Hundesteuer Schwäbisch Hallanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Kontakt — Stadtverwaltung Schwäbisch Hall
Zuständiges Amt — Standort Schwäbisch Hall
Öffnungszeiten — Steueramt Schwäbisch Hall
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | 08:00–16:00 Uhr | |
| Dienstag | 08:00–16:00 Uhr | |
| Mittwoch | 08:00–16:00 Uhr | |
| Donnerstag | 08:00–17:00 Uhr | |
| Freitag | 08:00–12:00 Uhr | |
| Samstag | geschlossen | |
| Sonntag | geschlossen | |
⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Schwäbisch Hall.
Hundesteuersätze Schwäbisch Hall — Übersicht 2026
| Kategorie | Schwäbisch Hall | Ø Baden-Württemberg | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 111.00 € | 108.00 € | +3.00 € |
| Zweithund | 200.00 € | 216.00 € | -16.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 666.00 € | — | — |
Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Schwäbisch Hall, Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. März 2026
Hundesteuer Schwäbisch Hall 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Schwäbisch Hall beträgt 111€ pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 200€ pro Jahr.
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 666€ pro Jahr.
- Schwäbisch Hall liegt damit 3€ über dem Durchschnitt von Baden-Württemberg (108€).
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Schwäbisch Hall in Baden-Württemberg.
Hundehalter in Schwäbisch Hall müssen ihren Hund steuerlich registrieren lassen. Die Einnahmen aus dieser Aufwandsteuer fließen direkt in den Haushalt von Schwäbisch Hall. Informieren Sie sich hier über die exakten Kosten für Erst- und Zweithunde sowie gesetzliche Pflichten.
Bei einer Bevölkerung von 42.743 Einwohnern ist Schwäbisch Hall eine von vielen Gemeinden in Baden-Württemberg, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.
Wie viel Hundesteuer muss ich in Schwäbisch Hall zahlen?
In Schwäbisch Hall kostet der erste angemeldete Hund 111.00 Euro im Jahr. Wenn Sie einen zweiten Hund aufnehmen, steigt die Abgabe auf 200.00 Euro für das zweite Tier. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 666 Euro jährlich.
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Die Kosten von 111€ für Ihren Ersthund können Sie in Schwäbisch Hall nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Schwäbisch Hall
Auch wenn die Steuer in Schwäbisch Hall bei 111.00 Euro pro Jahr liegt, gibt es legale Wege zur Befreiung. Das Steueramt gewährt Rabatte insbesondere für:
- Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.
Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Schwäbisch Hall zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")
Für Rassen, die in Baden-Württemberg als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Schwäbisch Hall ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 666.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Schwäbisch Hall
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Schwäbisch Hall beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Schwäbisch Hall.
- Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
- Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Baden-Württemberg drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Schwäbisch Hall: So funktioniert es
Für die Hundeanmeldung in Schwäbisch Hall sollten Sie diese Unterlagen griffbereit haben:
- Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Nachweis der Mikrochip-Kennzeichnung (Chipnummer im EU-Heimtierausweis)
- Haftpflichtversicherungsnachweis – in Baden-Württemberg häufig gesetzlich vorgeschrieben
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Schwäbisch Hall gut sichtbar am Halsband tragen.
Mit einem Waldanteil von 41% bietet Schwäbisch Hallhervorragende Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie jedoch die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die saisonale Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Baden-Württemberg generell Leinenpflicht gelten kann.
Achtung: Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg
Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Schwäbisch Hall speziell) gesetzliche Pflicht.
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Hundemarke verloren in Schwäbisch Hall – Was tun?
Ist die Hundemarke verschwunden? In Schwäbisch Hall sind Sie verpflichtet, den Verlust umgehend dem Steueramt zu melden. Ohne gültige Marke drohen bei Kontrollen Bußgelder. So erhalten Sie Ersatz:
- Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Schwäbisch Hall.
- Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
- Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Sie betreuen vorübergehend einen Hund in Schwäbisch Hall? Dann greift in den meisten Fällen die sogenannte Probezeit-Regelung. In Baden-Württemberg sind kurzfristige Pflegeverhältnisse (in der Regel bis 8 Wochen) von der Steuer befreit. Eine Anmeldung ist erst danach erforderlich.
Ist die Hundesteuer in Schwäbisch Hall steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Schwäbisch Hall über 111.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Schwäbisch Hall da?
Mit einem Steuersatz von 111€ pro Jahr für den Ersthund liegt Schwäbisch Hall 3€ über dem Durchschnitt von Baden-Württemberg. Der Steuersatz in Schwäbisch Hall bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Baden-Württemberg.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Schwäbisch Hall einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (200€ statt 111€).
Bei 42.743 Einwohnern und einer Fläche von 70 km² ist Schwäbisch Hall als Mittelstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Schwäbisch Hall
Viele Verwaltungen, so oft auch Schwäbisch Hall, bieten das Formular zur Hundeanmeldung mittlerweile online an. Nutzen Sie am besten das SEPA-Lastschriftmandat. So wird die Steuer bequem abgebucht und Sie verpassen keine Zahlungsfrist (oft vierteljährlich fällig).
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Schwäbisch Hall wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Schwäbisch Hall zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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