Hundesteuer Lichterfeld-Schacksdorfanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🏷️ Steuermarke 2026: Klassisch⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund45.00pro Jahr
Zweithund81.00pro Jahr
Listenhund270.00pro Jahr
vs. Ø Brandenburg-20.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Lichterfeld-Schacksdorf

BehördeStadtverwaltung Lichterfeld-SchacksdorfSteueramt / Gemeindekasse
AdresseSchloßstraße 7/8, 03238 Finsterwalde
Telefon03531 7830

Zuständiges Amt — Standort Lichterfeld-Schacksdorf

Öffnungszeiten — Steueramt Lichterfeld-Schacksdorf

TagÖffnungszeiten
Montag09:00–12:00 Uhr, 13:00–16:00 Uhr
Dienstag09:00–12:00 Uhr, 13:00–17:00 Uhr
Mittwoch09:00–12:00 Uhr, 13:00–16:00 Uhr
Donnerstag09:00–12:00 Uhr, 13:00–17:00 Uhr
Freitag09:00–12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Lichterfeld-Schacksdorf.

Hundesteuersätze Lichterfeld-Schacksdorf — Übersicht 2026

KategorieLichterfeld-SchacksdorfØ BrandenburgDifferenz
Ersthund45.0065.00 €-20.00
Zweithund81.00130.00 €-49.00
Listenhund / gefährl. Hund270.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Lichterfeld-Schacksdorf, Statistisches Landesamt Brandenburg. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Lichterfeld-Schacksdorf 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Lichterfeld-Schacksdorf beträgt 45€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 81€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 270€ pro Jahr.
  • Lichterfeld-Schacksdorf liegt damit 20€ unter dem Durchschnitt von Brandenburg (65€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Lichterfeld-Schacksdorf in Brandenburg.

Wer in Lichterfeld-Schacksdorf (Brandenburg) einen Hund hält, ist nach der geltenden kommunalen Satzung verpflichtet, diesen offiziell anzumelden und Hundesteuer zu entrichten. Die Anmeldung muss in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt erfolgen.

Bei einer Bevölkerung von 934 Einwohnern ist Lichterfeld-Schacksdorf eine von vielen Gemeinden in Brandenburg, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Lichterfeld-Schacksdorf zahlen?

In Lichterfeld-Schacksdorf kostet der erste angemeldete Hund 45.00 Euro im Jahr. Wenn Sie einen zweiten Hund aufnehmen, steigt die Abgabe auf 81.00 Euro für das zweite Tier. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 270 Euro jährlich.

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💡 Tipp: Hundesteuer ist fix – bei der Versicherung können Sie 80% sparen!

Die Kosten von 45€ für Ihren Ersthund können Sie in Lichterfeld-Schacksdorf nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Lichterfeld-Schacksdorf

Auch wenn die Steuer in Lichterfeld-Schacksdorf bei 45.00 Euro pro Jahr liegt, gibt es legale Wege zur Befreiung. Das Steueramt gewährt Rabatte insbesondere für:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Lichterfeld-Schacksdorf zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Brandenburg als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Lichterfeld-Schacksdorf ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 270.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Lichterfeld-Schacksdorf

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Lichterfeld-Schacksdorf beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Lichterfeld-Schacksdorf.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Brandenburg drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Lichterfeld-Schacksdorf: So funktioniert es

Für die Hundeanmeldung in Lichterfeld-Schacksdorf sollten Sie diese Unterlagen griffbereit haben:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweis der Mikrochip-Kennzeichnung (Chipnummer im EU-Heimtierausweis)
  • Haftpflichtversicherungsnachweis – in Brandenburg häufig gesetzlich vorgeschrieben
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Lichterfeld-Schacksdorf gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Brandenburg

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Lichterfeld-Schacksdorf speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Lichterfeld-Schacksdorf – Was tun?

Ist die Hundemarke verschwunden? In Lichterfeld-Schacksdorf sind Sie verpflichtet, den Verlust umgehend dem Steueramt zu melden. Ohne gültige Marke drohen bei Kontrollen Bußgelder. So erhalten Sie Ersatz:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Lichterfeld-Schacksdorf.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Sie betreuen vorübergehend einen Hund in Lichterfeld-Schacksdorf? Dann greift in den meisten Fällen die sogenannte Probezeit-Regelung. In Brandenburg sind kurzfristige Pflegeverhältnisse (in der Regel bis 8 Wochen) von der Steuer befreit. Eine Anmeldung ist erst danach erforderlich.

Ist die Hundesteuer in Lichterfeld-Schacksdorf steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Lichterfeld-Schacksdorf über 45.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Lichterfeld-Schacksdorf da?

Mit einem Steuersatz von 45€ pro Jahr für den Ersthund liegt Lichterfeld-Schacksdorf 20€ unter dem Durchschnitt von Brandenburg. Der Steuersatz in Lichterfeld-Schacksdorf bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Brandenburg.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Lichterfeld-Schacksdorf einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (81€ statt 45€).

Bei 934 Einwohnern und einer Fläche von 62 km² ist Lichterfeld-Schacksdorf als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Lichterfeld-Schacksdorf

Viele Verwaltungen, so oft auch Lichterfeld-Schacksdorf, bieten das Formular zur Hundeanmeldung mittlerweile online an. Nutzen Sie am besten das SEPA-Lastschriftmandat. So wird die Steuer bequem abgebucht und Sie verpassen keine Zahlungsfrist (oft vierteljährlich fällig).

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Lichterfeld-Schacksdorf wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Lichterfeld-Schacksdorf zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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