Hundesteuer Pfarrkirchenanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Kontakt — Stadtverwaltung Pfarrkirchen
Zuständiges Amt — Standort Pfarrkirchen
Öffnungszeiten — Steueramt Pfarrkirchen
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | 08:00–12:00 Uhr, 14:00–16:00 Uhr | |
| Dienstag | 08:00–12:00 Uhr, 14:00–16:00 Uhr | |
| Mittwoch | 08:00–12:00 Uhr, 14:00–16:00 Uhr | |
| Donnerstag | 08:00–12:00 Uhr, 14:00–16:00 Uhr | |
| Freitag | 08:00–12:00 Uhr | |
| Samstag | geschlossen | |
| Sonntag | geschlossen | |
⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Pfarrkirchen.
Hundesteuersätze Pfarrkirchen — Übersicht 2026
| Kategorie | Pfarrkirchen | Ø Bayern | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 88.00 € | 75.00 € | +13.00 € |
| Zweithund | 158.00 € | 150.00 € | +8.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 528.00 € | — | — |
Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Pfarrkirchen, Statistisches Landesamt Bayern. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. März 2026
Hundesteuer Pfarrkirchen 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Pfarrkirchen beträgt 88€ pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 158€ pro Jahr.
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 528€ pro Jahr.
- Pfarrkirchen liegt damit 13€ über dem Durchschnitt von Bayern (75€).
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Pfarrkirchen in Bayern.
Wer in Pfarrkirchen (Bayern) einen Hund hält, ist nach der geltenden kommunalen Satzung verpflichtet, diesen offiziell anzumelden und Hundesteuer zu entrichten. Die Anmeldung muss in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt erfolgen.
Bei einer Bevölkerung von 13.694 Einwohnern ist Pfarrkirchen eine von vielen Gemeinden in Bayern, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.
Wie viel Hundesteuer muss ich in Pfarrkirchen zahlen?
Die Kosten für die Hundesteuer in Pfarrkirchen richten sich nach der Anzahl der Hunde im Haushalt. Für den ersten Hund werden aktuell 88.00 Euro pro Jahr berechnet. Jeder weitere Hund wird teurer: Für den Zweithund zahlen Sie 158.00 Euro. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 528 Euro jährlich.
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Die Kosten von 88€ für Ihren Ersthund können Sie in Pfarrkirchen nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Pfarrkirchen
In Pfarrkirchen gibt es gesetzliche Grundlagen, die bestimmte Hundehalter von der Steuer teilweise oder vollständig befreien. Die Stadtverwaltung prüft hierbei auf Antrag:
- Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.
Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Pfarrkirchen zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")
Für Rassen, die in Bayern als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Pfarrkirchen ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 528.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Pfarrkirchen
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Pfarrkirchen beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Pfarrkirchen.
- Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
- Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Bayern drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Pfarrkirchen: So funktioniert es
Für die Hundeanmeldung in Pfarrkirchen sollten Sie diese Unterlagen griffbereit haben:
- Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Nachweis der Mikrochip-Kennzeichnung (Chipnummer im EU-Heimtierausweis)
- Haftpflichtversicherungsnachweis – in Bayern häufig gesetzlich vorgeschrieben
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Pfarrkirchen gut sichtbar am Halsband tragen.
Achtung: Hundehaftpflicht in Bayern
Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Pfarrkirchen speziell) gesetzliche Pflicht.
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Hundemarke verloren in Pfarrkirchen – Was tun?
Ist die Hundemarke verschwunden? In Pfarrkirchen sind Sie verpflichtet, den Verlust umgehend dem Steueramt zu melden. Ohne gültige Marke drohen bei Kontrollen Bußgelder. So erhalten Sie Ersatz:
- Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Pfarrkirchen.
- Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
- Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Sie betreuen vorübergehend einen Hund in Pfarrkirchen? Dann greift in den meisten Fällen die sogenannte Probezeit-Regelung. In Bayern sind kurzfristige Pflegeverhältnisse (in der Regel bis 8 Wochen) von der Steuer befreit. Eine Anmeldung ist erst danach erforderlich.
Ist die Hundesteuer in Pfarrkirchen steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Pfarrkirchen über 88.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Pfarrkirchen da?
Mit einem Steuersatz von 88€ pro Jahr für den Ersthund liegt Pfarrkirchen 13€ über dem Durchschnitt von Bayern. Der Steuersatz in Pfarrkirchen bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Bayern.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Pfarrkirchen einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (158€ statt 88€).
Bei 13.694 Einwohnern und einer Fläche von 207 km² ist Pfarrkirchen als Kleinstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Pfarrkirchen
Viele Verwaltungen, so oft auch Pfarrkirchen, bieten das Formular zur Hundeanmeldung mittlerweile online an. Nutzen Sie am besten das SEPA-Lastschriftmandat. So wird die Steuer bequem abgebucht und Sie verpassen keine Zahlungsfrist (oft vierteljährlich fällig).
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Pfarrkirchen wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Pfarrkirchen zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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