Hundesteuer Storbeck-Frankendorfanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Für Storbeck-Frankendorf liegt uns noch kein amtlich verifizierter Satz vor — angezeigt wird der Richtwert für Brandenburg. Verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde; verifizierte Werte ergänzen wir laufend.
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Kontakt — Stadtverwaltung Storbeck-Frankendorf
Zuständiges Amt — Standort Storbeck-Frankendorf
Öffnungszeiten — Steueramt Storbeck-Frankendorf
ℹ️ Öffnungszeiten: Bitte informieren Sie sich auf der offiziellen Webseite von Storbeck-Frankendorf über die aktuellen Öffnungszeiten des Steueramts.
Hundesteuersätze Storbeck-Frankendorf — Übersicht 2026
| Kategorie | Storbeck-Frankendorf | Ø Brandenburg | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | ca. 65.00 € | 65.00 € | 0.00 € |
| Zweithund | ca. 130.00 € | 130.00 € | 0.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | ca. 648.00 € | — | — |
Richtwerte auf Basis des Landesniveaus Brandenburg — für Storbeck-Frankendorf liegt noch kein verifizierter Satz vor. Verbindlich ist die kommunale Hundesteuersatzung. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
Hundesteuer-Rechner 2026
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. Juni 2026
Hundesteuer Storbeck-Frankendorf 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Storbeck-Frankendorf beträgt ca. 65 € pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet ca. 130 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 648 € pro Jahr.
- Storbeck-Frankendorf liegt damit genau im Durchschnitt von Brandenburg (65 €).
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Storbeck-Frankendorf in Brandenburg.
Wer in Storbeck-Frankendorf (Brandenburg) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Storbeck-Frankendorfderzeit ca. 65.00 € pro Jahr fällig — genau im Durchschnitt von Brandenburg.
Mit 471 Einwohnern auf 183 km² zählt Storbeck-Frankendorf zu den Landgemeinden in Brandenburg. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Storbeck-Frankendorf.
Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Storbeck-Frankendorf?
Die Hundesteuer in Storbeck-Frankendorf ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:
- Erster Hund: ca. 65.00 € pro Jahr
- Zweiter Hund: ca. 130.00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
- Listenhund: ca. 648.00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen
Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Storbeck-Frankendorf auf rund 845 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.
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Die Kosten von ca. 65€ für Ihren Ersthund können Sie in Storbeck-Frankendorf nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Storbeck-Frankendorf
Nicht jeder Hundehalter in Storbeck-Frankendorf muss den vollen Steuersatz von ca. 65 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:
- Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Storbeck-Frankendorf bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Storbeck-Frankendorf
Brandenburg führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.
In Storbeck-Frankendorf gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 648.00 € pro Jahr — das ist das 10.0-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Storbeck-Frankendorf
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Storbeck-Frankendorf beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Storbeck-Frankendorf.
- Anmeldung: innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: meist vierteljährlich (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November)
- Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Brandenburg drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Storbeck-Frankendorf: So funktioniert es
Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Storbeck-Frankendorf sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Brandenburg kann dieser zwingend verlangt werden
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Storbeck-Frankendorf gut sichtbar am Halsband tragen.
Achtung: Hundehaftpflicht in Brandenburg
In Brandenburg Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.
Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Brandenburg →
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Hundemarke verloren in Storbeck-Frankendorf – Was tun?
Die Hundesteuermarke gilt in Storbeck-Frankendorf als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, sollten Sie wie folgt vorgehen:
- Melden Sie den Verlust umgehend — oft formlos per E-Mail — beim Steueramt der Gemeinde Storbeck-Frankendorf.
- Geben Sie dabei Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes an.
- Das Amt stellt gegen eine geringe Verwaltungsgebühr (meist 5–15 €) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege — etwa aus dem Tierschutz —, gilt in Brandenburg meist eine steuerfreie Übergangszeit von bis zu zwei Monaten. Bleibt der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Storbeck-Frankendorf, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden — auch wenn er noch auf eine endgültige Vermittlung wartet.
Ist die Hundesteuer in Storbeck-Frankendorf steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Für Privatpersonen lautet die Antwort: Nein. Die Hundesteuer in Storbeck-Frankendorf über ca. 65.00 € ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z. B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände oder als Therapiehund in einer Praxis), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Storbeck-Frankendorf?
Mit einem Steuersatz von ca. 65 € pro Jahr für den Ersthund liegt Storbeck-Frankendorf genau im Durchschnitt von Brandenburg. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Brandenburg.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Storbeck-Frankendorf einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 130 € statt ca. 65 €).
Bei 471 Einwohnern und einer Fläche von 183 km² ist Storbeck-Frankendorf als Landgemeinde einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Storbeck-Frankendorf
Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Storbeck-Frankendorf in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Storbeck-Frankendorf wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Storbeck-Frankendorf zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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