Hundesteuer Wittstock/Dosseanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Kontakt — Stadtverwaltung Wittstock/Dosse
Zuständiges Amt — Standort Wittstock/Dosse
Öffnungszeiten — Steueramt Wittstock/Dosse
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | 09:00–15:30 Uhr | |
| Dienstag | 09:00–15:30 Uhr | |
| Mittwoch | 09:00–15:30 Uhr | |
| Donnerstag | 09:00–17:30 Uhr | |
| Freitag | 09:00–12:00 Uhr | |
| Samstag | geschlossen | |
| Sonntag | geschlossen | |
⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Wittstock/Dosse.
Hundesteuersätze Wittstock/Dosse — Übersicht 2026
| Kategorie | Wittstock/Dosse | Ø Brandenburg | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 60.00 € | 65.00 € | -5.00 € |
| Zweithund | 108.00 € | 130.00 € | -22.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 360.00 € | — | — |
Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Wittstock/Dosse, Statistisches Landesamt Brandenburg. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. März 2026
Hundesteuer Wittstock/Dosse 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Wittstock/Dosse beträgt 60€ pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 108€ pro Jahr.
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 360€ pro Jahr.
- Wittstock/Dosse liegt damit 5€ unter dem Durchschnitt von Brandenburg (65€).
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Wittstock/Dosse in Brandenburg.
Sie möchten Ihren Hund in Wittstock/Dosse anmelden? Dann sind Sie hier richtig. Als Hundehalter in Brandenburg sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Ihren Vierbeiner beim zuständigen Steueramt zu registrieren und die jährliche Hundesteuer fristgerecht zu bezahlen.
Bei einer Bevölkerung von 13.994 Einwohnern ist Wittstock/Dosse eine von vielen Gemeinden in Brandenburg, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.
Wie viel Hundesteuer muss ich in Wittstock/Dosse zahlen?
Hundehalter in Wittstock/Dosse müssen für ihren ersten Hund mit Kosten von 60.00 Euro jährlich rechnen. Wer einen weiteren Hund hält, zahlt 108.00 Euro für den Zweithund. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 360 Euro jährlich.
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Die Kosten von 60€ für Ihren Ersthund können Sie in Wittstock/Dosse nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Wittstock/Dosse
Die Hundesteuersatzung von Wittstock/Dosse sieht mehrere Ausnahmeregelungen vor. Nicht jeder Hundehalter muss den vollen Steuersatz von 60.00 Euro entrichten. Folgende Befreiungsmöglichkeiten bestehen:
- Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.
Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Wittstock/Dosse zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")
Für Rassen, die in Brandenburg als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Wittstock/Dosse ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 360.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Wittstock/Dosse
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Wittstock/Dosse beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Wittstock/Dosse.
- Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
- Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Brandenburg drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Wittstock/Dosse: So funktioniert es
Das Steueramt Wittstock/Dosse benötigt für eine erfolgreiche steuerliche Registrierung in der Regel diese Basis-Dokumente:
- Ihren Personalausweis
- Den Impfpass des Tieres inklusive der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Den unterschriebenen Antrag auf Hundeanmeldung
Denken Sie zudem daran, dass in weiten Teilen von Brandenburg eine Hundehaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist!
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Wittstock/Dosse gut sichtbar am Halsband tragen.
Achtung: Hundehaftpflicht in Brandenburg
Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Wittstock/Dosse speziell) gesetzliche Pflicht.
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Hundemarke verloren in Wittstock/Dosse – Was tun?
Ein Verlust der Hundesteuermarke kommt häufig vor. Die Plakette ist jedoch als offizieller Nachweis der Steuerzahlung zwingend erforderlich. Wenn Ihr Hund die aktuelle Marke verloren hat, gehen Sie in Wittstock/Dosse wie folgt vor:
- Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Wittstock/Dosse.
- Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
- Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Pflegehunde genießen in Brandenburg eine steuerliche Sonderstellung: Während der Übergangszeit (meist bis zu zwei Monate) entfällt die Steuerpflicht in Wittstock/Dosse. Erst wenn die Pflegezeit überschritten wird, greift die normale Hundesteuerpflicht auch für Pflegehunde.
Ist die Hundesteuer in Wittstock/Dosse steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Wittstock/Dosse über 60.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Wittstock/Dosse da?
Mit einem Steuersatz von 60€ pro Jahr für den Ersthund liegt Wittstock/Dosse 5€ unter dem Durchschnitt von Brandenburg. Der Steuersatz in Wittstock/Dosse bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Brandenburg.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Wittstock/Dosse einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (108€ statt 60€).
Bei 13.994 Einwohnern und einer Fläche von 165 km² ist Wittstock/Dosse als Kleinstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Wittstock/Dosse
In Wittstock/Dosse stehen die Anmeldeformulare zur Hundesteuer sowohl digital als auch in Papierform bereit. Bei der Anmeldung empfehlen wir, sofort das SEPA-Lastschriftverfahren zu wählen – so vermeiden Sie Säumniszuschläge bei verpassten Zahlungsfristen.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Wittstock/Dosse wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Wittstock/Dosse zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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