Hundesteuer Tübingenanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Ersthund-Satz für Tübingen verifiziert. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Kontakt — Stadtverwaltung Tübingen
Zuständiges Amt — Standort Tübingen
Öffnungszeiten — Steueramt Tübingen
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | 09:00–17:00 Uhr | |
| Dienstag | 09:00–17:00 Uhr | |
| Mittwoch | 09:00–17:00 Uhr | |
| Donnerstag | 09:00–17:00 Uhr | |
| Freitag | 09:00–17:00 Uhr | |
| Samstag | geschlossen | |
| Sonntag | geschlossen | |
⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Tübingen.
Hundesteuersätze Tübingen — Übersicht 2026
| Kategorie | Tübingen | Ø Baden-Württemberg | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 144.00 € | 108.00 € | +36.00 € |
| Zweithund | 288.00 € | 216.00 € | +72.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 612.00 € | — | — |
Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Tübingen). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. Juni 2026
Hundesteuer Tübingen 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Tübingen beträgt 144 € pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 288 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 612 € pro Jahr.
- Tübingen liegt damit 36 € über dem Durchschnitt von Baden-Württemberg (108 €).
- Im Landkreis Tübingen ist Tübingen die 1.-teuerste von 15 Gemeinden.
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Tübingen in Baden-Württemberg.
Wer in Tübingen (Baden-Württemberg) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Tübingenderzeit 144.00 € pro Jahr fällig — 36 € über dem Durchschnitt von Baden-Württemberg.
Mit 93.615 Einwohnern auf 117 km² zählt Tübingen zu den Mittelstadtn in Baden-Württemberg. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Tübingen.
Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Tübingen?
Die Hundesteuer in Tübingen ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:
- Erster Hund: 144.00 € pro Jahr
- Zweiter Hund: 288.00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
- Listenhund: 612.00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen
Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Tübingen auf rund 1.872 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.
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Die Kosten von 144€ für Ihren Ersthund können Sie in Tübingen nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Tübingen
Nicht jeder Hundehalter in Tübingen muss den vollen Steuersatz von 144 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:
- Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
- Diensthunde: Als Mittelstadt mit über 93.615 Einwohnern bietet Tübingen teils erweiterte Befreiungen für Hunde im öffentlichen Dienst.
Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Tübingen bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Tübingen
Baden-Württemberg führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.
In Tübingen gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 612.00 € pro Jahr — das ist das 4.3-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Tübingen
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Tübingen beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Tübingen.
- Anmeldung: innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: meist vierteljährlich (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November)
- Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Baden-Württemberg drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Tübingen: So funktioniert es
Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Tübingen sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Baden-Württemberg kann dieser zwingend verlangt werden
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Tübingen gut sichtbar am Halsband tragen.
Mit einem Waldanteil von 44 % bietet Tübingen gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Baden-Württemberg verschärfte Leinenpflicht gelten kann.
Achtung: Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.
Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Baden-Württemberg →
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Hundemarke verloren in Tübingen – Was tun?
Die Hundesteuermarke gilt in Tübingen als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, sollten Sie wie folgt vorgehen:
- Melden Sie den Verlust umgehend — oft formlos per E-Mail — beim Steueramt der Gemeinde Tübingen.
- Geben Sie dabei Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes an.
- Das Amt stellt gegen eine geringe Verwaltungsgebühr (meist 5–15 €) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege — etwa aus dem Tierschutz —, gilt in Baden-Württemberg meist eine steuerfreie Übergangszeit von bis zu zwei Monaten. Bleibt der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Tübingen, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden — auch wenn er noch auf eine endgültige Vermittlung wartet.
Ist die Hundesteuer in Tübingen steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Für Privatpersonen lautet die Antwort: Nein. Die Hundesteuer in Tübingen über 144.00 € ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z. B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände oder als Therapiehund in einer Praxis), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Tübingen?
Mit einem Steuersatz von 144 € pro Jahr für den Ersthund liegt Tübingen 36 € über dem Durchschnitt von Baden-Württemberg. Damit gehört Tübingen zu den teureren Gemeinden in Baden-Württemberg.
Im Landkreis Tübingen ist Tübingen damit die 1.-teuerste von 15 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 110 €). Am günstigsten ist Starzach mit 108 €.
Tübingen ist damit die teuerste Gemeinde für Hundehalter im gesamten Landkreis Tübingen.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Tübingen einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (288 € statt 144 €).
Bei 93.615 Einwohnern und einer Fläche von 117 km² ist Tübingen als Mittelstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Tübingen
Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Tübingen in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Tübingen wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Tübingen zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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