Hundesteuer Uebigau-Wahrenbrückanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Kontakt — Stadtverwaltung Uebigau-Wahrenbrück
Zuständiges Amt — Standort Uebigau-Wahrenbrück
Öffnungszeiten — Steueramt Uebigau-Wahrenbrück
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | 08:30–12:00 Uhr | |
| Dienstag | 08:30–12:00 Uhr, 13:00–18:00 Uhr | |
| Mittwoch | geschlossen | |
| Donnerstag | 08:30–12:00 Uhr, 13:00–15:00 Uhr | |
| Freitag | 08:30–12:00 Uhr | |
| Samstag | geschlossen | |
| Sonntag | geschlossen | |
⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Uebigau-Wahrenbrück.
Hundesteuersätze Uebigau-Wahrenbrück — Übersicht 2026
| Kategorie | Uebigau-Wahrenbrück | Ø Brandenburg | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 70.00 € | 65.00 € | +5.00 € |
| Zweithund | 126.00 € | 130.00 € | -4.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 420.00 € | — | — |
Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Uebigau-Wahrenbrück, Statistisches Landesamt Brandenburg. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. März 2026
Hundesteuer Uebigau-Wahrenbrück 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Uebigau-Wahrenbrück beträgt 70€ pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 126€ pro Jahr.
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 420€ pro Jahr.
- Uebigau-Wahrenbrück liegt damit 5€ über dem Durchschnitt von Brandenburg (65€).
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Uebigau-Wahrenbrück in Brandenburg.
Wer in Uebigau-Wahrenbrück (Brandenburg) einen Hund hält, ist nach der geltenden kommunalen Satzung verpflichtet, diesen offiziell anzumelden und Hundesteuer zu entrichten. Die Anmeldung muss in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt erfolgen.
Bei einer Bevölkerung von 5.092 Einwohnern ist Uebigau-Wahrenbrück eine von vielen Gemeinden in Brandenburg, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.
Wie viel Hundesteuer muss ich in Uebigau-Wahrenbrück zahlen?
Die Kosten für die Hundesteuer in Uebigau-Wahrenbrück richten sich nach der Anzahl der Hunde im Haushalt. Für den ersten Hund werden aktuell 70.00 Euro pro Jahr berechnet. Jeder weitere Hund wird teurer: Für den Zweithund zahlen Sie 126.00 Euro. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 420 Euro jährlich.
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Die Kosten von 70€ für Ihren Ersthund können Sie in Uebigau-Wahrenbrück nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Uebigau-Wahrenbrück
In Uebigau-Wahrenbrück gibt es gesetzliche Grundlagen, die bestimmte Hundehalter von der Steuer teilweise oder vollständig befreien. Die Stadtverwaltung prüft hierbei auf Antrag:
- Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.
Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Uebigau-Wahrenbrück zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")
Für Rassen, die in Brandenburg als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Uebigau-Wahrenbrück ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 420.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Uebigau-Wahrenbrück
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Uebigau-Wahrenbrück beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Uebigau-Wahrenbrück.
- Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
- Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Brandenburg drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Uebigau-Wahrenbrück: So funktioniert es
Das Steueramt Uebigau-Wahrenbrück benötigt für eine erfolgreiche steuerliche Registrierung in der Regel diese Basis-Dokumente:
- Ihren Personalausweis
- Den Impfpass des Tieres inklusive der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Den unterschriebenen Antrag auf Hundeanmeldung
Denken Sie zudem daran, dass in weiten Teilen von Brandenburg eine Hundehaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist!
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Uebigau-Wahrenbrück gut sichtbar am Halsband tragen.
Mit einem Waldanteil von 32% bietet Uebigau-Wahrenbrückhervorragende Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie jedoch die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die saisonale Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Brandenburg generell Leinenpflicht gelten kann.
Achtung: Hundehaftpflicht in Brandenburg
Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Uebigau-Wahrenbrück speziell) gesetzliche Pflicht.
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Hundemarke verloren in Uebigau-Wahrenbrück – Was tun?
Ein Verlust der Hundesteuermarke kommt häufig vor. Die Plakette ist jedoch als offizieller Nachweis der Steuerzahlung zwingend erforderlich. Wenn Ihr Hund die aktuelle Marke verloren hat, gehen Sie in Uebigau-Wahrenbrück wie folgt vor:
- Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Uebigau-Wahrenbrück.
- Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
- Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Pflegehunde genießen in Brandenburg eine steuerliche Sonderstellung: Während der Übergangszeit (meist bis zu zwei Monate) entfällt die Steuerpflicht in Uebigau-Wahrenbrück. Erst wenn die Pflegezeit überschritten wird, greift die normale Hundesteuerpflicht auch für Pflegehunde.
Ist die Hundesteuer in Uebigau-Wahrenbrück steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Uebigau-Wahrenbrück über 70.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Uebigau-Wahrenbrück da?
Mit einem Steuersatz von 70€ pro Jahr für den Ersthund liegt Uebigau-Wahrenbrück 5€ über dem Durchschnitt von Brandenburg. Der Steuersatz in Uebigau-Wahrenbrück bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Brandenburg.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Uebigau-Wahrenbrück einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (126€ statt 70€).
Bei 5.092 Einwohnern und einer Fläche von 148 km² ist Uebigau-Wahrenbrück als Kleinstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Uebigau-Wahrenbrück
In Uebigau-Wahrenbrück stehen die Anmeldeformulare zur Hundesteuer sowohl digital als auch in Papierform bereit. Bei der Anmeldung empfehlen wir, sofort das SEPA-Lastschriftverfahren zu wählen – so vermeiden Sie Säumniszuschläge bei verpassten Zahlungsfristen.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Uebigau-Wahrenbrück wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Uebigau-Wahrenbrück zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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