Hundesteuer Putlitzanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🏷️ Steuermarke 2026: Klassisch⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund51.00pro Jahr
Zweithund92.00pro Jahr
Listenhund306.00pro Jahr
vs. Ø Brandenburg-14.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Putlitz

BehördeStadtverwaltung PutlitzSteueramt / Gemeindekasse
AdresseGebhard z. Putlitz Platz 1, 16949 Putlitz

Zuständiges Amt — Standort Putlitz

Öffnungszeiten — Steueramt Putlitz

TagÖffnungszeiten
Montaggeschlossen
Dienstag09:00–12:00 Uhr, 13:00–18:00 Uhr
Mittwoch09:00–12:00 Uhr, 13:00–16:00 Uhr
Donnerstag09:00–12:00 Uhr, 13:00–18:00 Uhr
Freitag09:00–15:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Putlitz.

Hundesteuersätze Putlitz — Übersicht 2026

KategoriePutlitzØ BrandenburgDifferenz
Ersthund51.0065.00 €-14.00
Zweithund92.00130.00 €-38.00
Listenhund / gefährl. Hund306.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Putlitz, Statistisches Landesamt Brandenburg. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Putlitz 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Putlitz beträgt 51€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 92€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 306€ pro Jahr.
  • Putlitz liegt damit 14€ unter dem Durchschnitt von Brandenburg (65€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Putlitz in Brandenburg.

Die Hundeanmeldung in Putlitz ist Pflicht – und zwar unabhängig von Rasse, Größe oder Alter des Tieres. Das Steueramt von Putlitz erhebt eine jährliche Hundesteuer, deren Höhe sich nach der Anzahl der gehaltenen Hunde richtet.

Bei einer Bevölkerung von 2.589 Einwohnern ist Putlitz eine von vielen Gemeinden in Brandenburg, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Putlitz zahlen?

Die Kosten für die Hundesteuer in Putlitz richten sich nach der Anzahl der Hunde im Haushalt. Für den ersten Hund werden aktuell 51.00 Euro pro Jahr berechnet. Jeder weitere Hund wird teurer: Für den Zweithund zahlen Sie 92.00 Euro. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 306 Euro jährlich.

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Die Kosten von 51€ für Ihren Ersthund können Sie in Putlitz nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Putlitz

In Putlitz gibt es gesetzliche Grundlagen, die bestimmte Hundehalter von der Steuer teilweise oder vollständig befreien. Die Stadtverwaltung prüft hierbei auf Antrag:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Putlitz zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Brandenburg als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Putlitz ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 306.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Putlitz

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Putlitz beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Putlitz.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Brandenburg drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Putlitz: So funktioniert es

Für die Hundeanmeldung in Putlitz sollten Sie diese Unterlagen griffbereit haben:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweis der Mikrochip-Kennzeichnung (Chipnummer im EU-Heimtierausweis)
  • Haftpflichtversicherungsnachweis – in Brandenburg häufig gesetzlich vorgeschrieben
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Putlitz gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Brandenburg

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Putlitz speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Putlitz – Was tun?

Ist die Hundemarke verschwunden? In Putlitz sind Sie verpflichtet, den Verlust umgehend dem Steueramt zu melden. Ohne gültige Marke drohen bei Kontrollen Bußgelder. So erhalten Sie Ersatz:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Putlitz.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Sie betreuen vorübergehend einen Hund in Putlitz? Dann greift in den meisten Fällen die sogenannte Probezeit-Regelung. In Brandenburg sind kurzfristige Pflegeverhältnisse (in der Regel bis 8 Wochen) von der Steuer befreit. Eine Anmeldung ist erst danach erforderlich.

Ist die Hundesteuer in Putlitz steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Putlitz über 51.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Putlitz da?

Mit einem Steuersatz von 51€ pro Jahr für den Ersthund liegt Putlitz 14€ unter dem Durchschnitt von Brandenburg. Der Steuersatz in Putlitz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Brandenburg.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Putlitz einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (92€ statt 51€).

Bei 2.589 Einwohnern und einer Fläche von 40 km² ist Putlitz als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Putlitz

Viele Verwaltungen, so oft auch Putlitz, bieten das Formular zur Hundeanmeldung mittlerweile online an. Nutzen Sie am besten das SEPA-Lastschriftmandat. So wird die Steuer bequem abgebucht und Sie verpassen keine Zahlungsfrist (oft vierteljährlich fällig).

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Putlitz wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Putlitz zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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