Hundesteuer Ubstadt-Weiheranmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🔄 Steuermarke 2026: Hybrid⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund100.00pro Jahr
Zweithund180.00pro Jahr
Listenhund600.00pro Jahr
vs. Ø Baden-Württemberg-8.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Ubstadt-Weiher

BehördeStadtverwaltung Ubstadt-WeiherSteueramt / Gemeindekasse
AdresseBruchsaler Str. 1-3, 76698 Ubstadt-Weiher
Telefon07251 6170

Zuständiges Amt — Standort Ubstadt-Weiher

Öffnungszeiten — Steueramt Ubstadt-Weiher

TagÖffnungszeiten
Montag08:30–12:00 Uhr, 14:00–16:00 Uhr
Dienstag08:30–12:00 Uhr, 14:00–16:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:30–12:00 Uhr, 15:00–19:00 Uhr
Freitag08:30–12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Ubstadt-Weiher.

Hundesteuersätze Ubstadt-Weiher — Übersicht 2026

KategorieUbstadt-WeiherØ Baden-WürttembergDifferenz
Ersthund100.00108.00 €-8.00
Zweithund180.00216.00 €-36.00
Listenhund / gefährl. Hund600.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Ubstadt-Weiher, Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

Befreiungen / Ermäßigungen (Optional)
🐾Werbeplatz für Ubstadt-Weiher
Ihr Unternehmen in Ubstadt-Weiher

Ihr Unternehmen in Ubstadt-Weiher

5,0

Hier könnte Ihre Werbung stehen — sichtbar für alle Hundebesitzer in Ubstadt-Weiher. Hundeschulen, Tierärzte, Hundefriseure, Shops und mehr.

0123 456 789www.ihre-website.de
🚀 Jetzt diesen Werbeplatz in 3min buchen

Beispielwerbung · Platzhalter

Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Ubstadt-Weiher 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Ubstadt-Weiher beträgt 100€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 180€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 600€ pro Jahr.
  • Ubstadt-Weiher liegt damit 8€ unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg (108€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Ubstadt-Weiher in Baden-Württemberg.

Die Hundeanmeldung in Ubstadt-Weiher ist Pflicht – und zwar unabhängig von Rasse, Größe oder Alter des Tieres. Das Steueramt von Ubstadt-Weiher erhebt eine jährliche Hundesteuer, deren Höhe sich nach der Anzahl der gehaltenen Hunde richtet.

Bei einer Bevölkerung von 13.388 Einwohnern ist Ubstadt-Weiher eine von vielen Gemeinden in Baden-Württemberg, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Ubstadt-Weiher zahlen?

In Ubstadt-Weiher kostet der erste angemeldete Hund 100.00 Euro im Jahr. Wenn Sie einen zweiten Hund aufnehmen, steigt die Abgabe auf 180.00 Euro für das zweite Tier. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 600 Euro jährlich.

Partner der Redaktion

💡 Tipp: Hundesteuer ist fix – bei der Versicherung können Sie 80% sparen!

Die Kosten von 100€ für Ihren Ersthund können Sie in Ubstadt-Weiher nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

HanseMerkur Krankenversicherung

* = Affiliate / Werbelink

Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Ubstadt-Weiher

Auch wenn die Steuer in Ubstadt-Weiher bei 100.00 Euro pro Jahr liegt, gibt es legale Wege zur Befreiung. Das Steueramt gewährt Rabatte insbesondere für:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Ubstadt-Weiher zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Baden-Württemberg als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Ubstadt-Weiher ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 600.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Ubstadt-Weiher

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Ubstadt-Weiher beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Ubstadt-Weiher.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Baden-Württemberg drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Ubstadt-Weiher: So funktioniert es

Für die Hundeanmeldung in Ubstadt-Weiher sollten Sie diese Unterlagen griffbereit haben:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweis der Mikrochip-Kennzeichnung (Chipnummer im EU-Heimtierausweis)
  • Haftpflichtversicherungsnachweis – in Baden-Württemberg häufig gesetzlich vorgeschrieben
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Ubstadt-Weiher gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Ubstadt-Weiher speziell) gesetzliche Pflicht.

* = Affiliate / Werbelink

Hundemarke verloren in Ubstadt-Weiher – Was tun?

Ist die Hundemarke verschwunden? In Ubstadt-Weiher sind Sie verpflichtet, den Verlust umgehend dem Steueramt zu melden. Ohne gültige Marke drohen bei Kontrollen Bußgelder. So erhalten Sie Ersatz:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Ubstadt-Weiher.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Sie betreuen vorübergehend einen Hund in Ubstadt-Weiher? Dann greift in den meisten Fällen die sogenannte Probezeit-Regelung. In Baden-Württemberg sind kurzfristige Pflegeverhältnisse (in der Regel bis 8 Wochen) von der Steuer befreit. Eine Anmeldung ist erst danach erforderlich.

Ist die Hundesteuer in Ubstadt-Weiher steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Ubstadt-Weiher über 100.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Ubstadt-Weiher da?

Mit einem Steuersatz von 100€ pro Jahr für den Ersthund liegt Ubstadt-Weiher 8€ unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg. Der Steuersatz in Ubstadt-Weiher bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Baden-Württemberg.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Ubstadt-Weiher einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (180€ statt 100€).

Bei 13.388 Einwohnern und einer Fläche von 184 km² ist Ubstadt-Weiher als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Ubstadt-Weiher

Viele Verwaltungen, so oft auch Ubstadt-Weiher, bieten das Formular zur Hundeanmeldung mittlerweile online an. Nutzen Sie am besten das SEPA-Lastschriftmandat. So wird die Steuer bequem abgebucht und Sie verpassen keine Zahlungsfrist (oft vierteljährlich fällig).

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Ubstadt-Weiher wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Ubstadt-Weiher zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Hundesteuer in der Nähe von Ubstadt-Weiher

Hundeversicherungen — Top Empfehlungen 2026

Die Tarife sind beispielhaft und können je nach Hunderasse, Alter und Wohnort variieren. Es handelt sich um unverbindliche Vergleichsinformationen. Stand: 2026.
* = Affiliate / Werbelink