Hundesteuer Fischen im Allgäuanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🏷️ Steuermarke 2026: Klassisch⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund70.00pro Jahr
Zweithund126.00pro Jahr
Listenhund420.00pro Jahr
vs. Ø Bayern-5.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Fischen im Allgäu

BehördeStadtverwaltung Fischen im AllgäuSteueramt / Gemeindekasse
AdresseWeiler 16, 87538 Fischen im Allgäu
Telefon08326 9960

Zuständiges Amt — Standort Fischen im Allgäu

Öffnungszeiten — Steueramt Fischen im Allgäu

TagÖffnungszeiten
Montag08:00–12:00 Uhr, 13:45–16:00 Uhr
Dienstag08:00–12:00 Uhr, 13:45–16:00 Uhr
Mittwoch08:00–13:00 Uhr
Donnerstag08:00–12:00 Uhr, 13:45–17:30 Uhr
Freitag08:00–12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Fischen im Allgäu.

Hundesteuersätze Fischen im Allgäu — Übersicht 2026

KategorieFischen im AllgäuØ BayernDifferenz
Ersthund70.0075.00 €-5.00
Zweithund126.00150.00 €-24.00
Listenhund / gefährl. Hund420.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Fischen im Allgäu, Statistisches Landesamt Bayern. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Fischen im Allgäu 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Fischen im Allgäu beträgt 70€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 126€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 420€ pro Jahr.
  • Fischen im Allgäu liegt damit 5€ unter dem Durchschnitt von Bayern (75€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Fischen im Allgäu in Bayern.

Die Hundeanmeldung in Fischen im Allgäu ist Pflicht – und zwar unabhängig von Rasse, Größe oder Alter des Tieres. Das Steueramt von Fischen im Allgäu erhebt eine jährliche Hundesteuer, deren Höhe sich nach der Anzahl der gehaltenen Hunde richtet.

Bei einer Bevölkerung von 3.362 Einwohnern ist Fischen im Allgäu eine von vielen Gemeinden in Bayern, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Fischen im Allgäu zahlen?

Hundehalter in Fischen im Allgäu müssen für ihren ersten Hund mit Kosten von 70.00 Euro jährlich rechnen. Wer einen weiteren Hund hält, zahlt 126.00 Euro für den Zweithund. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 420 Euro jährlich.

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💡 Tipp: Hundesteuer ist fix – bei der Versicherung können Sie 80% sparen!

Die Kosten von 70€ für Ihren Ersthund können Sie in Fischen im Allgäu nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Fischen im Allgäu

Die Hundesteuersatzung von Fischen im Allgäu sieht mehrere Ausnahmeregelungen vor. Nicht jeder Hundehalter muss den vollen Steuersatz von 70.00 Euro entrichten. Folgende Befreiungsmöglichkeiten bestehen:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Fischen im Allgäu zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Bayern als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Fischen im Allgäu ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 420.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Fischen im Allgäu

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Fischen im Allgäu beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Fischen im Allgäu.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Bayern drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Fischen im Allgäu: So funktioniert es

Für die Hundeanmeldung in Fischen im Allgäu sollten Sie diese Unterlagen griffbereit haben:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweis der Mikrochip-Kennzeichnung (Chipnummer im EU-Heimtierausweis)
  • Haftpflichtversicherungsnachweis – in Bayern häufig gesetzlich vorgeschrieben
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Fischen im Allgäu gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Bayern

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Fischen im Allgäu speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Fischen im Allgäu – Was tun?

Ist die Hundemarke verschwunden? In Fischen im Allgäu sind Sie verpflichtet, den Verlust umgehend dem Steueramt zu melden. Ohne gültige Marke drohen bei Kontrollen Bußgelder. So erhalten Sie Ersatz:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Fischen im Allgäu.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Sie betreuen vorübergehend einen Hund in Fischen im Allgäu? Dann greift in den meisten Fällen die sogenannte Probezeit-Regelung. In Bayern sind kurzfristige Pflegeverhältnisse (in der Regel bis 8 Wochen) von der Steuer befreit. Eine Anmeldung ist erst danach erforderlich.

Ist die Hundesteuer in Fischen im Allgäu steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Fischen im Allgäu über 70.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Fischen im Allgäu da?

Mit einem Steuersatz von 70€ pro Jahr für den Ersthund liegt Fischen im Allgäu 5€ unter dem Durchschnitt von Bayern. Der Steuersatz in Fischen im Allgäu bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Bayern.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Fischen im Allgäu einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (126€ statt 70€).

Bei 3.362 Einwohnern und einer Fläche von 15 km² ist Fischen im Allgäu als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Fischen im Allgäu

Viele Verwaltungen, so oft auch Fischen im Allgäu, bieten das Formular zur Hundeanmeldung mittlerweile online an. Nutzen Sie am besten das SEPA-Lastschriftmandat. So wird die Steuer bequem abgebucht und Sie verpassen keine Zahlungsfrist (oft vierteljährlich fällig).

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Fischen im Allgäu wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Fischen im Allgäu zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Hundesteuer in der Nähe von Fischen im Allgäu

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