Hundesteuer Schwäbisch Gmündanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Kontakt — Stadtverwaltung Schwäbisch Gmünd
Zuständiges Amt — Standort Schwäbisch Gmünd
Öffnungszeiten — Steueramt Schwäbisch Gmünd
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | 09:00–17:00 Uhr | |
| Dienstag | 09:00–17:00 Uhr | |
| Mittwoch | 09:00–17:00 Uhr | |
| Donnerstag | 09:00–18:00 Uhr | |
| Freitag | 09:00–17:00 Uhr | |
| Samstag | geschlossen | |
| Sonntag | geschlossen | |
⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Schwäbisch Gmünd.
Hundesteuersätze Schwäbisch Gmünd — Übersicht 2026
| Kategorie | Schwäbisch Gmünd | Ø Baden-Württemberg | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 101.00 € | 108.00 € | -7.00 € |
| Zweithund | 182.00 € | 216.00 € | -34.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 606.00 € | — | — |
Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Schwäbisch Gmünd, Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. März 2026
Hundesteuer Schwäbisch Gmünd 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Schwäbisch Gmünd beträgt 101€ pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 182€ pro Jahr.
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 606€ pro Jahr.
- Schwäbisch Gmünd liegt damit 7€ unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg (108€).
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Schwäbisch Gmünd in Baden-Württemberg.
Die Hundesteuer ist eine traditionelle Gemeindesteuer. Auch wenn Sie mit Ihrem Vierbeiner im schönen Schwäbisch Gmünd leben, kommen Sie um die Anmeldung beim Steueramt nicht herum. Hier erfahren Sie alles zu den aktuellen Gebühren, Fristen und Vorgaben für Schwäbisch Gmünd.
Bei einer Bevölkerung von 62.726 Einwohnern ist Schwäbisch Gmünd eine von vielen Gemeinden in Baden-Württemberg, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.
Wie viel Hundesteuer muss ich in Schwäbisch Gmünd zahlen?
Die Kosten für die Hundesteuer in Schwäbisch Gmünd richten sich nach der Anzahl der Hunde im Haushalt. Für den ersten Hund werden aktuell 101.00 Euro pro Jahr berechnet. Jeder weitere Hund wird teurer: Für den Zweithund zahlen Sie 182.00 Euro. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 606 Euro jährlich.
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Die Kosten von 101€ für Ihren Ersthund können Sie in Schwäbisch Gmünd nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Schwäbisch Gmünd
In Schwäbisch Gmünd gibt es gesetzliche Grundlagen, die bestimmte Hundehalter von der Steuer teilweise oder vollständig befreien. Die Stadtverwaltung prüft hierbei auf Antrag:
- Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.
- Diensthunde: Als Stadt mit über 62.726 Einwohnern bietet Schwäbisch Gmünd teils erweiterte Befreiungen für Hunde im öffentlichen Dienst.
Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Schwäbisch Gmünd zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")
Für Rassen, die in Baden-Württemberg als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Schwäbisch Gmünd ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 606.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Schwäbisch Gmünd
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Schwäbisch Gmünd beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Schwäbisch Gmünd.
- Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
- Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Baden-Württemberg drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Schwäbisch Gmünd: So funktioniert es
Das Steueramt Schwäbisch Gmünd benötigt für eine erfolgreiche steuerliche Registrierung in der Regel diese Basis-Dokumente:
- Ihren Personalausweis
- Den Impfpass des Tieres inklusive der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Den unterschriebenen Antrag auf Hundeanmeldung
Denken Sie zudem daran, dass in weiten Teilen von Baden-Württemberg eine Hundehaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist!
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Schwäbisch Gmünd gut sichtbar am Halsband tragen.
Achtung: Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg
Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Schwäbisch Gmünd speziell) gesetzliche Pflicht.
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Hundemarke verloren in Schwäbisch Gmünd – Was tun?
Ein Verlust der Hundesteuermarke kommt häufig vor. Die Plakette ist jedoch als offizieller Nachweis der Steuerzahlung zwingend erforderlich. Wenn Ihr Hund die aktuelle Marke verloren hat, gehen Sie in Schwäbisch Gmünd wie folgt vor:
- Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Schwäbisch Gmünd.
- Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
- Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Pflegehunde genießen in Baden-Württemberg eine steuerliche Sonderstellung: Während der Übergangszeit (meist bis zu zwei Monate) entfällt die Steuerpflicht in Schwäbisch Gmünd. Erst wenn die Pflegezeit überschritten wird, greift die normale Hundesteuerpflicht auch für Pflegehunde.
Ist die Hundesteuer in Schwäbisch Gmünd steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Schwäbisch Gmünd über 101.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Schwäbisch Gmünd da?
Mit einem Steuersatz von 101€ pro Jahr für den Ersthund liegt Schwäbisch Gmünd 7€ unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg. Der Steuersatz in Schwäbisch Gmünd bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Baden-Württemberg.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Schwäbisch Gmünd einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (182€ statt 101€).
Bei 62.726 Einwohnern und einer Fläche von 182 km² ist Schwäbisch Gmünd als Mittelstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Schwäbisch Gmünd
In Schwäbisch Gmünd stehen die Anmeldeformulare zur Hundesteuer sowohl digital als auch in Papierform bereit. Bei der Anmeldung empfehlen wir, sofort das SEPA-Lastschriftverfahren zu wählen – so vermeiden Sie Säumniszuschläge bei verpassten Zahlungsfristen.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Schwäbisch Gmünd wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Schwäbisch Gmünd zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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