Hundesteuer St. Georgen im Schwarzwaldanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Kontakt — Stadtverwaltung St. Georgen im Schwarzwald
Zuständiges Amt — Standort St. Georgen im Schwarzwald
Öffnungszeiten — Steueramt St. Georgen im Schwarzwald
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | 08:30–12:30 Uhr, 14:00–18:00 Uhr | |
| Dienstag | 08:30–12:30 Uhr, 14:00–16:00 Uhr | |
| Mittwoch | 07:30–13:00 Uhr | |
| Donnerstag | 08:30–12:30 Uhr, 14:00–18:00 Uhr | |
| Freitag | 08:30–12:30 Uhr | |
| Samstag | geschlossen | |
| Sonntag | geschlossen | |
⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt St. Georgen im Schwarzwald.
Hundesteuersätze St. Georgen im Schwarzwald — Übersicht 2026
| Kategorie | St. Georgen im Schwarzwald | Ø Baden-Württemberg | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 88.00 € | 108.00 € | -20.00 € |
| Zweithund | 158.00 € | 216.00 € | -58.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 528.00 € | — | — |
Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung St. Georgen im Schwarzwald, Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. März 2026
Hundesteuer St. Georgen im Schwarzwald 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in St. Georgen im Schwarzwald beträgt 88€ pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 158€ pro Jahr.
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 528€ pro Jahr.
- St. Georgen im Schwarzwald liegt damit 20€ unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg (108€).
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde St. Georgen im Schwarzwald in Baden-Württemberg.
Wer in St. Georgen im Schwarzwald (Baden-Württemberg) einen Hund hält, ist nach der geltenden kommunalen Satzung verpflichtet, diesen offiziell anzumelden und Hundesteuer zu entrichten. Die Anmeldung muss in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt erfolgen.
Bei einer Bevölkerung von 13.203 Einwohnern ist St. Georgen im Schwarzwald eine von vielen Gemeinden in Baden-Württemberg, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.
Wie viel Hundesteuer muss ich in St. Georgen im Schwarzwald zahlen?
Hundehalter in St. Georgen im Schwarzwald müssen für ihren ersten Hund mit Kosten von 88.00 Euro jährlich rechnen. Wer einen weiteren Hund hält, zahlt 158.00 Euro für den Zweithund. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 528 Euro jährlich.
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Die Kosten von 88€ für Ihren Ersthund können Sie in St. Georgen im Schwarzwald nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in St. Georgen im Schwarzwald
Die Hundesteuersatzung von St. Georgen im Schwarzwald sieht mehrere Ausnahmeregelungen vor. Nicht jeder Hundehalter muss den vollen Steuersatz von 88.00 Euro entrichten. Folgende Befreiungsmöglichkeiten bestehen:
- Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.
Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt St. Georgen im Schwarzwald zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")
Für Rassen, die in Baden-Württemberg als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in St. Georgen im Schwarzwald ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 528.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in St. Georgen im Schwarzwald
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in St. Georgen im Schwarzwald beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach St. Georgen im Schwarzwald.
- Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
- Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Baden-Württemberg drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in St. Georgen im Schwarzwald: So funktioniert es
Für die Hundeanmeldung in St. Georgen im Schwarzwald sollten Sie diese Unterlagen griffbereit haben:
- Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Nachweis der Mikrochip-Kennzeichnung (Chipnummer im EU-Heimtierausweis)
- Haftpflichtversicherungsnachweis – in Baden-Württemberg häufig gesetzlich vorgeschrieben
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in St. Georgen im Schwarzwald gut sichtbar am Halsband tragen.
Mit einem Waldanteil von 35% bietet St. Georgen im Schwarzwaldhervorragende Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie jedoch die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die saisonale Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Baden-Württemberg generell Leinenpflicht gelten kann.
Achtung: Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg
Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in St. Georgen im Schwarzwald speziell) gesetzliche Pflicht.
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Hundemarke verloren in St. Georgen im Schwarzwald – Was tun?
Ist die Hundemarke verschwunden? In St. Georgen im Schwarzwald sind Sie verpflichtet, den Verlust umgehend dem Steueramt zu melden. Ohne gültige Marke drohen bei Kontrollen Bußgelder. So erhalten Sie Ersatz:
- Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt St. Georgen im Schwarzwald.
- Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
- Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Sie betreuen vorübergehend einen Hund in St. Georgen im Schwarzwald? Dann greift in den meisten Fällen die sogenannte Probezeit-Regelung. In Baden-Württemberg sind kurzfristige Pflegeverhältnisse (in der Regel bis 8 Wochen) von der Steuer befreit. Eine Anmeldung ist erst danach erforderlich.
Ist die Hundesteuer in St. Georgen im Schwarzwald steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in St. Georgen im Schwarzwald über 88.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie steht St. Georgen im Schwarzwald da?
Mit einem Steuersatz von 88€ pro Jahr für den Ersthund liegt St. Georgen im Schwarzwald 20€ unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg. Der Steuersatz in St. Georgen im Schwarzwald bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Baden-Württemberg.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in St. Georgen im Schwarzwald einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (158€ statt 88€).
Bei 13.203 Einwohnern und einer Fläche von 132 km² ist St. Georgen im Schwarzwald als Kleinstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in St. Georgen im Schwarzwald
Viele Verwaltungen, so oft auch St. Georgen im Schwarzwald, bieten das Formular zur Hundeanmeldung mittlerweile online an. Nutzen Sie am besten das SEPA-Lastschriftmandat. So wird die Steuer bequem abgebucht und Sie verpassen keine Zahlungsfrist (oft vierteljährlich fällig).
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus St. Georgen im Schwarzwald wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von St. Georgen im Schwarzwald zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
Hundesteuer in der Nähe von St. Georgen im Schwarzwald
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