die 30.-teuerste von 30 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 101 €)..
Graben-Neudorf ist damit die günstigste Gemeinde für Hundehalter im gesamten Landkreis Karlsruhe.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Graben-Neudorf einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (120 € statt 60 €).
Bei 12.688 Einwohnern und einer Fläche von 180 km² ist Graben-Neudorf als Kleinstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Graben-Neudorf
Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Graben-Neudorf in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Graben-Neudorf wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Graben-Neudorf zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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