Hundesteuer Rosengartenanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: KlassischRasseliste: eingeschränkt
Ersthund108,00pro Jahr
Zweithundca. 216,00pro Jahr
Listenhundca. 612,00pro Jahr
vs. Ø Baden-Württemberg0,00Differenz

Ersthund-Satz für Rosengarten amtlich verifiziert (Quelle: kommunale Hundesteuersatzung). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Rosengarten

BehördeStadtverwaltung RosengartenSteueramt / Gemeindekasse
AdresseHauptstraße 39, 74538 Rosengarten

Zuständiges Amt — Standort Rosengarten

Öffnungszeiten — Steueramt Rosengarten

TagÖffnungszeiten
Montag08:00–12:00 Uhr, 14:00–16:00 Uhr
Dienstag08:00–12:00 Uhr, 14:00–16:00 Uhr
Mittwoch08:00–12:00 Uhr
Donnerstag08:00–12:00 Uhr, 14:00–19:00 Uhr
Freitag08:00–12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Rosengarten.

Hundesteuersätze Rosengarten — Übersicht 2026

KategorieRosengartenØ Baden-WürttembergDifferenz
Ersthund108,00108,00 €0,00
Zweithundca. 216,00216,00 €0,00
Listenhund / gefährl. Hundca. 612,00

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Rosengarten). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. September 2026

Hundesteuer Rosengarten 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Rosengarten beträgt 108 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 216 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 612 € pro Jahr.
  • Rosengarten liegt damit genau im Durchschnitt von Baden-Württemberg (108 €).
  • Im Landkreis Schwäbisch Hall ist Rosengarten die 15.-teuerste von 29 Gemeinden.
  • Unter den 520 amtlich verifizierten Gemeinden in Baden-Württemberg hat Rosengarten den 192.-höchsten Satz (Landes-Median: 100 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Rosengarten in Baden-Württemberg.

Wer in Rosengarten (Baden-Württemberg) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Rosengarten derzeit 108,00 pro Jahr fällig — genau im Durchschnitt von Baden-Württemberg.

Mit 5.288 Einwohnern auf 47 km² zählt Rosengarten zu den Kleinstadtn in Baden-Württemberg. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Rosengarten.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Rosengarten?

Die Hundesteuer in Rosengarten ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 108,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 216,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: ca. 612,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Rosengarten auf rund 1.404. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 108€ für Ihren Ersthund können Sie in Rosengarten nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Rosengarten

Nicht jeder Hundehalter in Rosengarten muss den vollen Steuersatz von 108 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Rosengarten bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Rosengarten

Baden-Württemberg führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Rosengarten gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 612,00 € pro Jahr — das ist das 5.7-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Rosengarten

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Rosengarten. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Rosengarten)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Rosengarten: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Rosengarten sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherungin Baden-Württemberg für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Rosengarten gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Baden-Württemberg

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Rosengarten?

Mit einem Steuersatz von 108 € pro Jahr für den Ersthund liegt Rosengarten genau im Durchschnitt von Baden-Württemberg. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Baden-Württemberg.

Im Landkreis Schwäbisch Hall ist Rosengarten damit die 15.-teuerste von 29 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 102 €). Am günstigsten ist Sulzbach-Laufen mit 78, am teuersten Kreßberg mit 120.

Landesweit betrachtet: Unter allen 520 amtlich verifizierten Gemeinden in Baden-Württemberg hat Rosengarten den 192.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 63 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 100Rosengarten liegt 8 € darüber.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Rosengarten einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 216 € statt 108 €).

Bei 5.288 Einwohnern und einer Fläche von 47 km² ist Rosengarten als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Rosengarten

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Rosengarten in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Rosengarten wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Rosengarten zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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