Hundesteuer Pfaffenhofen an der Rothanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🏷️ Steuermarke 2026: Klassisch⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund88.00pro Jahr
Zweithund158.00pro Jahr
Listenhund528.00pro Jahr
vs. Ø Bayern+13.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Pfaffenhofen an der Roth

BehördeStadtverwaltung Pfaffenhofen an der RothSteueramt / Gemeindekasse
AdresseKirchpl. 6, 89284 Pfaffenhofen an der Roth

Zuständiges Amt — Standort Pfaffenhofen an der Roth

Öffnungszeiten — Steueramt Pfaffenhofen an der Roth

TagÖffnungszeiten
Montag09:00–12:00 Uhr
Dienstag09:00–12:00 Uhr
Mittwoch09:00–12:00 Uhr, 15:00–17:00 Uhr
Donnerstag09:00–12:00 Uhr, 15:00–18:00 Uhr
Freitag09:00–12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Pfaffenhofen an der Roth.

Hundesteuersätze Pfaffenhofen an der Roth — Übersicht 2026

KategoriePfaffenhofen an der RothØ BayernDifferenz
Ersthund88.0075.00 €+13.00
Zweithund158.00150.00 €+8.00
Listenhund / gefährl. Hund528.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Pfaffenhofen an der Roth, Statistisches Landesamt Bayern. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Pfaffenhofen an der Roth 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Pfaffenhofen an der Roth beträgt 88€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 158€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 528€ pro Jahr.
  • Pfaffenhofen an der Roth liegt damit 13€ über dem Durchschnitt von Bayern (75€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Pfaffenhofen an der Roth in Bayern.

Hundehalter in Pfaffenhofen an der Roth müssen ihren Hund steuerlich registrieren lassen. Die Einnahmen aus dieser Aufwandsteuer fließen direkt in den Haushalt von Pfaffenhofen an der Roth. Informieren Sie sich hier über die exakten Kosten für Erst- und Zweithunde sowie gesetzliche Pflichten.

Bei einer Bevölkerung von 7.412 Einwohnern ist Pfaffenhofen an der Roth eine von vielen Gemeinden in Bayern, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Pfaffenhofen an der Roth zahlen?

Die Kosten für die Hundesteuer in Pfaffenhofen an der Roth richten sich nach der Anzahl der Hunde im Haushalt. Für den ersten Hund werden aktuell 88.00 Euro pro Jahr berechnet. Jeder weitere Hund wird teurer: Für den Zweithund zahlen Sie 158.00 Euro. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 528 Euro jährlich.

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Die Kosten von 88€ für Ihren Ersthund können Sie in Pfaffenhofen an der Roth nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Pfaffenhofen an der Roth

In Pfaffenhofen an der Roth gibt es gesetzliche Grundlagen, die bestimmte Hundehalter von der Steuer teilweise oder vollständig befreien. Die Stadtverwaltung prüft hierbei auf Antrag:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Pfaffenhofen an der Roth zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Bayern als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Pfaffenhofen an der Roth ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 528.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Pfaffenhofen an der Roth

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Pfaffenhofen an der Roth beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Pfaffenhofen an der Roth.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Bayern drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Pfaffenhofen an der Roth: So funktioniert es

Zur reibungslosen Anmeldung im Steueramt von Pfaffenhofen an der Roth sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Hundehaftpflichtversicherung: In Bayern kann der Nachweis zwingend verlangt werden.
  • Impfpass / EU-Heimtierausweis mit aktueller Chipnummer
  • Ggf. Nachweis über die Herkunft (Tierheim-Bescheinigung für evt. Steuerbefreiung)

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Pfaffenhofen an der Roth gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Bayern

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Pfaffenhofen an der Roth speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Pfaffenhofen an der Roth – Was tun?

Die Steuermarke gilt in Pfaffenhofen an der Roth als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, müssen Sie dies dem Steueramt melden und eine Ersatzmarke beantragen:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Pfaffenhofen an der Roth.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege (z.B. aus dem Tierschutz), gilt in vielen Kommunen in Bayern eine steuerfreie Dauer von bis zu zwei Monaten. Befindet sich der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Pfaffenhofen an der Roth, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden – auch dann, wenn er noch auf eine finale Vermittlung wartet.

Ist die Hundesteuer in Pfaffenhofen an der Roth steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Pfaffenhofen an der Roth über 88.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Pfaffenhofen an der Roth da?

Mit einem Steuersatz von 88€ pro Jahr für den Ersthund liegt Pfaffenhofen an der Roth 13€ über dem Durchschnitt von Bayern. Der Steuersatz in Pfaffenhofen an der Roth bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Bayern.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Pfaffenhofen an der Roth einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (158€ statt 88€).

Bei 7.412 Einwohnern und einer Fläche von 30 km² ist Pfaffenhofen an der Roth als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Pfaffenhofen an der Roth

Das Hundeanmeldeformular können Sie in Pfaffenhofen an der Roth häufig direkt auf der Website der Stadtverwaltung herunterladen. Alternativ erhalten Sie es im Bürgerbüro. Tipp: Richten Sie gleichzeitig ein SEPA-Lastschriftmandat ein, damit die Hundesteuer automatisch abgebucht wird.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Pfaffenhofen an der Roth wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Pfaffenhofen an der Roth zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Hundesteuer in der Nähe von Pfaffenhofen an der Roth

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