Hundesteuer Groß Körisanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Kontakt — Stadtverwaltung Groß Köris
Zuständiges Amt — Standort Groß Köris
Öffnungszeiten — Steueramt Groß Köris
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | 09:00–12:00 Uhr | |
| Dienstag | 09:00–12:00 Uhr, 14:00–18:00 Uhr | |
| Mittwoch | geschlossen | |
| Donnerstag | 09:00–12:00 Uhr, 14:00–16:00 Uhr | |
| Freitag | geschlossen | |
| Samstag | geschlossen | |
| Sonntag | geschlossen | |
⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Groß Köris.
Hundesteuersätze Groß Köris — Übersicht 2026
| Kategorie | Groß Köris | Ø Brandenburg | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 55.00 € | 65.00 € | -10.00 € |
| Zweithund | 99.00 € | 130.00 € | -31.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 330.00 € | — | — |
Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Groß Köris, Statistisches Landesamt Brandenburg. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. März 2026
Hundesteuer Groß Köris 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Groß Köris beträgt 55€ pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 99€ pro Jahr.
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 330€ pro Jahr.
- Groß Köris liegt damit 10€ unter dem Durchschnitt von Brandenburg (65€).
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Groß Köris in Brandenburg.
Wer in Groß Köris (Brandenburg) einen Hund hält, ist nach der geltenden kommunalen Satzung verpflichtet, diesen offiziell anzumelden und Hundesteuer zu entrichten. Die Anmeldung muss in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt erfolgen.
Bei einer Bevölkerung von 2.489 Einwohnern ist Groß Köris eine von vielen Gemeinden in Brandenburg, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.
Wie viel Hundesteuer muss ich in Groß Köris zahlen?
In Groß Köris kostet der erste angemeldete Hund 55.00 Euro im Jahr. Wenn Sie einen zweiten Hund aufnehmen, steigt die Abgabe auf 99.00 Euro für das zweite Tier. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 330 Euro jährlich.
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Die Kosten von 55€ für Ihren Ersthund können Sie in Groß Köris nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Groß Köris
Auch wenn die Steuer in Groß Köris bei 55.00 Euro pro Jahr liegt, gibt es legale Wege zur Befreiung. Das Steueramt gewährt Rabatte insbesondere für:
- Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.
Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Groß Köris zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")
Für Rassen, die in Brandenburg als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Groß Köris ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 330.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Groß Köris
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Groß Köris beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Groß Köris.
- Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
- Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Brandenburg drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Groß Köris: So funktioniert es
Für die Hundeanmeldung in Groß Köris sollten Sie diese Unterlagen griffbereit haben:
- Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Nachweis der Mikrochip-Kennzeichnung (Chipnummer im EU-Heimtierausweis)
- Haftpflichtversicherungsnachweis – in Brandenburg häufig gesetzlich vorgeschrieben
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Groß Köris gut sichtbar am Halsband tragen.
Mit einem Waldanteil von 39% bietet Groß Körishervorragende Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie jedoch die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die saisonale Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Brandenburg generell Leinenpflicht gelten kann.
Achtung: Hundehaftpflicht in Brandenburg
Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Groß Köris speziell) gesetzliche Pflicht.
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Hundemarke verloren in Groß Köris – Was tun?
Ist die Hundemarke verschwunden? In Groß Köris sind Sie verpflichtet, den Verlust umgehend dem Steueramt zu melden. Ohne gültige Marke drohen bei Kontrollen Bußgelder. So erhalten Sie Ersatz:
- Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Groß Köris.
- Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
- Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Sie betreuen vorübergehend einen Hund in Groß Köris? Dann greift in den meisten Fällen die sogenannte Probezeit-Regelung. In Brandenburg sind kurzfristige Pflegeverhältnisse (in der Regel bis 8 Wochen) von der Steuer befreit. Eine Anmeldung ist erst danach erforderlich.
Ist die Hundesteuer in Groß Köris steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Groß Köris über 55.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Groß Köris da?
Mit einem Steuersatz von 55€ pro Jahr für den Ersthund liegt Groß Köris 10€ unter dem Durchschnitt von Brandenburg. Der Steuersatz in Groß Köris bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Brandenburg.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Groß Köris einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (99€ statt 55€).
Bei 2.489 Einwohnern und einer Fläche von 57 km² ist Groß Köris als Landgemeinde einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Groß Köris
Viele Verwaltungen, so oft auch Groß Köris, bieten das Formular zur Hundeanmeldung mittlerweile online an. Nutzen Sie am besten das SEPA-Lastschriftmandat. So wird die Steuer bequem abgebucht und Sie verpassen keine Zahlungsfrist (oft vierteljährlich fällig).
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Groß Köris wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Groß Köris zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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