Hundesteuer Oberburgkirchenanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🏷️ Steuermarke 2026: Klassisch⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthundca. 75.00pro Jahr
Zweithundca. 150.00pro Jahr
Listenhundca. 800.00pro Jahr

Für Oberburgkirchen liegt uns noch kein amtlich verifizierter Satz vor — angezeigt wird der Richtwert für Bayern. Verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde; verifizierte Werte ergänzen wir laufend.

✏️ Echten Satz für Oberburgkirchen kennen? Helfen Sie mit

Kontakt — Stadtverwaltung Oberburgkirchen

BehördeStadtverwaltung OberburgkirchenSteueramt / Gemeindekasse

Zuständiges Amt — Standort Oberburgkirchen

Öffnungszeiten — Steueramt Oberburgkirchen

ℹ️ Öffnungszeiten: Bitte informieren Sie sich auf der offiziellen Webseite von Oberburgkirchen über die aktuellen Öffnungszeiten des Steueramts.

Hundesteuersätze Oberburgkirchen — Übersicht 2026

KategorieOberburgkirchenØ BayernDifferenz
Ersthundca. 75.0075.00 €0.00
Zweithundca. 150.00150.00 €0.00
Listenhund / gefährl. Hundca. 800.00

Richtwerte auf Basis des Landesniveaus Bayern — für Oberburgkirchen liegt noch kein verifizierter Satz vor. Verbindlich ist die kommunale Hundesteuersatzung. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

Befreiungen / Ermäßigungen (Optional)
🐾Werbeplatz für Oberburgkirchen
Ihr Unternehmen in Oberburgkirchen

Ihr Unternehmen in Oberburgkirchen

5,0

Hier könnte Ihre Werbung stehen — sichtbar für alle Hundebesitzer in Oberburgkirchen. Hundeschulen, Tierärzte, Hundefriseure, Shops und mehr.

0123 456 789www.ihre-website.de
🚀 Jetzt diesen Werbeplatz in 3min buchen

Beispielwerbung · Platzhalter

Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. Juni 2026

Hundesteuer Oberburgkirchen 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Oberburgkirchen beträgt ca. 75 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 150 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 800 € pro Jahr.
  • Oberburgkirchen liegt damit genau im Durchschnitt von Bayern (75 €).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Oberburgkirchen in Bayern.

Wer in Oberburgkirchen (Bayern) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Oberburgkirchenderzeit ca. 75.00 pro Jahr fällig — genau im Durchschnitt von Bayern.

Mit 4.886 Einwohnern auf 48 km² zählt Oberburgkirchen zu den Landgemeinden in Bayern. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Oberburgkirchen.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Oberburgkirchen?

Die Hundesteuer in Oberburgkirchen ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: ca. 75.00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 150.00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: ca. 800.00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Oberburgkirchen auf rund 975. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

Partner der Redaktion

💡 Tipp: Hundesteuer ist fix – bei der Versicherung können Sie 80% sparen!

Die Kosten von ca. 75€ für Ihren Ersthund können Sie in Oberburgkirchen nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

HanseMerkur Krankenversicherung

* = Affiliate / Werbelink

Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Oberburgkirchen

Nicht jeder Hundehalter in Oberburgkirchen muss den vollen Steuersatz von ca. 75 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Oberburgkirchen bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Oberburgkirchen

Bayern führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Oberburgkirchen gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 800.00 € pro Jahr — das ist das 10.7-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Oberburgkirchen

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Oberburgkirchen beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Oberburgkirchen.

  • Anmeldung: innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: meist vierteljährlich (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November)
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Bayern drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Oberburgkirchen: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Oberburgkirchen sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Bayern kann dieser zwingend verlangt werden
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Oberburgkirchen gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Bayern

In Bayern Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Bayern

* = Affiliate / Werbelink

Hundemarke verloren in Oberburgkirchen – Was tun?

Die Hundesteuermarke gilt in Oberburgkirchen als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, sollten Sie wie folgt vorgehen:

  • Melden Sie den Verlust umgehend — oft formlos per E-Mail — beim Steueramt der Gemeinde Oberburgkirchen.
  • Geben Sie dabei Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes an.
  • Das Amt stellt gegen eine geringe Verwaltungsgebühr (meist 5–15 €) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege — etwa aus dem Tierschutz —, gilt in Bayern meist eine steuerfreie Übergangszeit von bis zu zwei Monaten. Bleibt der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Oberburgkirchen, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden — auch wenn er noch auf eine endgültige Vermittlung wartet.

Ist die Hundesteuer in Oberburgkirchen steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Für Privatpersonen lautet die Antwort: Nein. Die Hundesteuer in Oberburgkirchen über ca. 75.00 € ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z. B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände oder als Therapiehund in einer Praxis), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Oberburgkirchen?

Mit einem Steuersatz von ca. 75 € pro Jahr für den Ersthund liegt Oberburgkirchen genau im Durchschnitt von Bayern. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Bayern.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Oberburgkirchen einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 150 € statt ca. 75 €).

Bei 4.886 Einwohnern und einer Fläche von 48 km² ist Oberburgkirchen als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Oberburgkirchen

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Oberburgkirchen in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Oberburgkirchen wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Oberburgkirchen zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Hundesteuer in der Nähe von Oberburgkirchen

Hundeversicherungen — Top Empfehlungen 2026

Die Tarife sind beispielhaft und können je nach Hunderasse, Alter und Wohnort variieren. Es handelt sich um unverbindliche Vergleichsinformationen. Stand: 2026.
* = Affiliate / Werbelink