Hundesteuer Groß Schacksdorf-Simmersdorfanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🏷️ Steuermarke 2026: Klassisch⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund60.00pro Jahr
Zweithund108.00pro Jahr
Listenhund360.00pro Jahr
vs. Ø Brandenburg-5.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Groß Schacksdorf-Simmersdorf

BehördeStadtverwaltung Groß Schacksdorf-SimmersdorfSteueramt / Gemeindekasse
AdresseBürgeramt, Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
Telefon03562 9890

Zuständiges Amt — Standort Groß Schacksdorf-Simmersdorf

Öffnungszeiten — Steueramt Groß Schacksdorf-Simmersdorf

TagÖffnungszeiten
Montag09:00–13:00 Uhr
Dienstag09:00–12:00 Uhr, 13:30–18:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag09:00–12:00 Uhr, 13:30–16:00 Uhr
Freitag09:00–13:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Groß Schacksdorf-Simmersdorf.

Hundesteuersätze Groß Schacksdorf-Simmersdorf — Übersicht 2026

KategorieGroß Schacksdorf-SimmersdorfØ BrandenburgDifferenz
Ersthund60.0065.00 €-5.00
Zweithund108.00130.00 €-22.00
Listenhund / gefährl. Hund360.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Groß Schacksdorf-Simmersdorf, Statistisches Landesamt Brandenburg. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Groß Schacksdorf-Simmersdorf 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Groß Schacksdorf-Simmersdorf beträgt 60€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 108€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 360€ pro Jahr.
  • Groß Schacksdorf-Simmersdorf liegt damit 5€ unter dem Durchschnitt von Brandenburg (65€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Groß Schacksdorf-Simmersdorf in Brandenburg.

Die Hundeanmeldung in Groß Schacksdorf-Simmersdorf ist Pflicht – und zwar unabhängig von Rasse, Größe oder Alter des Tieres. Das Steueramt von Groß Schacksdorf-Simmersdorf erhebt eine jährliche Hundesteuer, deren Höhe sich nach der Anzahl der gehaltenen Hunde richtet.

Bei einer Bevölkerung von 762 Einwohnern ist Groß Schacksdorf-Simmersdorf eine von vielen Gemeinden in Brandenburg, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Groß Schacksdorf-Simmersdorf zahlen?

In Groß Schacksdorf-Simmersdorf kostet der erste angemeldete Hund 60.00 Euro im Jahr. Wenn Sie einen zweiten Hund aufnehmen, steigt die Abgabe auf 108.00 Euro für das zweite Tier. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 360 Euro jährlich.

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💡 Tipp: Hundesteuer ist fix – bei der Versicherung können Sie 80% sparen!

Die Kosten von 60€ für Ihren Ersthund können Sie in Groß Schacksdorf-Simmersdorf nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Groß Schacksdorf-Simmersdorf

Auch wenn die Steuer in Groß Schacksdorf-Simmersdorf bei 60.00 Euro pro Jahr liegt, gibt es legale Wege zur Befreiung. Das Steueramt gewährt Rabatte insbesondere für:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Groß Schacksdorf-Simmersdorf zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Brandenburg als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Groß Schacksdorf-Simmersdorf ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 360.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Groß Schacksdorf-Simmersdorf

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Groß Schacksdorf-Simmersdorf beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Groß Schacksdorf-Simmersdorf.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Brandenburg drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Groß Schacksdorf-Simmersdorf: So funktioniert es

Für die Hundeanmeldung in Groß Schacksdorf-Simmersdorf sollten Sie diese Unterlagen griffbereit haben:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweis der Mikrochip-Kennzeichnung (Chipnummer im EU-Heimtierausweis)
  • Haftpflichtversicherungsnachweis – in Brandenburg häufig gesetzlich vorgeschrieben
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Groß Schacksdorf-Simmersdorf gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Brandenburg

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Groß Schacksdorf-Simmersdorf speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Groß Schacksdorf-Simmersdorf – Was tun?

Ist die Hundemarke verschwunden? In Groß Schacksdorf-Simmersdorf sind Sie verpflichtet, den Verlust umgehend dem Steueramt zu melden. Ohne gültige Marke drohen bei Kontrollen Bußgelder. So erhalten Sie Ersatz:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Groß Schacksdorf-Simmersdorf.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Sie betreuen vorübergehend einen Hund in Groß Schacksdorf-Simmersdorf? Dann greift in den meisten Fällen die sogenannte Probezeit-Regelung. In Brandenburg sind kurzfristige Pflegeverhältnisse (in der Regel bis 8 Wochen) von der Steuer befreit. Eine Anmeldung ist erst danach erforderlich.

Ist die Hundesteuer in Groß Schacksdorf-Simmersdorf steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Groß Schacksdorf-Simmersdorf über 60.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Groß Schacksdorf-Simmersdorf da?

Mit einem Steuersatz von 60€ pro Jahr für den Ersthund liegt Groß Schacksdorf-Simmersdorf 5€ unter dem Durchschnitt von Brandenburg. Der Steuersatz in Groß Schacksdorf-Simmersdorf bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Brandenburg.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Groß Schacksdorf-Simmersdorf einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (108€ statt 60€).

Bei 762 Einwohnern und einer Fläche von 99 km² ist Groß Schacksdorf-Simmersdorf als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Groß Schacksdorf-Simmersdorf

Viele Verwaltungen, so oft auch Groß Schacksdorf-Simmersdorf, bieten das Formular zur Hundeanmeldung mittlerweile online an. Nutzen Sie am besten das SEPA-Lastschriftmandat. So wird die Steuer bequem abgebucht und Sie verpassen keine Zahlungsfrist (oft vierteljährlich fällig).

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Groß Schacksdorf-Simmersdorf wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Groß Schacksdorf-Simmersdorf zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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