Hundesteuer Dissen-Striesowanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🏷️ Steuermarke 2026: Klassisch⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund50.00pro Jahr
Zweithund90.00pro Jahr
Listenhund300.00pro Jahr
vs. Ø Brandenburg-15.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Dissen-Striesow

BehördeStadtverwaltung Dissen-StriesowSteueramt / Gemeindekasse
AdresseGroße Str. 33, 49201 Dissen am Teutoburger Wald
Telefon05421 3030

Zuständiges Amt — Standort Dissen-Striesow

Öffnungszeiten — Steueramt Dissen-Striesow

TagÖffnungszeiten
Montag08:30–12:30 Uhr, 14:00–16:00 Uhr
Dienstag08:30–12:30 Uhr, 14:00–16:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:30–12:30 Uhr, 14:00–18:00 Uhr
Freitag08:30–12:30 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Dissen-Striesow.

Hundesteuersätze Dissen-Striesow — Übersicht 2026

KategorieDissen-StriesowØ BrandenburgDifferenz
Ersthund50.0065.00 €-15.00
Zweithund90.00130.00 €-40.00
Listenhund / gefährl. Hund300.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Dissen-Striesow, Statistisches Landesamt Brandenburg. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Dissen-Striesow 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Dissen-Striesow beträgt 50€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 90€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 300€ pro Jahr.
  • Dissen-Striesow liegt damit 15€ unter dem Durchschnitt von Brandenburg (65€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Dissen-Striesow in Brandenburg.

Sie möchten Ihren Hund in Dissen-Striesow anmelden? Dann sind Sie hier richtig. Als Hundehalter in Brandenburg sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Ihren Vierbeiner beim zuständigen Steueramt zu registrieren und die jährliche Hundesteuer fristgerecht zu bezahlen.

Bei einer Bevölkerung von 984 Einwohnern ist Dissen-Striesow eine von vielen Gemeinden in Brandenburg, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Dissen-Striesow zahlen?

Hundehalter in Dissen-Striesow müssen für ihren ersten Hund mit Kosten von 50.00 Euro jährlich rechnen. Wer einen weiteren Hund hält, zahlt 90.00 Euro für den Zweithund. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 300 Euro jährlich.

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💡 Tipp: Hundesteuer ist fix – bei der Versicherung können Sie 80% sparen!

Die Kosten von 50€ für Ihren Ersthund können Sie in Dissen-Striesow nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Dissen-Striesow

Die Hundesteuersatzung von Dissen-Striesow sieht mehrere Ausnahmeregelungen vor. Nicht jeder Hundehalter muss den vollen Steuersatz von 50.00 Euro entrichten. Folgende Befreiungsmöglichkeiten bestehen:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Dissen-Striesow zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Brandenburg als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Dissen-Striesow ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 300.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Dissen-Striesow

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Dissen-Striesow beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Dissen-Striesow.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Brandenburg drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Dissen-Striesow: So funktioniert es

Das Steueramt Dissen-Striesow benötigt für eine erfolgreiche steuerliche Registrierung in der Regel diese Basis-Dokumente:

  • Ihren Personalausweis
  • Den Impfpass des Tieres inklusive der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Den unterschriebenen Antrag auf Hundeanmeldung

Denken Sie zudem daran, dass in weiten Teilen von Brandenburg eine Hundehaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist!

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Dissen-Striesow gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Brandenburg

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Dissen-Striesow speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Dissen-Striesow – Was tun?

Ein Verlust der Hundesteuermarke kommt häufig vor. Die Plakette ist jedoch als offizieller Nachweis der Steuerzahlung zwingend erforderlich. Wenn Ihr Hund die aktuelle Marke verloren hat, gehen Sie in Dissen-Striesow wie folgt vor:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Dissen-Striesow.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Pflegehunde genießen in Brandenburg eine steuerliche Sonderstellung: Während der Übergangszeit (meist bis zu zwei Monate) entfällt die Steuerpflicht in Dissen-Striesow. Erst wenn die Pflegezeit überschritten wird, greift die normale Hundesteuerpflicht auch für Pflegehunde.

Ist die Hundesteuer in Dissen-Striesow steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Dissen-Striesow über 50.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Dissen-Striesow da?

Mit einem Steuersatz von 50€ pro Jahr für den Ersthund liegt Dissen-Striesow 15€ unter dem Durchschnitt von Brandenburg. Der Steuersatz in Dissen-Striesow bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Brandenburg.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Dissen-Striesow einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (90€ statt 50€).

Bei 984 Einwohnern und einer Fläche von 161 km² ist Dissen-Striesow als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Dissen-Striesow

In Dissen-Striesow stehen die Anmeldeformulare zur Hundesteuer sowohl digital als auch in Papierform bereit. Bei der Anmeldung empfehlen wir, sofort das SEPA-Lastschriftverfahren zu wählen – so vermeiden Sie Säumniszuschläge bei verpassten Zahlungsfristen.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Dissen-Striesow wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Dissen-Striesow zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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