Hundesteuer Ubstadt-Weiheranmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Ersthund-Satz für Ubstadt-Weiher amtlich verifiziert (Quelle: kommunale Hundesteuersatzung). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.
Kontakt — Stadtverwaltung Ubstadt-Weiher
Zuständiges Amt — Standort Ubstadt-Weiher
Öffnungszeiten — Steueramt Ubstadt-Weiher
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | 08:30–12:00 Uhr, 14:00–16:00 Uhr | |
| Dienstag | 08:30–12:00 Uhr, 14:00–16:00 Uhr | |
| Mittwoch | geschlossen | |
| Donnerstag | 08:30–12:00 Uhr, 15:00–19:00 Uhr | |
| Freitag | 08:30–12:00 Uhr | |
| Samstag | geschlossen | |
| Sonntag | geschlossen | |
Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Ubstadt-Weiher.
Hundesteuersätze Ubstadt-Weiher — Übersicht 2026
| Kategorie | Ubstadt-Weiher | Ø Baden-Württemberg | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 61,00 € | 108,00 € | -47,00 € |
| Zweithund | ca. 122,00 € | 216,00 € | -94,00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | ca. 612,00 € | — | — |
Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Ubstadt-Weiher). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan Berrar
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. September 2026
Hundesteuer Ubstadt-Weiher 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Ubstadt-Weiher beträgt 61 € pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet ca. 122 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 612 € pro Jahr.
- Ubstadt-Weiher liegt damit 47 € unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg (108 €).
- Im Landkreis Karlsruhe ist Ubstadt-Weiher die 29.-teuerste von 30 Gemeinden.
- Unter den 520 amtlich verifizierten Gemeinden in Baden-Württemberg hat Ubstadt-Weiher den 501.-höchsten Satz (Landes-Median: 100 €).
- Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Ubstadt-Weiher in Baden-Württemberg.
Wer in Ubstadt-Weiher (Baden-Württemberg) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Ubstadt-Weiher derzeit 61,00 € pro Jahr fällig — 47 € unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg.
Mit 13.388 Einwohnern auf 184 km² zählt Ubstadt-Weiher zu den Kleinstadtn in Baden-Württemberg. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Ubstadt-Weiher.
Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Ubstadt-Weiher?
Die Hundesteuer in Ubstadt-Weiher ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:
- Erster Hund: 61,00 € pro Jahr
- Zweiter Hund: ca. 122,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
- Listenhund: ca. 612,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen
Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Ubstadt-Weiher auf rund 793 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.
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Die Kosten von 61€ für Ihren Ersthund können Sie in Ubstadt-Weiher nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Ubstadt-Weiher
Nicht jeder Hundehalter in Ubstadt-Weiher muss den vollen Steuersatz von 61 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:
- Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Ubstadt-Weiher bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Ubstadt-Weiher
Baden-Württemberg führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.
In Ubstadt-Weiher gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 612,00 € pro Jahr — das ist das 10.0-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Ubstadt-Weiher
Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Ubstadt-Weiher. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.
- Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Ubstadt-Weiher)
- Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
- Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Ubstadt-Weiher: So funktioniert es
Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Ubstadt-Weiher sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Baden-Württemberg für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Ubstadt-Weiher gut sichtbar am Halsband tragen.
Achtung: Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.
Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Baden-Württemberg →
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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen
- Steuermarke verloren? — So beantragen Sie Ersatz beim Steueramt.
- Umzug mit Hund — Ummelden ohne doppelte Hundesteuer.
- Hundesteuer absetzen — Warum das privat nicht geht und wann gewerblich doch.
- Befreiung & Ermäßigung — Alle Voraussetzungen im Überblick.
Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Ubstadt-Weiher?
Mit einem Steuersatz von 61 € pro Jahr für den Ersthund liegt Ubstadt-Weiher 47 € unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg. Das macht Ubstadt-Weiher zu einer der günstigeren Adressen für Hundehalter in Baden-Württemberg.
Im Landkreis Karlsruhe ist Ubstadt-Weiher damit die 29.-teuerste von 30 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 95 €). Am günstigsten ist Graben-Neudorf mit 60 €, am teuersten Bruchsal mit 108 €.
Landesweit betrachtet: Unter allen 520 amtlich verifizierten Gemeinden in Baden-Württemberg hat Ubstadt-Weiher den 501.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 4 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 100 € — Ubstadt-Weiher liegt 39 € darunter.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Ubstadt-Weiher einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 122 € statt 61 €).
Bei 13.388 Einwohnern und einer Fläche von 184 km² ist Ubstadt-Weiher als Kleinstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Ubstadt-Weiher
Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Ubstadt-Weiher in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Ubstadt-Weiher wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Ubstadt-Weiher zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
Hundesteuer in der Nähe von Ubstadt-Weiher
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