Hundesteuer Garching an der Alzanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: KlassischRasseliste: eingeschränkt
Ersthund30,00 €pro Jahr
Zweithundca. 60,00 €pro Jahr
Listenhundca. 800,00 €pro Jahr
vs. Ø Bayern-45,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Garching an der Alz geprüft (veröffentlichte Erhebung 2025/2026) — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Garching an der Alz

BehördeStadtverwaltung Garching an der AlzSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Landkreis Altötting.

Zuständiges Amt — Standort Garching an der Alz

Hundesteuersätze Garching an der Alz — Übersicht 2026

KategorieGarching an der AlzØ BayernDifferenz
Ersthund30,00 €75,00 €-45,00 €
Zweithundca. 60,00 €150,00 €-90,00 €
Listenhund / gefährl. Hundca. 800,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Garching an der Alz). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Garching an der Alz 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Garching an der Alz beträgt 30 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 60 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 800 € pro Jahr.
  • Garching an der Alz liegt damit 45 € unter dem Durchschnitt von Bayern (75 €).
  • Im Landkreis Altötting ist Garching an der Alz die 45.-teuerste von 47 Gemeinden.
  • Unter den 514 geprüften Gemeinden in Bayern hat Garching an der Alz den 471.-höchsten Satz (Landes-Median: 50 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Garching an der Alz in Bayern.

Wer in Garching an der Alz (Bayern) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Garching an der Alz derzeit 30,00 € pro Jahr fällig — 45 € unter dem Durchschnitt von Bayern.

Mit 8.837 Einwohnern auf 49 km² zählt Garching an der Alz zu den Kleinstadtn in Bayern. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Garching an der Alz.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Garching an der Alz?

Die Hundesteuer in Garching an der Alz ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 30,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 60,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: ca. 800,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Garching an der Alz auf rund 390 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Garching an der Alz

Nicht jeder Hundehalter in Garching an der Alz muss den vollen Steuersatz von 30 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Garching an der Alz bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Garching an der Alz

Bayern führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Garching an der Alz gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 800,00 € pro Jahr — das ist das 26.7-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Garching an der Alz

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Garching an der Alz. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Garching an der Alz)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Garching an der Alz: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Garching an der Alz sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Bayern für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Garching an der Alz gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Bayern

In Bayern Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Bayern →

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Garching an der Alz?

Mit einem Steuersatz von 30 € pro Jahr für den Ersthund liegt Garching an der Alz 45 € unter dem Durchschnitt von Bayern. Das macht Garching an der Alz zu einer der günstigeren Adressen für Hundehalter in Bayern.

Im Landkreis Altötting ist Garching an der Alz damit die 45.-teuerste von 47 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 69 €). Am günstigsten ist Unterpleiskirchen mit 25 €, am teuersten Wald a. d. Alz mit 84 €.

Landesweit betrachtet: Unter allen 514 geprüften Gemeinden in Bayern hat Garching an der Alz den 471.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 8 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 50 € — Garching an der Alz liegt 20 € darunter.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Garching an der Alz einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 60 € statt 30 €).

Bei 8.837 Einwohnern und einer Fläche von 49 km² ist Garching an der Alz als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Garching an der Alz

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Garching an der Alz in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Garching an der Alz wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Garching an der Alz zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Garching an der Alz

Wie viel Hundesteuer muss ich in Garching an der Alz zahlen?

Die Hundesteuer in Garching an der Alz liegt bei 30,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 60,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von ca. 800,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Garching an der Alz?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Garching an der Alz oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Garching an der Alz anzumelden?

Zur Anmeldung in Garching an der Alz benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.

Gibt es in Bayern eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

In Bayern Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Garching an der Alz?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Garching an der Alz bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Garching an der Alz befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Garching an der Alz oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Garching an der Alz ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Garching an der Alz erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Garching an der Alz?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Garching an der Alz fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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